C
COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Erreger
SARS-CoV-2 (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom-Coronavirus-2) verursacht vorrangig eine akute Atemwegserkrankung und kann folgend weitere Organe betreffen. Durch Veränderungen im Erbgut (Mutationen) des Coronavirus gibt es unterschiedliche Virusvarianten.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt über Tröpfchen und Aerosole, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen. Die bekannten Regeln Abstand halten, regelmäßiges Lüften, Husten und Niesen in die Ellenbeuge, Händewaschen sowie in bestimmten Situationen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, helfen dabei, eine Ansteckung zu verhindern.
Meldepflicht
Es besteht bei Verdacht, Erkrankung und positivem Schnelltest eine ärztliche Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Des Weiteren sind Gemeinschaftseinrichtungen zur Meldung verpflichtet, um Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen.
Impfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Personen im Alter ab 18 Jahren die Grundimmunisierung durch mindestens 3 Antigenkontakte (durch Impfungen und/oder eine durchgemachte Infektion). Für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf werden Auffrischimpfungen empfohlen. Ausführliche und aktuelle Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar. Corona-Impfungen führen die niedergelassenen Arztpraxen durch. Auch hier finden Sie weiterführende Informationen zu Impfmöglichkeiten:
www.apoguide.de oder www.impftermine.de
Krankheitsbild
Zwischen Ansteckung und Ausbruch (= Inkubationszeit) der Krankheit liegen in der Regel 3-5 Tage. Symptome wie Schnupfen, Husten, Hals-, Kopf-, Haut- und Gliederschmerzen, Fieber und auch Störungen des Geruchs- und / oder Geschmackssinns gehören zum Krankheitsbild. Darüber hinaus können weitere Krankheitszeichen wie z.B. Magen-Darm-Beschwerden hinzukommen.
Komplikationen
Noch in der Erforschung befinden sich verlängerte Krankheitsphasen sowie Langzeitfolgen (Post- bzw. Long-COVID). Es können jegliche Organsysteme mit entsprechenden Symptomen betroffen sein. Häufig werden ausgeprägte Müdigkeit, Kurzatmigkeit sowie Kreislaufbeschwerden und verminderte Belastbarkeit berichtet.
Therapie
Es können lediglich die Krankheitszeichen gelindert werden, bei schweren Verläufen kann eine Behandlung im Krankenhaus notwendig werden.
Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit beträgt im Durchschnitt etwa 10 Tage.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Durch das Einhalten von Standardhygienemaßnahmen wie z. B. Händewaschen, Lüften sowie Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung kann das Risiko einer Atemwegsinfektion, inklusive der Coronavirus-Infektion, vermindert werden. Beim Husten und Niesen sollten der Mund und die Nase vorzugsweise mit der Ellenbeuge und nicht mit der Hand bedeckt werden. Außerdem sollten Erkrankte regelmäßig ihre Hände waschen und regelmäßig lüften. Grundsätzlich sollten respiratorische Sekrete in Einwegtüchern aufgenommen und anschließend hygienisch entsorgt werden.
Erkrankten wird empfohlen, zur Verhinderung der Weitergabe an andere Personen, einen Mund-Nasen-Schutz für 5 Tage zu tragen. Insgesamt gilt: „Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben und sich auskurieren und ggf. ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.“ Behördliche „Quarantänen oder Tätigkeitsverbote“ werden nicht mehr ausgesprochen.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte Personen sollten Kontakte meiden und sich zu Hause auskurieren. Es werden keine behördlichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbote mehr ausgesprochen.
Des Weiteren bestehen keine behördlichen Maßnahmen mehr bei Kontaktpersonen. Achten Sie nach einem Kontakt mit erkrankten Personen bei sich selbst auf entsprechende Krankheitszeichen und suchen ggf. ärztliche Hilfe auf.
Weiterführende Informationen
Campylobacter (infektiöse Darmerkrankung)
Erreger
Campylobacter-Spezies sind in der Natur nahezu überall verbreitet und die häufigsten bakteriellen Erreger, die Durchfall-Erkrankungen verursachen. Die fehlende Vermehrungsfähigkeit in der Umwelt kompensiert der Erreger mit einer massiven Vermehrung im lebenden Organismus.
Übertragung
Campylobacter kommen im Magen-Darmtrakt von Tieren vor und können während des Schlachtprozesses auf Haut und Fleisch übertragen werden. Durch rohe oder unzureichend erhitzte Lebensmittel, wie Geflügelfleisch und Hackfleisch sowie insbesondere durch schlechte Küchenhygiene, gelangen die Erreger in den menschlichen Organismus und verursachen eine Magen-DarmErkrankung. Auch Rohmilch, frische Rohwurstsorten und verunreinigtes Trinkwasser aus Brunnenanlagen können eine Gefahrenquelle mit Campylobacter darstellen. Menschen und Haustiere übertragen Campylobacter durch Schmierinfektionen von Stuhlresten. Unzureichende Händehygiene ist in diesem Fall die Übertragungsursache.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht
Krankheitsbild
Die ersten Krankheitsanzeichen sind häufig Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, darauf folgen Bauchschmerzen, Bauchkrämpfe, Übelkeit und Durchfälle, welche breiig, wässrig oder sogar blutig sein können. Campylobacter-Infektionen können auch ohne Krankheitsanzeichen verlaufen
Komplikationen
In der Regel verläuft die Infektion komplikationslos. In Ausnahmefällen kann es zu rheumatischen Gelenkentzündungen oder EntzündungenSeite 2 der Hirnhäute kommen. Sehr selten ist eine neurologische Erkrankung möglich.
Therapie
Während der Dauer der Erkrankung wird empfohlen, zu Hause zu bleiben und sich zu schonen, reichlich zu trinken, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen, und auf den Elektrolythaushalt zu achten.
Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und erster Krankheitszeichen) liegt in der Regel zwischen 2 bis 5 Tage, in Einzelfällen sind auch 1 bis 10 Tage möglich. Im Durchschnitt sind Betroffene 2 bis 4 Wochen ansteckend, solange sie den Erreger mit dem Stuhl ausscheiden. Auch nach Abklingen der Beschwerden können Erreger ausgeschieden werden. Jedoch können gerade immungeschwächte Personen noch wesentlich länger über ihre Ausscheidungen ansteckend bleiben.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte und deren Haushaltsangehörige sollen auf besonders gründliche Händehygiene achten. Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen. Auch die Sporen werden durch Wasser und Seife abgewaschen. Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.
- Vermeiden Sie für die Dauer der akuten Erkrankung möglichst den direkten Kontakt mit anderen Menschen.
- Bereiten Sie, wenn Sie erkrankt sind, keine Speisen für andere zu.
- Benutzen Sie ausschließlich eigene Handtücher und Waschlappen.
- Wechseln Sie häufig Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen und waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Waschen Sie die Wäsche der erkrankten Person getrennt von den Wäschestücken anderer.
- Spülen Sie das Geschirr möglichst in einer Spülmaschine bei mindestens 60°C.
- Verwenden Sie zuhause zur Reinigung von Toiletten und Türklinken sowie Armaturen oder Lichtschaltern die üblichen Reinigungsprodukte. Reinigen Sie diese Flächen und Gegenstände aber häufiger und gründlich. Verwenden Sie dafür mehrere Wischtücher, die Sie nach Gebrauch sofort in die Wäsche geben.
- Wenn möglich, benutzen Sie bei Durchfall eine eigene Toilette.
Achten Sie mindestens 2 Wochen nach Abklingen der Krankheitszeichen besonders sorgfältig auf gründliche Hände- und Toilettenhygiene.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung Ihres Kindes informieren. In der Regel kann die Einrichtung 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten.
Weiterführende Informationen
Chlamydien (Chlamydia trachomatis)
Erreger
Das Bakterium Chlamydia trachomatis führt zu Entzündungen im Urogenitaltrakt (Harn-Geschlechts-Apparat). Die Infektion kann kurzund langfristig gesundheitliche Folgen haben.
Übertragung
Chlamydien gehören zu den sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Sie werden hauptsächlich durch den Kontakt mit Körperflüssigkeiten der Schleimhäute einer infizierten Person wie Vaginalflüssigkeit und Sperma übertragen, selten auch über Urin oder ‚Lusttropfen‘. Der häufigste Übertragungsweg ist ungeschützter kondomloser sexueller Kontakt beim Vaginal-, Anal- oder Oralverkehr. Beim Küssen oder gemeinsamen Baden wird die Infektion nicht übertragen. Ist eine schwangere Frau mit Chlamydien infiziert, können sich die Bakterien bei der Geburt auf ihr Kind übertragen. Deshalb wird Schwangeren ein Test angeboten, mit dem sich eine solche Infektion feststellen lässt.
Meldepflicht
Es besteht eine nicht-namentliche gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Es gibt keine Impfung gegen Chlamydien.
Krankheitsbild
Zwischen Ansteckung und Symptombeginn der Krankheit liegen 1 - 3 Wochen. Als Krankheitszeichen können Brennen der Harnröhre, Schmerzen beim Wasserlassen, genitaler Ausfluss, Schmerzen in den Hoden, Entzündung der Prostata, Zwischenblutungen oder Bauchschmerzen vorkommen. Viele Menschen können jedoch auch keine Symptome haben und die Infektion trotzdem übertragen.
Komplikationen
Häufig kann sich aus einer akuten Erkrankung eine langfristige Entzündung verschiedener Organe entwickeln, wenn die Erkrankung nicht erkannt wird. Daraus kann auch eine Entzündung der Beckenorgane (pelvic inflammatory disease) mit Verwachsungen entstehen, die bei Personen mit Gebärmutter auch zu Unfruchtbarkeit führen kann. Auch eine reaktive Entzündung der Gelenke (Arthritis) ist im Verlauf möglich. Bei der Übertragung auf ein Neugeborenes kann sich eine Lungenentzündung oder Entzündung der Augen entwickeln.
Therapie
Eine Chlamydieninfektion ist heilbar und wird für mehrere Tage mit einem Antibiotikum behandelt. Dabei sollten auch alle Sexualpartner:innen behandelt werden. Bis die Behandlung abgeschlossen ist, wird die Verhütung mit Kondom empfohlen, da die Bakterien sonst weiterhin übertragen werden könnten (sog. Ping- Pong-Infektion).
