Förderung der vorübergehenden Einstellung der Fischereitätigkeit zum Schutz der fischereilichen Ressourcen beantragen
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Förderung von Fischereibetrieben durch das „Landesprogramm Fischerei und Aquakultur“ wird die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeit zum Schutz der Fischbestände bezuschusst. Mit der Einstellung verbundene Einnahmeausfälle sollen so teilweise ausgeglichen werden.
Antragsberechtigt sind Sie als haupterwerbliches Unternehmen der Seefischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation, sofern Sie über eine Fangquote beziehungsweise Beifangquote für die jeweils zu schonende Fischart verfügen und die Fischereitätigkeit mit allen Fischereifahrzeugen einschließlich Fanggeräten in der jeweiligen Schließungszeit einstellen.
Hilfe & Kontakt:
Fax
+49 4347 704-116
Internetadresse
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
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