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Förderung von Investitionen in der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei beantragen

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Leistungsbeschreibung

Was wird gefördert?

  • der Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs durch einen jungen Fischer;
  • die Erschließung von alternativen Einkommensquellen, sofern ein enger Bezug zur Fischereitätigkeit des Unternehmens besteht;
  • Investitionen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Fischerei, darunter:
    • ökonomische Nachhaltigkeit, z. B. Verarbeitung der Fänge an Bord, Steigerung von Mehrwert und Qualität der Fänge,
    • soziale Nachhaltigkeit, z. B. Verbesserung von Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Hygiene,
    • ökologische Nachhaltigkeit, z. B. nachhaltige Fangtechniken oder selektive Fanggeräte;
  • Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, etwa im Bereich der Hydrodynamik oder des Antriebssystems;
  • der Austausch oder die Modernisierung von Motoren von Fischereifahrzeugen;
  • Investitionen an Bord für Zwecke der Fischereikontrolle;
  • die Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen.
  • Die Beschaffung neuer Waagen / Wiegesysteme zur Erfüllung der Vorgaben der Fischereikontroll-Verordnung.

Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.

Hilfe & Kontakt:

Fax

+49 4347 704-116

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

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