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind über sexuellen Kontakt ansteckend.
Umgang mit Erkrankten (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht notwendig. Menschen mit Chlamydien sollten nicht sexuell aktiv sein, bis die Behandlung abgeschlossen ist
Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)
Es bestehen keine Einschränkungen.
Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG
Es bestehen keine Einschränkungen im Umgang mit Lebensmitteln.
Weiterführende Informationen
Clostridioides (früher Clostridium) -difficile
Erreger
Clostridioides difficile ist ein weltweit vorkommendes Bakterium. Es findet sich in der Umwelt und auch im Darm gesunder Menschen und Tiere. Die Clostridien können jedoch krankheitsauslösend sein, wenn z.B. durch Einnahme von Antibiotika die gewohnte Darmflora verändert wird. Clostridien können Giftstoffe (sogenannte Toxine) ausscheiden, die eine Darmentzündung mit schweren Durchfällen verursachen.
Übertragung
Die Erreger werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Eine Ansteckung erfolgt meist von Mensch zu Mensch. Dabei werden Clostridien über Stuhlreste an den Händen von Erkrankten übertragen. In Form von widerstandsfähigen Dauerformen (sogenannten Sporen) können die Bakterien auch außerhalb des Magen-Darm-Traktes überleben. Eine Übertragung kann deshalb auch über verunreinigte Gegenstände und Flächen erfolgen, an denen Erreger haften (z.B. Toiletten, Türklinken, Griffe oder Handläufe).
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Die Darmentzündung äußert sich durch plötzlich einsetzende, wässrige Durchfälle, Übelkeit, Bauchschmerzen und Fieber. Die Durchfälle haben einen typisch fauligen Geruch und sind manchmal blutig.
Komplikationen
Mögliche Komplikationen können ein Darmverschluss, eine akute Erweiterung des Dickdarms, eine Verletzung der Darmwand oder eine Blutvergiftung sein. Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind anfälliger für schwere Verläufe.
Therapie
Bei dieser Erkrankung ist eine medizinische Behandlung notwendig.
Ansteckungsfähigkeit
Die Verbreitung von umweltresistenten Formen des Erregers ist während der akuten Erkrankung besonders ausgeprägt. Betroffene können noch einige Zeit nach Abklingen der Beschwerden die Erreger mit dem Stuhl ausscheiden.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte und deren Haushaltsangehörige sollen auf besonders gründliche Händehygiene achten. Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen. Auch die Sporen werden durch Wasser und Seife abgewaschen. Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.
- Vermeiden Sie für die Dauer der akuten Erkrankung möglichst den direkten Kontakt mit anderen Menschen.
- Bereiten Sie, wenn Sie selbst erkrankt sind, keine Speisen für andere zu.
- Benutzen Sie ausschließlich eigene Handtücher und Waschlappen.
- Wechseln Sie häufig Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen und waschen Sie diese bei mindestens 60°C.
- Waschen Sie die Wäsche der erkrankten Person getrennt von den Wäschestücken anderer.
- Spülen Sie das Geschirr möglichst in einer Spülmaschine bei mindestens 60°C.
- Verwenden Sie zuhause zur Reinigung von Toiletten und Türklinken sowie Armaturen oder Lichtschaltern die üblichen Reinigungsprodukte. Reinigen Sie diese Flächen und Gegenstände aber häufiger und gründlich. Verwenden Sie dafür mehrere Wischtücher, die Sie nach Gebrauch sofort in die Wäsche geben.
- Wenn möglich, benutzen Sie bei Durchfall eine eigene Toilette.
- Achten Sie mindestens 2 Wochen nach Abklingen der Krankheitszeichen besonders sorgfältig auf gründliche Hände- und Toilettenhygiene.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung Ihres Kindes informieren. In der Regel kann die Einrichtung 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten.
Weiterführende Informationen
E
EHEC
Erreger
EHEC sind eine Bakterienart, welche Giftstoffe (= Shigatoxine) produzieren können. Diese Bakterien finden sich im Darm von Wiederkäuern wie z.B. Rindern, Schafen und Ziegen. Werden solche Bakterien auf den Menschen übertragen, können sie zum Teil schwere Durchfallerkrankungen verursachen.
Übertragung
Die Bakterien werden mit dem Kot von Tieren ausgeschieden. Auch durch Berühren und Streicheln der Tiere können die Bakterien an die Hände und von dort in den Mund gelangen. Eine Übertragung auf den Menschen kann auch durch roh verzehrte oder unzureichend erhitzte Lebensmittel erfolgen. Typische Lebensmittel dafür sind: Rohmilch, Rinderhackfleisch (z.B. Hamburger), Teewurst, Gemüse, Sprossenkeimlinge verwendet werden. Erkrankte Personen scheiden EHEC mit dem Stuhl aus und sind ansteckend. Über verunreinigte Gegenstände können bei mangelnder Händehygiene auch Bakterien haften bleiben und von dort indirekt weiterverbreitet werden. Beim Baden in Gewässern, die mit Fäkalien verschmutzt sind, können die Erreger in den Magen-Darm-Trakt des Menschen gelangen. In Schwimmbädern besteht keine Gefahr, da EHEC durch das Chlor sicher abgetötet wird.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Es bestehen wässrige Durchfälle, Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen, selten Fieber. Als schwere Verlaufsform können sich blutige Durchfälle mit krampfartigen Bauchschmerzen und Fieber entwickeln.
Komplikationen
Eine gefürchtete Komplikation, die vor allem im Kindesalter auftritt, ist das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS). Dabei kommt es zu Blutgerinnungsstörungen sowie einer Funktionsstörung der Nieren. Zusätzlich können auch neurologische Veränderungen wie z.B. Krampfanfälle auftreten. In Einzelfällen kann das HUS zu bleibenden Nierenschäden oder zum Tod führen.
Therapie
Bei schweren Verläufen ist eine medizinische Behandlung notwendig. Bei einer Funktionsstörung der Nieren ist häufig eine vorübergehende Dialysebehandlung erforderlich.
Ansteckungsfähigkeit
Solange Erreger ausgeschieden werden, besteht eine Ansteckungsgefahr für andere Menschen über den Stuhl. Auch wenn die Krankheitszeichen bereits abgeklungen sind, können die Erreger über einige Tage bis mehrere Wochen weiterhin abgegeben werden.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte sollten, wenn möglich, eine eigene Toilette benutzen und auf eine gute Hände- und Sanitärhygiene achten. Waschen Sie sich nach dem Toilettengang oder nach dem Wechseln von Windeln immer die Hände gründlich mit Seife. Bereiten Sie keine Mahlzeiten für andere zu, wenn Sie selbst erkrankt sind. Reinigen Sie Flächen und Gegenstände, die mit Ausscheidungen in Kontakt gekommen sein könnten, sofort gründlich mit üblichen Reinigungsmitteln. Wechseln Sie Putztücher, Wäsche, Waschlappen und Handtücher von Erkrankten regelmäßig und waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Ekrankte, die in Risikobereichen, mit Lebensmitteln oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten bzw. betreut werden, müssen 3 negative Stuhlproben vor Wiederzulassung vorweisen. Kontaktpersonen, die in Risikobereichen, mit Lebensmitteln oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten bzw. betreut werden, müssen eine erregerfreie Stuhlrobe vorweisen können.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Es sind 3 negative Stuhlproben vor Wiederzulassung notwendig. Auch Kontaktpersonen müssen eine negative Stuhlprobe vor Wiederzulassung vorweisen können.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Es sind 3 negative Stuhlproben vor Arbeitsaufnahme mit Lebensmitteln notwendig. Auch Kontaktpersonen müssen eine negative Stuhlprobe vor der Tätigkeit mit Lebensmitteln vorweisen können.
Hygienetipps für die Küche - richtiger Umgang mit Lebensmitteln
- Kochen Sie Rohmilch (nicht pasteurisierte Milch) vor dem Verzehr ab.
- Sie sollten rohe tierische Lebensmittel stets bei Kühlschranktemperatur aufbewahren.
- Rohes Fleisch sollte getrennt von anderen Lebensmitteln gelagert und zubereitet werden und vor dem Verzehr
mindestens 10 Minuten lang auf mindestens 70°C erhitzt werden. Garen Sie Fleisch vollständig durch.
- Verwenden Sie getrennte Arbeitsflächen und Küchenutensilien wie Brettchen oder Messer für rohe Fleischprodukte. Spülen Sie diese anschließend und auch nach Kontakt mit der Fleischverpackung oder Tauwasser gründlich mit warmen Wasser und Spülmittel oder im Geschirrspüler. Waschen Sie sich anschließend sorgfältig die Hände mit Seife.
- Rohes Gemüse und Obst sollten Sie vor dem Verzehr gründlich waschen oder schälen.
- Lassen Sie Sprossen höchstens bei Zimmertemperatur keimen. Lagern Sie diese getrennt von anderen Lebensmitteln, am besten im Kühlschrank, und verbrauchen Sie sie möglichst bald. Sprossen sollten vor dem Verzehr ausreichend erhitzt oder zumindest immer gründlich gewaschen werden.
- Reinigen Sie verwendete Küchenutensilien im Anschluss gründlich. Hände waschen nicht vergessen.
- Menschen mit noch nicht ausgereifter oder geschwächter Immunabwehr wie Kleinkinder, Senior:innen oder Menschen mit chronischen Grunderkrankungen wie z.B. Diabetes sowie Schwangere sollten Sprossen vorsichtshalber nur nach ausreichender Erhitzung verzehren und auf den Verzehr von Rohwürsten sowie Rohmilchkäse verzichten.
Weiterführende Informationen
Ebola
Erreger
Die Erkrankung Ebola wird durch Viren ausgelöst. Die Bezeichnung geht auf den Fluss Ebola in der Demokratischen Republik Kongo zurück. Die bisher schwerste Ebola-Epidemie fand von 2014 bis 2016 in Westafrika statt. In Deutschland kommt das Ebola-Virus nicht vor, es kann aber zu einer Einschleppung durch Reisenden kommen.
Übertragung
Die Ebola-Viren werden z.B. über Flughunde, Fledermäuse, Menschenaffen oder direkt von Mensch-zu-Mensch übertragen. Dabei besteht eine Ansteckungsgefahr beim direkten Kontakt mit Blut oder anderen Flüssigkeiten wie z.B. Speichel, Stuhl, Erbrochenes oder Urin. Auch Verstorbene sind weiterhin ansteckend. Eine Übertragung über die Atemluft wurde bisher nicht festgestellt. Ebola-Viren können außerhalb des Körpers einige Tage überleben. Eine Ansteckung über Gegenstände wie beispielsweise Kleidung oder Bettwäsche ist möglich.
Heimische Wildtiere in Deutschland tragen keine Ebola-Viren in sich.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Es handelt sich um eine sehr schwere Erkrankung, welche mit plötzlichem Fieber, Unwohlsein, Müdigkeit und Gliederschmerzen beginnt. Im Verlauf kommen Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall hinzu. Bei vielen Erkrankten kommt es zu inneren und äußeren Blutungen, bis hin zum Organversagen. Die Erkrankung verläuft sehr oft tödlich.
Komplikationen
Die Erkrankung kann zu Organversagen und Tod führen.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind über Blut und Körperflüssigkeiten wie z.B. Speichel, Stuhl, Erbrochenes oder Urin ansteckend. Beim Erbrechen oder bei starkem Durchfall besteht die Gefahr der Freisetzung von ansteckenden Tröpfchen. In Samenflüssigkeit können die Viren mehrere Monate enthalten sein.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte werden medizinisch in spezialisierten Zentren behandelt. Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und müssen sich 21 in Quarantäne begeben.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte und Kontaktpersonen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten, sie befinden sich in Quarantäne.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Erkrankte und Kontaktpersonen dürfen nicht mit Lebensmitteln arbeiten, sie befinden sich in Quarantäne.
Weiterführende Informationen
G
Gonorrhö (Tripper, Neisseria gonorrhoeae)
Erreger
Das Bakterium Neisseria gonorrhoeae führt zu Entzündungen im Urogenitaltrakt (Harn-Geschlechts-Apparat). Die Infektion kann kurzund langfristig gesundheitliche Folgen haben.
Übertragung
Gonokokken gehören zu den sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Sie werden über direkten Schleimhautkontakt übertragen. Der häufigste Übertragungsweg ist kondomloser sexueller Kontakt beim Vaginal-, Oral- oder Analverkehr. Ist eine schwangere Frau mit Gonorrhö infiziert, können sich die Bakterien bei der Geburt auf ihr Kind übertragen.
Meldepflicht
Es besteht eine nicht-namentliche gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Es gibt keine Impfung gegen Gonorrhö.
Krankheitsbild
Zwischen Ansteckung und Symptombeginn der Krankheit liegen 1 - 14 Tage. Als Krankheitszeichen können Brennen der Harnröhre, Schmerzen beim Wasserlassen, genitaler Ausfluss, Schwellungen an der Scheide oder Schmerzen im Bauch auftreten. Typisch für die Erkrankung ist der sogenannte „Bonjour-Tropfen“, ein eitriger Ausfluss aus der Harnöffnung des Penis. Viele Menschen können jedoch auch keine Symptome haben und die Infektion trotzdem übertragen.
Komplikationen
Häufig kann sich aus einer akuten Entzündung oder bei Symptomfreiheit eine langfristige Erkrankung entwickeln. Daraus kann auch eine Entzündung verschiedener Organe mit Verwachsungen, Gelenkentzündungen und Fieber entstehen. Bei Personen mit Gebärmutter kann es zu Unfruchtbarkeit kommen. Auch eine schwere Folgeerkrankung mit einer Blutvergiftung oder Entzündung der Hirnhäute (Meningitis) ist möglich. Bei der Übertragung auf ein Neugeborenes kann sich eine Entzündung der Augen entwickeln.
Therapie
Eine Gonokokkeninfektion ist in der Regel heilbar und wird mit einem Antibiotikum behandelt. Dabei sollten auch alle Sexualpartner:innen informiert und behandelt werden. Bis die Behandlung abgeschlossen ist, wird die Verhütung mit Kondom empfohlen, da die Bakterien sonst weiterhin übertragen werden könnten (sog. Ping-Pong-Infektion). Manchmal kann der Erreger resistent gegen Antibiotika werden, dann ist eine besondere Testung und Behandlung notwendig.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind über sexuellen Kontakt ansteckend.
Umgang mit Erkrankten (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht notwendig. Menschen mit Gonorrhö sollten nicht sexuell aktiv sein, bis die Behandlung abgeschlossen ist.
Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)
Es bestehen keine Einschränkungen.
Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG
Es bestehen keine Einschränkungen im Umgang mit Lebensmitteln.
Weiterführende Informationen
Grippe (Influenza)
Erreger
Die Influenza ist eine akute, teilweise lebensbedrohliche Viruserkrankung der Atemwege. Erkältungen oder „grippale Infekte“ dagegen werden von anderen Viren verursacht. In Deutschland kommt es vermehrt in den Wintermonaten zu Grippeepidemien. Influenzaviren verändern sich ständig, weshalb man im Laufe seines Lebens mehrfach an Grippe erkranken kann. Aus diesem Grund wird der Influenza-Impfstoff jedes Jahr neu angepasst. Die Infektionsquelle im Rahmen der sogenannten „Grippewellen“ ist der Mensch.
Übertragung
Die Grippe ist sehr ansteckend. Beim Niesen, Husten oder Sprechen gelangen kleinste, virushaltige Tröpfchen des Nasen-Rachen-Sekrets von Erkrankten in die Luft und können von anderen Menschen eingeatmet werden. Auch über die Hände werden die Viren weitergereicht. Die Erreger können auch an Türklinken, Haltegriffen, Treppengeländern oder ähnliche Gegenständen haften und von dort über die Hände weitergereicht werden. Die Beachtung hygienischer Grundprinzipien wie regelmäßiges Händewaschen reduziert die Gefahr der Virusübertragung.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Impfung gegen die saisonale Influenza für Personen > 60 Jahre, für Personen mit chronischen Erkrankungen und erhöhtem Publikumsverkehr. Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.
Krankheitsbild
Die Inkubationszeit (= Zeit zwischen bereits erfolgter Infektion mit Ansteckungsfähigkeit bis zum Auftreten der ersten Symptome) beträgt zwischen 1 bis 3 Tagen (max. 7 Tage). Typisch für eine echte Grippe ist das plötzlich einsetzende schwere Krankheitsgefühl mit Fieber, Halsschmerzen und trockenem Husten, begleitet von Muskel-und Gliederschmerzen und / oder Kopfschmerzen. Bei einem unkomplizierten Verlauf halten die Beschwerden etwa 5- 7 Tage an.
Komplikationen
Schwere Krankheitsverläufe kommen vor allem bei immungeschwächten Personen vor, die im schlimmsten Fall zum Tod führen. Als häufige Komplikationen werden des Weiteren Lungenentzündungen gefürchtet. Bei Kindern können sich auch Mittelohrentzündungen entwickeln. Selten können Entzündungen des Gehirns oder des Herzmuskels auftreten.
Therapie
Der unkomplizierte Verlauf bei immungesunden Erkrankten wird in der Regel symptomatisch behandelt. Bei Verdacht auf einen schweren Verlauf einer Influenza-Erkrankung oder, wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht, z. B. wenn Vorerkrankungen oder eine Schwangerschaft vorliegen, kann eine medikamentöse Therapie notwendig werden.
Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit beträgt im Durchschnitt etwa 4 bis 5 Tage ab Auftreten der ersten Symptome.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Durch das Einhalten von Standardhygienemaßnahmen wie z. B. Händewaschen, Flächendesinfektion sowie Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung kann das Risiko einer Atemwegsinfektion, inklusive der Influenza, vermindert werden. Beim Husten und Niesen sollten der Mund und die Nase vorzugsweise mit der Ellenbeuge und nicht mit der Hand bedeckt werden. Außerdem sollten Erkrankte regelmäßig ihre Hände waschen und regelmäßig lüften. Grundsätzlich sollten respiratorische Sekrete in Einwegtüchern aufgenommen und anschließend hygienisch entsorgt werden.
Weiterführende Informationen
Gürtelrose (Herpes zoster), Windpocken
Erreger
Das Varizella-Zoster-Virus gehört zu den Herpesviren und kann bei erstmaliger Infektion Windpocken (Varizellen) und bei Reaktivierung eine Gürtelrose (Herpes zoster) verursachen. Die Viren sind hoch ansteckend und auch außerhalb des Körpers bei bestimmten Umgebungsbedingungen für einige Tage infektiös. Der Mensch ist der einzige bekannte Wirt dieser Viren, welche nach überstandener Erstinfektion für immer in Knotenpunkten des Nervensystems ruhen können.
Übertragung
Die Viren werden über Tröpfchen und Aerosole verbreitet, die beim Atmen, Niesen oder Husten im Umkreis von mehreren Metern ausgeschieden werden. Auch durch die Hände können die Erreger über Kontakt mit Speichel oder Bläscheninhalt verbreitet werden. Erkrankte berühren z.B. die juckenden Windpocken und übertragen danach die Erreger über ihre Hände an andere Personen oder Oberflächen wie Türgriffe, Handläufe oder Armaturen.
Meldepflicht
Bei Windpocken besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine in der Einrichtung betreute Person an Windpocken erkrankt ist, oder der Verdacht auf eine Erkrankung besteht und wenn eine in den Einrichtungen betreute Person Kontaktperson zu einem Erkrankten ist. Die Gürtelrose ist nicht meldepflichtig.
Krankheitsbild
Bei den besonders ansteckenden Windpocken zeigen sich zu Beginn ein allgemeines Krankheitsgefühl, auf das dann wenige Tage später der charakteristische Ausschlag am ganzen Körper und leichtes Fieber folgen. Das Hauptmerkmal des Ausschlages sind juckende, rötliche Papeln, Bläschen und Schorf in verschiedenen Variationen, die auch als „Sternenhimmel“ bekannt sind. Nach 5 - 7 Tagen heilt der Ausschlag meistens von selbst wieder vollständig ab (Verkrustung).
Komplikationen
In der Regel heilen Windpocken nach einigen Tagen vollständig aus. Jedoch kann es bei starkem Kratzen zu einer bakteriellen Entzündung der Wunden kommen. Beim Auftreten von Windpocken während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt kann eine Infektion zusätzlich schwerwiegende Konsequenzen für die Gesundheit des Kindes haben.
Bei der Gürtelrose handelt es sich nicht um eine Neuinfektion von außen, sondern um eine Reaktivierung der Varizella-Zoster-Viren bei immungeschwächten und älteren Personen, da die Erreger nach einer Windpockenerkrankung im Nervensystem ruhen. Gekennzeichnet ist die Gürtelrose durch einen einseitigen, stark auf ein streifenförmiges Areal begrenzten und oft besonders schmerzhaften Ausschlag, welcher in der Regel nach 5 - 7 Tagen abheilt. In manchen Fällen kann eine Gürtelrose auch im Gesicht auftreten, wo sie sich als besonders schmerzhaft äußert und zu Lähmungen der Gesichtsmuskulatur führen kann. Es besteht das Risiko, dass die Schmerzen noch lange nach Abheilen des Ausschlages bestehen. In seltenen Fällen können die Schmerzen ein Leben lang bleiben.
Ansteckungsfähigkeit
Die Gefahr einer Übertragung beginnt bei Windpocken 1 - 2 Tage vor Auftreten des Hautausschlages und endet mit vollständigem Verkrusten aller Bläschen, oft nach 5 - 7 Tagen. Eine Gürtelrose ist vom Auftreten bis zur vollständigen Verkrustung der Bläschen, ebenfalls nach etwa 5 - 7 Tagen, ansteckend.
Therapie
Bei unkomplizierten Verläufen der Windpocken werden meistens nur die Krankheitssymptome durch beispielsweise juckreizlindernde Medikamente behandelt.
Bei einer Gürtelrose können die Heilung und der Rückgang der Schmerzen durch Medikamente positiv beeinflusst werden.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte sollten es vermeiden, die Bläschen mit den Händen zu berühren, da ansonsten die Erreger über die Hände weitergereicht werden können. Waschen Sie sich oft gründlich die Hände mit Wasser und Seife. Verwenden Sie Handtücher und andere Hygieneartikel wie Waschlappen, Cremes, Puder, Augentropfen usw. nur für sich selbst und wechseln Sie Waschlappen und Handtücher häufig, waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Hängen Sie Handtücher, Waschlappen u.ä. an einen separaten Platz, um die Berührung mit anderen Wäschestücken zu vermeiden. Vermeiden Sie öffentliche Badeanstalten und Saunen für die Dauer der Erkrankung. Wichtig: Informieren Sie vorab die Praxis, wenn Sie medizinische Hilfe benötigen.
Kontaktpersonen können durch gründliche Hygiene und das Meiden des Kontaktes zu erkrankten Personen ihr Risiko der Ansteckung reduzieren. Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife. Vermeiden Sie nach Möglichkeit den Kontakt mit Erkrankten. Reinigen Sie Flächen im Umfeld von Erkrankten am besten mit Einmaltüchern und entsorgen Sie diese anschließend in den Hausmüll. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln kann ggf. sinnvoll sein, sofern diese zusätzlich gegen Viren wirksam sind.
Die Ansteckung bei einer Gürtelrose kann ebenso durch gründliche Hygiene und durch das vollständige Abdecken des Hautauschlages verringert werden. Hier gelten ähnliche Hygieneempfehlungen wie bei Windpocken.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Die Arbeit in oder der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten ist für Personen, die an Windpocken erkrankt sind und deren Kontaktpersonen, untersagt. Das Betreten einer Gemeinschaftseinrichtung ist erst eine Woche nach dem Beginn einer unkomplizierten Windpocken-Erkrankung, also mit dem vollständigen Verkrusten der Bläschen, wieder möglich. Kontaktpersonen, die nach 2004 geboren sind, müssen ihren Immunstatus nachweisen. Dies kann über 2 erfolgte Impfungen, eine Blutuntersuchung erfolgen. Auch eine bereits durchgemachte Windpockenerkrankung bietet einen lebenslangen Schutz. Für ungeimpfte Kontaktpersonen werden Auffrischungsimpfungen angeboten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Gesundheitsamt.
Mit einer Gürtelrose, bei der die Bläschen sicher abgedeckt sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen betreten werden.
Impfung
Die Ständige Impfkommission empfiehlt zwei VarizellenSchutzimpfungen für alle Kinder und Jugendliche. Dabei soll die 1. Impfdosis im Alter von 11 Monaten und die 2. Dosis im Alter von 15 Monaten verabreicht werden.
Seit Dezember 2018 empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Schutzimpfung vor Gürtelrose, ihren Komplikationen und Spätfolgen für alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren und für Risikogruppen ab 50 Jahren. Die Impfung wird ebenfalls in zwei Dosen im Abstand von mindestens 2 Monaten verabreicht. Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.
Weiterführende Informationen
H
HIV (sexuell übertragbare Infektion)
Erreger
Das Humane Immundefizienz Virus (HIV) führt unbehandelt nach Jahren zu einer erworbenen Abwehrschwäche (AIDS).
Übertragung
Das HI-Virus ist schwer übertragbar. Ein Infektionsrisiko besteht nur, wenn Viren in ausreichender Menge mit offenen Wunden oder Schleimhäuten in Berührung kommen. Die intakte Haut stellt eine gute Barriere gegen das Virus dar.
Ansteckende Körperflüssigkeiten sind vor allem Blut, Sperma, Scheidenflüssigkeit, Darmsekret und Muttermilch.
Am häufigsten wird HIV über kondomlosen, penetrativen Geschlechtsverkehr übertragen, sehr riskant ist außerdem die gemeinsame Benutzung von Spritzen beim Drogengebrauch. In der Schwangerschaft, bei der Geburt und beim Stillen kann es ebenfalls zu einer Übertragung von der Mutter auf ihr Kind kommen.
Im beruflichen Umfeld besteht ein Übertragungsrisiko durch Stichoder Schnittverletzungen mit HIV-kontaminierten Instrumenten bzw. Injektionsbestecken und bei Benetzung offener Wunden und Schleimhäute mit HIV-haltigen Flüssigkeiten.
Das HI-Virus kann außerhalb eines Wirtes nur kurz überleben. Auch ist die Ansteckungsgefahr abhängig von der Viruslast, d.h. der Anzahl der Viren im Blut. Viele Viren sind z.B. ca. 2 - 4 Wochen nach einer frischen Infektion im Blut nachweisbar. Unter Therapie kann man in der Regel bei Menschen mit HIV das Virus nicht mehr nachweisen, d.h. die Menschen sind nicht ansteckend.
Meldepflicht
Es besteht eine nicht-namentliche gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Einen Impfschutz gegen die Krankheit gibt es aktuell nicht. Beim Sex kann man sich durch die Verwendung von Kondomen oder Einnahme bestimmter Medikamente (PrEP) schützen.
Krankheitsbild
Zwischen Ansteckung und Symptombeginn der Krankheit können 6 Tage bis 6 Wochen liegen. Bei einem Teil der Betroffenen kommt es 2 - 3 Wochen nach der Infektion zu einem unspezifischen Krankheitsgefühl, ähnlich einem grippalen Infekt.
Danach folgt ein symptomfreies Stadium, welches Monate bis Jahre dauern kann.
Komplikationen
Die späte Phase der Erkrankung wird als AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome = erworbenes Abwehrschwäche-Syndrom) bezeichnet.
Therapie
Es gibt sehr wirkungsvolle antiretrovirale Medikamente (ART), die die Vermehrung des Virus im Körper verhindern. Heutzutage stehen dafür über 30 verschiedene Wirkstoffe und Medikamente zur Verfügung. Bei erfolgreicher Therapie ist das Virus im Blut nicht mehr nachweisbar und somit auch nicht übertragbar. Eine Heilung ist jedoch nur in sehr seltenen Fällen möglich.
Ansteckungsfähigkeiten
Jede infizierte Person ist potenziell ihr Leben lang ansteckend. Durch eine erfolgreiche Therapie wird die Ansteckungsfähigkeit aufgehoben.
Verhalten nach Risiko
Ruhe bewahren!
Stich- oder Schnittverletzung: bluten lassen und mit Wasser sowie Seife oder einem Antiseptikum spülen.
Kontamination verletzter oder geschädigter Haut: mit Wasser sowie Seife waschen und großzügig mit einem Antiseptikum reinigen.
Kontamination von Lippen/Mundhöhle oder Augen mit HIV-haltigem Material: aufgenommenes Material ausspucken, Mundhöhle/Auge spülen (Leitungswasser, Ringer- oder Kochsalzlösung).
Ggf. Betriebsarzt/D-Arzt informieren und weiteres Vorgehen besprechen (serologische Untersuchung, ggf. HIV-PostExpositionsprophylaxe)
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht notwendig.
Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)
Es bestehen keine Einschränkungen.
Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG
Es bestehen keine Einschränkungen im Umgang mit Lebensmitteln. In Bereichen mit hohem Verletzungsrisiko sollte eine betriebsärztliche Beratung erfolgen.
Weiterführende Informationen
HPV (humane Papillomaviren, Genitalwarzen)
Erreger
Die Infektion mit humanen Papillomaviren kann zu Kondylomen (Feigwarzen) oder langfristig zu verschiedenen Krebsarten führen. Es gibt sehr viele verschiede Arten des Virus mit unterschiedlich hohem Risiko für Krebs (sog. High- Risk und Low-Risk-HPV-Typen).
Übertragung
HPV gehört zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und ist sehr leicht übertragbar. Sie werden hauptsächlich durch den Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Haut einer infizierten Person übertragen. Der häufigste Übertragungsweg ist sexueller Kontakt beim Vaginal-, Oral- oder Analverkehr, selten können die Viren auch über Schmierinfektionen übertragen werden. Auch unter der Geburt ist eine Übertragung von der Mutter auf das Kind möglich. Hat eine Infektion stattgefunden, kann diese ausheilen oder ein Leben lang bestehen.
Meldepflicht
Es besteht keine gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Es gibt eine Impfung gegen einige Hochrisikotypen von HPV (sog. HighRisk-HPV). Dies ist die effektivste Maßnahme zum Schutz gegen HPVInfektionen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV im Alter von 9 - 14 Jahren. Eine verpasste Immunisierung sollte bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden. Viele Krankenkassen übernehmen mittlerweile bei Personen vor Ende des 27. Lebensjahres sowie bei erhöhtem Risiko die Kosten einer Impfung. Ausführliche und aktuelle Informationen sind unter www.rki.de/stikoabrufbar.
