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Grundsteuerreform

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut), Inhaberin oder Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind oder Ihnen ein Erbbaurecht an einem Grundstück zusteht, müssen Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (kurz: Feststellungserklärung) an das Finanzamt übermitteln, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt.

Auch wenn Sie das Grundstück im Laufe des Jahres 2022 verkauft haben, sind Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Entscheidend ist, wer am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks war. Haben Sie mehrere Grundstücke? Dann müssen Sie für jedes Grundstück eine eigene Erklärung abgeben.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sind aufgefordert eine Erklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Das ist seit dem 1. Juli 2022 möglich, die Abgabefrist endete am 31. Januar 2023. Wer noch nicht abgegeben hat, ist weiterhin zur Erklärungsabgabe verpflichtet.  Auch eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt befreit nicht von der Pflicht zur Erklärungsabgabe.

Der vom Finanzamt erstellte Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid ist Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die jeweilige Kommune. Die Grundsteuer ermittelt sich aus dem vom Finanzamt festgestellten Messbetrag multipliziert mit dem von der Kommune festgesetzten Hebesatz.

Transparenzregister:

Das Finanzministerium veröffentlicht im September 2024 ein Transparenzregister. Darin sind diejenigen Hebesätze ausgewiesen, deren Einhaltung voraussichtlich bewirkt, dass das Grundsteueraufkommen der einzelnen Kommunen für das Jahr 2025 (erstmalige Grundsteuererhebung nach reformiertem Recht) im Vergleich zum Jahr 2024 (altes Recht) nicht steigt. Es handelt sich hier ausdrücklich um Hebesatzempfehlungen. Die Kommunen sind in der Entscheidung ihres Hebesatzes frei. Sie haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.

Hilfe & Kontakt:

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(weitere Termine nach Vereinbarung).