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Meldebestätigung

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Leistungsbeschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Aushändigung an andere Personen erfolgt nur gegen Vorlage einer Vollmacht und eines Ausweisdokumentes.

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