Krankheitsbild
Zwischen Ansteckung und Symptombeginn der Krankheit können sehr unterschiedliche Zeiträume liegen. Die meisten Menschen haben jedoch keine Symptome und können die Viren trotzdem übertragen. Typisch sind sich stark vermehrende Hautzellen, sogenannte Feigwarzen. Diese sind gutartige Erhebungen auf der Haut im Anogenitalbereich (am Scheideneingang, Eichel und Penisschaft oder After), die unterschiedlich groß werden können. Es kann zu Juckreiz oder Brennen kommen. Während der Erkrankung mit Feigwarzen ist das Übertragungsrisiko höher.
Komplikationen
Durch die Infektion mit bestimmten High-Risk-HPV-Typen erhöht sich das Risiko, an bestimmten Krebsarten zu erkranken. Besonders Gebärmutterhalskrebs (Cervixkarzinom), Krebs der Schamlippen (Vulvakarzinom), Penistumore und bestimmte Arten von Darmkrebs (Analkarzinom) sowie Tumore im Mund- und Rachenraum (Oropharynxkarzinom) können die Folge einer Infektion sein. Bei Personen mit Gebärmutterhals kann im Rahmen der Krebsvorsorge mit einem Abstrich auf Papillomviren getestet werden.
Therapie
Eine HPV-Infektion ist nicht mit Medikamenten behandelbar. Manchmal kann der Körper die Viren selbst bekämpfen. Feigwarzen können je nach Ausprägung mit Cremes oder einer Operation behandelt werden, können jedoch immer wieder auftreten.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind über sexuellen Kontakt sowie über Schmierinfektionen über Hände oder Gegenstände (z.B. gemeinsame Handtuchnutzung) ansteckend.
Umgang mit Erkrankten (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht notwendig.
Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)
Es bestehen keine Einschränkungen.
Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG
Es bestehen keine Einschränkungen im Umgang mit Lebensmitteln.
Weiterführende Informationen
Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Erreger
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit wird durch Viren hervorgerufen.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch durch Kontakt- und Tröpfcheninfektion. Die Viren befinden sich in den Bläschen sowie im Speichel. Eine Virenübertragung durch Schmierinfektion über Stuhl und/oder kontaminierte Oberflächen ist ebenfalls möglich. Die Übertragung durch die Hände spielt aber eine wesentliche Rolle.
Über 80% der infizierten Personen erkranken nicht, können aber das Virus ausscheiden. Bevorzugt sind jüngere Kinder von der Hand-Fuß-Mund-Krankheit betroffen.
Meldepflicht
Es gibt bei Einzelerkrankungen keine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Krankheitsbild
Die Inkubationszeit (= Zeit zwischen bereits erfolgter Infektion bis zum Auftreten der ersten Symptome) beträgt in der Regel 3 bis 10 Tage.
Oft beginnt die Erkrankung mit leichten Halsschmerzen, woraufhin die charakteristischen Haut- und Schleimhautveränderungen folgen. In der Mundhöhle entstehen schmerzhafte Bläschen. Im Verlauf bildet sich auf der Haut ein nicht-juckender, roter Ausschlag. Zusätzlich treten Bläschen an Handflächen, Fingern, Zehen und Fußsohlen auf.
Des Weiteren besteht bei der Hand-Fuß-Mund-Krankheit ein allgemeines Krankheitsgefühl, teilweise mit Schwindel und selten auch mit Fieber.
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit klingt nach ca. 5 bis 7 Tagen wieder ab.
Komplikationen
Nur sehr selten treten schwere Komplikationen wie Hirnhautentzündung auf.
Ansteckungsfähigkeit
Während der akuten Krankheitsphase besteht eine Ansteckungsfähigkeit über den Bläscheninhalt und den Speichel. Die Virenausscheidung über den Stuhl kann mehrere Wochen betragen.
Therapie
Bitte holen Sie sich ärztlichen Rat ein, um andere Krankheiten mit ähnlichen Symptomen auszuschließen. Dies gilt vor allem, wenn zusätzlich hohes Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen, Krämpfe, Lähmungen oder Bewusstseinstrübungen bestehen.
In den meisten Fällen verläuft die Erkrankung ohne Komplikationen und heilt folgenlos ab. Eine spezielle Therapie ist nicht erforderlich.
Bei schmerzende Bläschen im Mund, kann lindernd z. B. eine schmerzlindernde und entzündungshemmende Tinktur zum Auftupfen oder zum Spülen angewandt werden. Auch verschiedene Mittel auf pflanzlicher Basis (u. a. Kamille, Melisse, Thymian) können Linderung bringen.
Achten Sie besonders darauf, dass Sie bzw. Ihr Kind trotz der schmerzhaften Bläschen im Mund ausreichend trinkt, da sonst die Gefahr einer Austrocknung besteht.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Das Infektionsrisiko kann durch gute Händehygiene reduziert werden. Regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen mit Seife, besonders nach dem Windeln und Toilettengang, spielen eine entscheidende Rolle.
Verschmutzte Oberflächen und Gegenstände (einschließlich Spielzeug und Türgriffe) müssen besonders gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werden.
Enger Kontakt mit Erkrankten sollte vermieden werden (auf Küssen, Umarmen möglichst verzichten; Besteck, Tassen etc. nicht teilen).
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte Kinder sollten bis zur Genesung keine Gemeinschaftseinrichtung (u. a. Schulen, Kindergärten) besuchen, um eine Weiterverbreitung der Viren zu minimieren. Für gesunde Familienangehörige und enge Kontaktpersonen bestehen keine Einschränkungen, dennoch ist auf eine sorgfältige Händehygiene zu achten.
Weiterführende Informationen
Hantaviren
Erreger
Hantaviren kommen weltweit vor und werden über Nagetiere wie Mäuse und Ratten auf den Menschen übertragen, in Deutschland hauptsächlich über die Rötelmaus.
Übertragung
Die Viren werden von infizierten Nagetieren mit dem Speichel, Kot oder Urin ausgeschieden. Selbst in getrocknetem Zustand sind die Erreger noch mehrere Tage ansteckend. Für eine Übertragung ist kein direkter Kontakt zu den betroffenen Nagern nötig. Meist werden Hantaviren eingeatmet, beispielsweise zusammen mit aufgewirbeltem Staub, welcher bei der Arbeit in Schuppen u.ä. entsteht. Auch bei der Gartenarbeit können die Viren aus befallener Erde eingeatmet werden.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Die in Deutschland überwiegende Krankheitsform beginnt meist mit plötzlich einsetzendem Fieber, das über 3 bis 4 Tage anhält, begleitet von grippeähnlichen Beschwerden wie Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen. Zusätzlich können Rachenrötung, Husten oder Sehstörungen sowie eine Lichtempfindlichkeit der Augen auftreten. Nach einigen Tagen kommt es häufig zu ausgeprägten Bauchschmerzen mit Durchfall und Erbrechen. Auch Kreislaufstörungen sind möglich. Im weiteren Verlauf kann es vorübergehend zu Einschränkungen der Nierenfunktion kommen. Diese in Deutschland beobachtete Krankheitsform heilt zumeist folgenlos ab. Todesfälle sind sehr selten.
Komplikationen
Es kann zu schweren bis lebensbedrohlichen Verläufen mit Nieren-, Herz- und Atemwegsstörungen kommen.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte sind nicht ansteckend, da eine Übertragung nicht von Mensch-zu-Mensch erfolgt.
Therapie
Schwere Verläufe müssen medizinisch behandelt werden.
Tipps zur Vorsorge
Waschen Sie sich nach dem Aufenthalt im Freien oder in Kellern, Dachböden oder Schuppen sorgfältig die Hände. Bekämpfen Sie Mäuse und Ratten, insbesondere im Umfeld menschlicher Wohnbereiche wie in Kellern, Dachböden oder Schuppen. Bewahren Sie Lebensmittel sicher und fest verschlossen auf, damit keine Nagetiere angelockt werden. Gleiches gilt für Tierfutter. Entsorgen Sie Abfall in verschließbaren Mülleimern und -tonnen. Geben Sie Essensreste und tierische Abfälle nicht auf den Hauskompost. Entsorgen Sie Nistmöglichkeiten für Nager, zum Beispiel Sperrmüll oder Abfallhaufen.
Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren, insbesondere von Mäusen. Wenn Sie Mäusekadaver oder -kot beseitigen müssen: Lüften Sie vorher gründlich für mindestens 30 Minuten und verwenden Sie keinen Staubsauger, da Viren über die Abluft abgegeben werden können. Tragen Sie gegebenenfalls geeignete Atemschutzmasken und Einmalhandschuhe. Kot bzw. Kadaver sollten befeuchtet werden (z.B. mit Wasser und Reinigungsmittel), um die Staubentwicklung zu verringern. Geben Sie Tierkadaver in eine Plastiktüte, die sorgfältig verschlossen wird und geben Sie diese in den Hausmüll. Reinigen Sie im Anschluss die betroffenen Flächen gründlich mit einem Haushaltsreiniger und entsorgen Sie die verwendeten Lappen oder Schwämme.
Wichtig: Anschließend Hände waschen!
Weiterführende Informationen
Hepatitis A (infektiöse Lebererkrankung)
Erreger
Hepatitis-A-Viren werden über den Stuhl ausgeschieden und verursachen eine Leberentzündung, die bis zu 6 Monate anhalten kann.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt einerseits fäkal-oral, also über kleinste Stuhlreste als Kontakt- oder Schmierinfektion. Andererseits können diese Viren über kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder Gebrauchsgegenstände weiterverbreitet werden. Ausbrüche werden meist durch kontaminiertes Trinkwasser, Badewasser oder kontaminierte Lebensmittel, besonders häufig Muscheln oder Austern sowie durch mit Fäkalien gedüngtes Gemüse und gedüngter Salat hervorgerufen. Eine Übertragung durch Blut und Blutprodukte wurde beschrieben.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Es besteht eine Impfempfehlung für Personen, die beruflich Kontakt mit Stuhl, Abwässern u.ä. haben, z.B. beim Windeln von Kleinkindern oder Arbeiten in Klärwerken etc. Des Weiteren für Personen mit einem Sexualverhalten mit erhöhtem Risiko (z. B. Männer, die Sex mit Männern haben [MSM]). Vor Reisen z.B. in den Mittelmeerraum, in die Tropen oder nach Osteuropa sollten Sie sich ärztlich über die Möglichkeit einer Hepatitis-A-Impfung beraten lassen. Ausführliche und aktuelle Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.
