Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1

Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis

Zum Online-Dienst

Leistungsbeschreibung

Für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, die nicht in folgenden Bereichen ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,

gilt ein vereinfachtes Erlaubnisverfahren. Für die sonstigen Bereiche ist keine Sachkundeprüfung, sondern lediglich ein Unterrichtungsnachweis der IHK erforderlich.

Hilfe & Kontakt: