Erdbestattung anmelden
Online-Dienste anzeigenLeistungsbeschreibung
Wenn sich ein Todesfall ereignet hat, sind Sie als angehörige Person verpflichtet, die verstorbene Person zu bestatten. Neben anderen Bestattungsmöglichkeiten, können Sie hierfür eine Erdbestattung anmelden.
Bei einer Erdbestattung wird der menschliche Leichnam in einem Sarg in ein Grab gelegt. Das ausgehobene Grab wird dann später mit Erde bedeckt. Die Erdbestattungen werden durch Bestattungsinstitute (Bestatter) durchgeführt.
Sie müssen einen Friedhof auswählen, der für eine Erdbestattung zugelassen ist. Auf Antrag kann auf die Verwendung eines Sarges verzichtet werden.
- Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
- Der Leichnam wird in einem Sarg in eine Leichenhalle überführt.
- Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen, die Erdbestattung durchzuführen.
In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.
- Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
- Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Wenn es keine Angehörigen des Verstorbenen gibt, ist Kontakt mit dem Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck aufzunehmen.
Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck
Sophienstraße 2-8
23539 Lübeck
Telefon: +49 451122-5309, +49 451 122-5399
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Bestattungen
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Alle Informationen zu Grabplätzen und Bestattungsarten entnehmen Sie bitte: Bestattungen Lübecker Friedhöfe
- Eine angehörige Person von Ihnen ist verstorben.
- Der Tod wurde bei einer Leichenschau festgestellt.
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige (Bestattungsschein) des Standesamtes
- Personalausweis sowie Geburts- oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person
- Bei Fehlgeburten ist eine ärztliche Bescheinigung (Datum, Umstand der Fehlgeburt, Name und Anschrift der Mutter) vorzulegen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
- Bei Totgeburten (Gewicht mindestens 500 Gramm) ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
Kostenart: variabel
Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig. Die Kosten erfragen Sie daher bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs.
Sie müssen mit weiteren laufenden Kosten rechnen, die abhängig von der Lage und Größe des Grabes, der Ruhezeit, der Dauer des Nutzungsrechts und weiteren Details (zum Beispiel Grabpflege) sind. Die jeweilige Friedhofsverwaltung legt dies in ihrer Satzung fest.
- Sie dürfen die verstorbene Person erst nach 48 Stunden nach Eintritt ihres Todes bestatten lassen.
- Sie müssen die verstorbene Person innerhalb von 9 Tagen nach Eintritt des Todes bestatten lassen.
- Die Gemeinde kann eine andere Bestattungsfrist bestimmen, wenn eine Leichenöffnung angeordnet wurde.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Fristverlängerung für Bestattungsfristen:
Sollte aus besonderen Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gemäß des Bestattungsgesetzes Schleswig-Holstein möglich sein, ist eine Fristverlängerung bei der örtlichen Ordnungsbehörde, dem Gesundheitsamt, zu beantragen. Hierzu steht Ihnen das Online-Formular zur Verfügung.
- § 13 Bestattungsgesetz (BestattG)
- § 14 Bestattungsgesetz (BestattG)
- § 15 Bestattungsgesetz (BestattG)
- Bestattungsgesetz (BestattG)
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Unter folgenden Link finden Sie die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck.
- Bei Fehlgeburten (vor der 24. Schwangerschaftswoche unter 500 Gramm) gibt es keine Leichenschau.
- Bei Fehl- und Totgeburten sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Kind zu bestatten. Dies kann aber auf Wunsch eines Elternteils angemeldet werden.
- Wenn Sie als angehörige Person die Kosten für die Bestattung nicht übernehmen können, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und Sie und gegebenenfalls weitere angehörige Personen haften als bestattungspflichtige Person als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
- Wenn Sie als angehörige Person oder die Erben der verstorbenen Person nicht in der Lage sind, die Bestattung zu bezahlen, können sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen, damit die Kosten übernommen werden können.
Hilfe & Kontakt:
Sophienstraße 2-8
23560 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
Internetadresse
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus(Linie 2, 7, 16)
Parkplatz Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja
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Friedhofsallee 83
23554 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 3 (Kapelle 2)
Bus(Linie 7)Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 1 (Friedhofsverwaltung)
Bus(Linie 7)Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 2 (Kapelle 1)
Bus(Linie 7)
Parkplatz Im öffentlichen Verkehrsraum
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