Krankheitsbild
Die Inkubationszeit (= Zeit zwischen bereits erfolgter Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitszeichen) beträgt in der Regel 15 bis 50 Tage. Die Erkrankung beginnt oftmals uncharakteristisch mit allgemeinem Krankheitsgefühl, ausgeprägter Müdigkeit und Magen-Darm-Beschwerden. Gelegentlich können Temperaturerhöhungen bestehen.
Im Verlauf kann sich eine Gelbfärbung der Haut und der Schleimhäute (Ikterus) entwickeln, die wenige Tage bis mehrere Wochen andauern kann. Des Weiteren können die Leberwerte erhöht sein. Bei Kindern verläuft die Krankheit sehr oft ohne wesentliche Krankheitszeichen. Chronische Verlaufsformen werden nicht beobachtet. Die Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität (= Schutz vor neuer Infektion und Erkrankung)
Therapie
Eine spezifische Therapie der Hepatitis-A-Infektion existiert nicht. Die Behandlung von Symptome wie Erbrechen oder grippeähnlichen Beschwerden steht im Vordergrund. Wichtig ist eine absolute Alkoholkarenz, um die Leber nicht weiter zu belasten.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind ein bis zwei Wochen vor und bis zu einer Woche nach Auftreten der Gelbfärbung (=Ikterus) oder Leberwerterhöhung ansteckend.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht notwendig, allerdings sollte, wenn möglich, eine eigene Toilette benutzt werden. Zusätzlich ist eine intensive Händehygiene erforderlich, um die Übertragung der Hepatitis-A-Viren zu minimieren. Erkrankte Personen und Kontaktpersonen sollten sich daher die Hände nach jedem Toilettenbesuch gründlich waschen und mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen. Damit das Virus nicht durch Lebensmittel weiterverbreitet wird, muss auch der Küchenhygiene besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Weitere Tipps für die Häuslichkeit sind:
- Keine gemeinschaftliche Nutzung von Handtüchern, Wäsche, Toilettengegenständen und Hygieneartikeln.
- Vermeidung des direkten Kontakts mit der erkrankten Person, mit erregerhaltigem Material (Stuhl) oder mit kontaminierten Gegenständen bzw. Oberflächen, ggf. durch Tragen von Schutzhandschuhen. Ggf. kann eine Händedesinfektion mit einem entsprechenden Mittel notwendig sein.
- Laufende Reinigung in der Häuslichkeit von Flächen, die in direktem Kontakt mit der erkrankten Person und deren Utensilien kommen (z. B. Toilette, Spülung, Türklinke, Lichtschalter, Spielzeug etc.). Ggf. kann eine Flächendesinfektion mit einem entsprechenden Mittel notwendig sein
- Wäsche ist in üblicher Weise in Haushaltswaschmaschinen zu waschen (vorzugsweise 90°C-Programm nutzen) oder chemisch zu desinfizieren, Kochwäsche sollte mindestens 3 Minuten gekocht werden.
- Geschirrreinigung erfolgt in üblicher Weise unter mechanischer Reinigung in heißem Wasser und mit Verwendung eines Reinigungsmittels sowie anschließendem gründlichen Spülen oder in der Geschirrspülmaschine.
- Erregerhaltiges Material kann mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte (bis mind. 1 Woche nach dem Ikterus sowie nach negativen Stuhlproben bzw. nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt) und ungeimpfte Kontaktpersonen (für 30 Tage) dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.
Kontaktpersonen mit unklarer oder fehlender Immunität werden von Gemeinschaftseinrichtungen für 4 Wochen ausgeschlossen. Bei erhaltener Riegelungsimpfung (postexpositionelle Prophylaxe) kann bereits nach 2 Wochen die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden.
Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG
Erkrankte und ungeimpfte Kontaktpersonen dürfen nicht bzw. nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Risikobereichen arbeiten.
Es besteht ein Tätigkeits- bzw. Beschäftigungsverbot für Personen mit Verdacht auf oder Erkrankung an Hepatitis-A, wenn sie beim Herstellen, Behandeln oder in Verkehr bringen mit solchen Lebensmitteln in Berührung kommen, die in § 42 Abs. 2 IfSG genannt sind. Gleiches gilt, wenn Personen in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten. Eine Arbeitsaufnahme ist zwei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. eine Woche nach Auftreten des Ikterus möglich.
Weiterführende Informationen
Hepatitis B (infektiöse Lebererkrankung)
Erreger
Das Hepatitis-B-Virus (HBV) führt zu einer Leberentzündung. Die Infektion kann chronisch verlaufen und dann langfristig schwere gesundheitliche Folgen haben.
Übertragung
Hepatitis B wird hauptsächlich durch den Kontakt mit infiziertem Blut, Sperma, Vaginalsekret oder anderen Körperflüssigkeiten einer infizierten Person übertragen. Die häufigsten Übertragungswege sind ungeschützter Sex (ohne Kondom) und die gemeinsame Nutzung von verunreinigten Spritzen oder anderem Zubehör beim Drogenkonsum. Ist eine schwangere Frau mit dem Hepatitis- B- Virus infiziert, kann sie das Virus bei der Geburt auf ihr Kind übertragen. Deshalb wird allen Schwangeren ein Bluttest angeboten, mit dem sich eine solche Infektion feststellen lässt.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Eine Impfung ist möglich und wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Säuglinge und Kleinkinder empfohlen. Sie empfiehlt außerdem eine Hepatitis-B-Impfung für Erwachsene, die bestimmten Risiken ausgesetzt sind, z.B. im beruflichen Kontext oder als enge Angehörige von erkrankten Personen. Auch drogengebrauchenden Personen oder Personen mit häufig wechselnden Sexualpartner:innen bzw. Männern, die Sex mit Männern haben (MSM) wird eine Hepatitis-B-Impfung empfohlen. Des Weiteren bestehen detaillierte Empfehlungen für Reisen. Ausführliche und aktuelle Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.
Krankheitsbild
Zwischen Ansteckung und Symptombeginn der Krankheit liegen 30 bis circa 180 Tage.
Als Krankheitszeichen können Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Fieber, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Kopf- und Gliederschmerzen auftreten. Einige Menschen können jedoch auch keine Symptome haben, während andere stärkere Symptome entwickeln wie z.B. Gelbsucht, Juckreiz oder dunkler Urin.
Therapie
Eine akute Hepatitis B wird in der Regel nicht mit Medikamenten behandelt. Menschen mit einer akuten Hepatitis B sollten sich schonen, keinen Alkohol trinken und möglichst keine Medikamente nehmen, die die Leber zusätzlich belasten. Eine ausgeheilte Hepatitis B hinterlässt in der Regel einen lebenslangen Schutz.
Komplikationen
Es kann sich aus einer akuten Erkrankung eine chronische Hepatitis B entwickeln. Diese muss mit speziellen Medikamenten lebenslang behandelt werden, da eine Heilung ist derzeit nicht möglich. Bei einer chronischen Erkrankung besteht die Gefahr für eine bösartige Lebererkrankung (Karzinom).
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind über Blutkontakte sowie beim sexuellen Kontakt ansteckend.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht notwendig, allerdings sollte auf das eigenständige Benutzen von Rasierapparaten, Zahnbürsten als auch Drogenzubehör geachtet werden. Des Weiteren sollte geschützter sexueller Kontakt erfolgen.
Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)
Es bestehen keine Einschränkungen.
Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG
Es bestehen keine Einschränkungen im Umgang mit Lebensmitteln. In Bereichen mit hohem Verletzungsrisiko sollte eine betriebsärztliche Beratung erfolgen.
Weiterführende Informationen
Hepatitis C (infektiöse Lebererkrankung)
Erreger
Das Hepatitis-C-Virus (HCV) führt zu einer Leberentzündung. Sie nimmt im Unterschied zu Hepatitis A und Hepatitis B sehr oft einen chronischen, also dauerhaft anhaltenden Verlauf.
Übertragung
Hepatitis C wird durch den Kontakt zu infiziertem Blut weitergegeben. Häufig passiert dies beim Drogengebrauch, zum Beispiel durch gemeinsam benutztes Spritzbesteck und Zubehör. Es kann aber auch beim sexuellen Kontakt zu einer Ansteckung mit Hepatitis C kommen. Das geschieht meist durch Praktiken, bei denen es zu kleinen und unbemerkten Verletzungen kommen kann, etwa bei ungeschütztem Anal- oder Vaginalverkehr.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Einen Impfschutz gegen die Krankheit gibt es aktuell nicht. Beim Sex kann man sich durch die Verwendung von Kondomen schützen.
Krankheitsbild
Zwischen Ansteckung und Symptombeginn (= Inkubationszeit) der Krankheit liegen in der Regel 3 Wochen bis 6 Monate.
Hepatitis C verursacht meistens keine oder nur geringe Symptome. Hierzu zählen z.B. Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, leichtes Fieber, Übelkeit, Erbrechen, Oberbauchbeschwerden und Gelenkschmerzen. Nur bei wenigen Menschen kommt es zu einer sogenannten Gelbsucht mit Gelbfärbung von Haut und Bindehaut, dunklem Urin, entfärbtem Stuhl und Juckreiz.
Komplikationen
Häufig kann sich aus einer akuten Erkrankung eine chronische Hepatitis C entwickeln. Bei einer chronischen Erkrankung besteht die Gefahr für einen bösartigen Lebertumor (Karzinom).
Therapie
Hepatitis C kann mit Medikamenten mittlerweile gut behandelt und fast immer geheilt werden. Wichtig sind außerdem Ruhe, Schonung und das Vermeiden von fettreicher Nahrung, leberbelastenden Medikamenten und Alkohol. Im Gegensatz zu Hepatitis A und Hepatitis B kann man sich auch nach einer ausgeheilten Hepatitis C- Infektion immer wieder neu mit dem Hepatitis-C-Virus anstecken. Einen lebenslangen Schutz gibt es nicht.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind über Blutkontakte sowie beim sexuellen Kontakt ansteckend.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht notwendig, allerdings sollte auf das eigenständige Benutzen von Rasierapparaten, Zahnbürsten als auch Drogenzubehör geachtet werden. Des Weiteren sollte geschützter sexueller Kontakt erfolgen.
Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)
Es bestehen keine Einschränkungen.
Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG
Es bestehen keine Einschränkungen im Umgang mit Lebensmitteln. In Bereichen mit hohem Verletzungsrisiko sollte eine betriebsärztliche Beratung erfolgen.
Weiterführende Informationen
Hepatitis E (infektiöse Lebererkrankung)
Erreger
Das Hepatitis-E-Virus (HEV) führt zu einer Leberentzündung und tritt hauptsächlich in den Gebieten Asien, Nord- und Ostafrika, Mittel- und Südamerika und Borneo auf. Erkrankungsgipfel werden bei Jugendlichen und Erwachsenen im mittleren Lebensalter beobachtet.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt über den Verzehr von unzureichend gegartem Wild- bzw. Schweinefleisch. Seltener wird die Infektion in Deutschland durch kontaminiertes Trinkwasser und Nahrungsmittel übertragen. Die Virusausscheidung erfolgt über den Stuhl und beginnt ca. 2 Wochen vor Krankheitsbeginn und hält bis ca. 1-2 Wochen nach Krankheitsbeginn an.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Einen Impfschutz gegen die Krankheit gibt es aktuell in Deutschland nicht.
Krankheitsbild
Zwischen Ansteckung und Symptombeginn (= Inkubationszeit) der Krankheit liegen in der Regel 30 bis 40 Tage (15 bis 64 Tage).
Symptome wie Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Fieber, Übelkeit, Gewichtsverlust, Kopfschmerzen, Druckgefühl im Oberbauch gehören zum Krankheitsbild. Anschließend treten die üblichen Symptome einer Gelbsucht auf: Der Urin färbt sich dunkel, der Stuhl entfärbt sich weißlich, Haut oder das Weiße der Augen färben sich gelblich und gelegentlich tritt ein starker Juckreiz auf. Nach etwa sechs Wochen klingen diese Symptome wieder ab. Bei Kindern verläuft eine Hepatitis E oft ohne Krankheitszeichen.
Therapie
Bei einer Hepatitis-E-Infektion können nur die begleitenden Symptome behandelt werden. Auf Alkohol sollte verzichtet werden, um die Leber nicht zusätzlich zu belasten. In der Regel verläuft die Hepatitis-E-Infektion ohne Komplikationen.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolation des Erkrankten in der Häuslichkeit ist nicht erforderlich, allerdings sollte auf eine gute Hygiene geachtet werden, dazu gehört v.a. eine intensive Händehygiene. Erkrankte und Kontaktpersonen sollten sich die Hände nach jedem Toilettenbesuch gründlich waschen und mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen. Die Reinigung der Wäsche ist in einer handelsüblichen Waschmaschine ausreichend.
Damit das Virus nicht durch Lebensmittel weiterverbreitet wird, muss auch der Küchenhygiene besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Bei Nachweis von Hepatitis-E-Antikörpern im Blut kann das Gesundheitsamt von Ihnen Stuhlproben zur Abschätzung des Infektionsrisikos einfordern.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Kinder, bei denen der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Die Wiederzulassung erfolgt in der Regel nach 1 bis 2 Wochen ohne schriftliches ärztliches Attest, das Gesundheitsamt wird Sie beraten.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an Hepatitis E erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Eine Arbeitsaufnahme ist zwei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. eine Woche nach Auftreten des Ikterus möglich.
Weiterführende Informationen
K
Keuchhusten (Bordetella pertussis)
Erreger
Bordetella pertussis ist ein kleines, unbewegliches, bekapseltes, Stäbchenbakterium. Es bildet eine Vielzahl von Giften (= Toxinen). Die Vermehrung erfolgt auf den Atemwegsschleimhäuten.
Übertragung
Keuchhusten-Erreger werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Bakterien in der Luft bis zu einem Meter weit verbreiten und eingeatmet werden. Fast jeder Kontakt mit einer erkrankten Person kann zu einer Ansteckung führen.
Geimpfte Kontaktpersonen sind zwar vor der Erkrankung weitgehend geschützt, sie können jedoch vorübergehend Bakterien weitergeben.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Es steht eine Impfung ab dem 2. Lebensmonat zur Verfügung. Ausführliche und aktuelle Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit (= Zeit zwischen bereits erfolgter Infektion mit Ansteckungsfähigkeit bis zum Auftreten der ersten Symptome) beträgt in der Regel 9 bis 10 Tage (6 bis 20 Tage).
Krankheitsbild
Ein Keuchhusten verläuft typischerweise in 3 Stadien:
- Stadium catarrhale: Zu Beginn zeigen sich für 1 bis 2 Wochen grippeähnliche Symptome wie Schnupfen, Husten und Heiserkeit.
- Stadium convulsivum: Phase mit typischen, stakkatoartigen Hustenanfällen, oft enden diese mit dem Herauswürgen von Schleim oder auch Erbrochenem und können 4 bis 6 Wochen andauern.
- Stadium decrementi: Langsames Abnehmen der Hustenanfälle und Erholung.
Komplikationen
Bei Neugeborenen und Säuglingen kann Keuchhusten zum Atemstillstand führen und somit lebensbedrohlich sein. Bei älteren Personen kann es zu schweren Lungenentzündungen kommen.
Therapie
Das frühzeitige Verabreichen von antibiotischen Medikamenten kann die Krankheit in der ersten Phase verhindern oder abschwächen. Haben die Hustenanfälle eingesetzt, kann das Antibiotikum nur die Ansteckungsdauer (s. u.) verkürzen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Säuglinge sollten in der Regel im Krankenhaus versorgt werden.
Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende der Inkubationszeit und erreicht ihren Höhepunkt während der ersten beiden Wochen. Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa fünf Tage nach Beginn der Therapie. Ohne Therapiebehandlung können die Erreger ca. 3 bis 6 Wochen übertragen werden.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Bei den Erkrankten ist auf eine Abschirmung im häuslichen Umfeld zu achten.
Für enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz (Familie, Wohngemeinschaft, Gemeinschaftseinrichtungen, o. ä.) besteht die Empfehlung für eine vorsorgliche antibiotische Therapie und eine Impfung.
Geimpfte Kontaktpersonen sind vor der Erkrankung weitgehend geschützt, können aber vorübergehend mit Bakterien besiedelt sein und damit eine Infektionsquelle darstellen. Daher sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen vorsichtshalber eine antibiotische Therapie erhalten, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen befinden, wie z. B. ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge oder Personen mit chronischen Grundleiden.
Weiterführende Informationen
Kopfläuse
Erreger
Kopfläuse sind Parasiten des Menschen. Sie sind flügellose etwa 2 - 4 mm große Insekten und leben im Kopfhaar. Der Lebenszyklus der Kopflaus verläuft in mehreren Stadien vom Ei über Larven bzw. Nymphen bis zur ausgewachsenen Laus. Aus den Eiern schlüpfen etwa 6-10 Tage nach der Eiablage die Larven. Diese werden nach etwa 9-11 Tagen geschlechtsreif und die Weibchen heften ihre Eier (deren sichtbare Hüllen als „Nissen“ bezeichnet werden) in der Regel 1 - 2 mm nahe der Kopfhaut mit wasserunlöslichem Klebesekret an die Haare.
Übertragung
Kopfläuse werden durch direkten Körperkontakt übertragen. Des Weiteren kann eine Übertragung über gemeinsam benutzte Kämme, Haarbürsten, Decken, Spieltiere, Kopfbedeckungen, Schals, Kissen u.ä. erfolgen.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen.
Krankheitsbild
Erste Anzeichen sind oft der Nachweis von Läuseeiern (= Nissen) im Kopfhaar sowie ein ausgeprägter Juckreiz.
Therapie
Um einen Kopflausbefall nachhaltig zu beseitigen, müssen äußerliche Mittel eingesetzt werden, die insektentötende Substanzen enthalten. Bitte beachten Sie bei der Anwendung unbedingt die Angaben der Hersteller. Mögliche Fehler in der Behandlung, die das Überleben nicht nur von Eiern, sondern auch von Larven oder Läusen begünstigen, sind z.B. eine zu kurze Einwirkzeit, zu sparsames Ausbringen des Mittels, eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels oder eine zu starke Verdünnung des Mittels im nassen Haar. Am Wichtigsten ist die Wiederholungsbehandlung nach ca. 8-10 Tagen, da die Nissen eine Behandlung mit Läusemitteln überleben und neue Larven nach dieser Zeit schlüpfen.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele):
Bei Erkrankten sind Nissen dadurch gut zu erkennen, dass sie sich im Gegensatz zu Hautschuppen schwer vom Haar abstreifen lassen. Eine andere Möglichkeit zur Entdeckung von Läusen und Nissen sowie für
die Überprüfung des Behandlungserfolgs ist das Auskämmen mit einem sogenannten Nissenkamm. Die Läuse bleiben in der Pflegespülung und dem Nissenkamm hängen. Beachten Sie, dass alle Kontaktpersonen (z. B. in der
Wohngemeinschaft, in der Betreuungseinrichtung, in der unmittelbaren Umgebung o. ä.) auf Kopflausbefall untersucht und zeitgleich ebenfalls behandelt werden müssen. Des Weiteren sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- gründliche Reinigung von Kämmen, Haar- und Kleiderbürsten
- Wechseln von Handtüchern, Leib- und Bettwäsche und Waschen bei mindestens 60°C
- Behandlung der Oberbekleidung (einschließlich Kopfbedeckung und Schals) durch Waschen bei mindestens 60°C oder durch Lagerung in einem gut verschließbaren Plastikbeutel für 2 Wochen
- Reinigung von Wohn- und Schlafräumen sowie Autoinnenräumen und textiles Spielzeug (Bodenbelag, Teppiche, Polstermöbel, Kopfstützen, Plüschtiere etc.) mit einem Staubsauger und den Staubsaugerbeutel anschließend sofort entsorgen
- Garderobe (Jacken, Mützen, Schals etc.) während eines Ausbruchs von Kopfläusen in Gemeinschaftseinrichtungen in einem Plastiksack an der Garderobe aufbewahren
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen):
Erkrankte dürfen Gemeinschaftseinrichtungen erst nach der gründlichen Behandlung wieder betreten. Erst die Wiederholungsbehandlung nach 8 - 10 Tagen schützt erfolgreich gegen Kopflausbefall. Ein ärztliches Attest ist nur erforderlich, wenn es sich um wiederholten Kopflausbefall handelt.
Weiterführende Informationen
Krätze (Skabies)
Erreger
Die Krätze (= Skabies) ist eine durch Milben verursachte ansteckende Hautkrankheit des Menschen. Die Milben sind 0,3 bis 0,5 mm groß und damit kaum mit bloßem Auge sichtbar. Sie graben sich in die obere Hautschicht des Menschen ein, wo die Weibchen täglich mehrere Eier legen. Die Reaktion auf Milbenausscheidungen verursacht Hautreaktionen mit Juckreiz.
Übertragung
Skabies-Milben verbreiten sich von Mensch zu Mensch bei länger andauerndem Hautkontakt von mindestens 10 Minuten. Die Weitergabe kann somit z.B. beim Spielen, Kuscheln, bei der Unterstützung der Körperpflege oder beim Schlafen in einem Bett erfolgen. Ein kurzes Händeschütteln oder eine kurze Umarmung führen in der Regel nicht zu einer Übertragung.
Außerhalb des Menschen können die Skabies-Milben noch für etwa zwei Tage in Kleidung oder Bettwäsche überleben. Die Übertragung durch gemeinsam genutzte Bettwäsche, Decken, Polster oder durch Kleidung ist selten, aber möglich.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen.
Krankheitsbild
Typisch sind ein Juckreiz der Haut, der bei Bettwärme und damit nachts besonders stark ausgeprägt ist. Befallen sind vor allem Zwischenräume von Fingern und Fußzehen, Handgelenke, Knöchel, Achseln, Ellenbogen, Brustwarzen und Genitalien. Bei Säuglingen und Kleinkindern können aber auch der behaarte Kopf, das Gesicht sowie Hand- und Fußflächen betroffen sein. Teilweise sind die Milbengänge als feine, dunkle Linien in der Haut zu erkennen. Die Haut reagiert auf die Milben mit geröteten Knötchen oder Pusteln. Zusätzlich können sich infolge des Juckreizes Kratzspuren und Wunden ergeben.
Komplikationen
Durch das Kratzen kann es zu Hautentzündungen kommen.
Ansteckungsfähigkeit
Ansteckend sind Erkrankte bereits bis zu 5 Wochen vor Beginn der ersten Krankheitszeichen. Solange sich Milben auf der Haut befinden, können diese bei engem Kontakt oder über Kleidung, Handtücher etc. weitergegeben werden.
Therapie
Für die Behandlung stehen Salben, Cremes oder auch Tabletten zur Verfügung. Wichtig ist die gründliche und lückenlose Auftragung der Cremes sowie ggf. eine zweite Behandlung. Auch müssen Kontaktpersonen zeitgleich mitbehandelt werden, um eine erneute Ansteckung zu verhindern.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte sollten bis 12 Stunden nach der ersten Creme-Behandlung bzw. bis 24 Stunden nach der Tabletteneinnahme den engen Hautkontakt zu anderen Menschen vermeiden. Der Juckreiz kann allerdings nach Behandlung noch für ein bis zwei Wochen anhalten. Des Weiteren sollen alle Kleidungsstücke sowie Handtücher, Bettwäsche u.ä. bei mindestens 60°C gewaschen werden. Gegenstände wie Schuhe oder Plüschtiere, die nicht gewaschen werden können, sollten für mindestens drei Tage in verschlossenen Plastiksäcken trocken gelagert werden. Polstermöbel können mit dem Staubsauger gereinigt oder für mindestens zwei Tage nicht benutzt werden.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte dürfen Gemeinschaftseinrichtungen erst nach der gründlichen Behandlung wieder betreten. Ein ärztliches Attest ist nur erforderlich, wenn es sich um wiederholten Milbenbefall handelt.
Anwendungshinweise/-tipps lokaler Salben (siehe auch Herstellerhinweise):
Die Therapie sollte abends vor dem Schlafengehen erfolgen, da durch die Nachtaktivität der Milben diese
erreicht werden und mehr Wirkstoff aufnehmen:
- abends duschen, gewissenhaft abtrocknen, Nägel kürzen
- Wechseln der Bettwäsche
- Eincremen mit dem Wirkstoff auf trockener Haut (vor dem Auftragen ist eventuell eine Krustenablösung durchzuführen)
- mit einer zweiten Person durchführen, damit alle Körperstellen erreicht werden
- Handschuhe tragen
- der gesamte Körper wird lückenlos vom Unterkiefer abwärts einschließlich hinter den Ohren mit der Salbe behandelt (eine Ganzkörperbehandlung ist zwingend notwendig, auch das Nagelbett könnte Träger der Milben sein)
- Nicht auf offene Wunden auftragen.
- bei Vorliegen verdächtiger Hauterscheinungen sollten Kopfhaut und Gesicht unter Aussparung der Augen- und der Mundumgebung mitbehandelt werden
- bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr wird der Kopf einschließlich der Kopfhaut immer in die Behandlung einbezogen
- Anwendungsvorschriften der Mittel sind genau zu beachten, v.a. die vorgeschriebene Einwirkzeit. Ein
Reduzieren der Dosis oder der Abstände zwischen den Applikationen ist nicht zulässig. (Einwirkzeit
häufig 8 Stunden)
- nach Händewaschen vor Ablauf der 8 Stunden Einwirkzeit sollte die Salbe direkt nach dem Abtrocknen
erneut auftragen werden
- morgens erneutes duschen und erneuter Bettwäschen- sowie Bekleidungswechsel
- täglicher 1 -2 maliger Wäschewechsel (einschließlich Handtücher, Bettdecken und Bademäntel)
Kontrolluntersuchungen auf neu aufgetretene Skabies-verdächtige Hauterscheinungen sollten 2 Wochen und bis mindestens 4-6 Wochen nach Therapie (Abschluss eines Zyklus der Milben) erfolgen. Der Juckreiz und das Ekzem können noch einige Wochen nach erfolgreicher Behandlung anhalten. Die beiden häufigsten Ursachen für eine aktive Skabies nach Behandlung sind a) Anwendungsfehler bei der ersten Behandlung und b) eine erneute Erkrankung durch nicht ausreichend behandelte oder nicht erkannte Kontaktpersonen.
Hygienerichtlinien (Beispiele):
Erkrankte sind in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in Krankenhäuser und ähnlichen Einrichtungen zu isolieren und bedürfen bei deren Pflege bestimmte Schutzmaßnahmen. Bei der gewöhnlichen Skabies sollten zusätzlich folgende Maßnahmen bei Textilien und Gegenständen, zu denen die erkrankte Person längeren und großflächigen Hautkontakt hatte, durchgeführt werden. Dazu zählen:
- Kleider, Bettwäsche, Handtücher der letzten 4 Tage und weitere Gegenstände mit längerem Körperkontakt (z. B. Mützen, Schal, Stofftiere) sollten bei mindestens 60°C für wenigstens 20 Minuten gewaschen werden.
- Wenn dies nicht möglich ist, können Gegenstände und Textilien in Plastiksäcke eingepackt und für 7 Tage gelagert werden.
- Die Betten sollten frisch bezogen werden.
- Polstermöbel, Sofakissen oder textile Fußbodenbeläge (wenn erkrankte Personen mit bloßer Haut darauf gelegen haben) können mit einem starken Staubsauger abgesaugt (Filter und Beutel danach entsorgen) oder für mindestens 48 Stunden nicht benutzt werden.
- Gegenstände, mit denen der Patient nur kurzen Kontakt hatte, müssen nicht dekontaminiert werden.
- Ohne Ausnahme sollten alle engen Kontaktpersonen (bei Kindern auch enge Freunde) gleichzeitig mit behandelt werden, auch wenn sie (noch) keine Symptome aufweisen. Als enge Kontaktpersonen gelten alle Personen, die zu Erkrankten engen, großflächigen Haut-zu-Haut-Kontakt über einen Zeitraum von mind. 10 Minuten hatten, z. B. durch gemeinsames Schlafen in einem Bett, Kuscheln, Körperpflege und Liebkosen von Kleinkindern, Geschlechtsverkehr, Körperpflege von Kranken und ähnliches mehr.
Weiterführende Informationen
M
MERS
Erreger
MERS steht für „Middle East Respiratory Syndrome“. Dies ist eine schwere Infektionskrankheit der Atemwege, welche durch Viren ausgelöst wird. Entdeckt wurden diese Viren 2012. Erkrankungen traten bislang vor allem auf der Arabischen Halbinsel auf.
Übertragung
Diese Viren werden z.B. über engen Kontakt mit Dromedaren, aber auch von Mensch-zu-Mensch übertragen.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Die Erkrankung der Atemwege kann leicht bis sehr schwer und zum Teil tödlich verlaufen. Meist beginnt sie mit grippeähnlichen Beschwerden wie Fieber, Husten und Luftnot. Auch kann es zu MagenDarm-Beschwerden wie Durchfall kommen.
Komplikationen
Die Erkrankung kann zu einer Lungenentzündung, zu Organversagen und Tod führen.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind über die Tröpfchen aus den Atemwegen ansteckend.
Therapie
Bei dieser Erkrankung ist eine medizinische Behandlung notwendig.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte werden medizinisch behandelt. Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und erhalten besondere Vorsichtsmaßnahmen.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte und Kontaktpersonen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Erkrankte und Kontaktpersonen dürfen nicht mit Lebensmitteln arbeiten.
Weiterführende Informationen
MPox
Erreger
Mpox werden durch das Monkeypox-Virus (MPXV) verursacht. Das Virus ist verwandt mit den klassischen Pockenviren. Man unterscheidet zwei genetisch unterschiedliche Kladen.
Übertragung
Die Viren werden über direkten, engen Körperkontakt übertragen, auch bei sexuellen Kontakten.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Epidemiologie
Seit Juni 2022 treten auch in Deutschland Erkrankungsfälle auf. Die Viruserkrankung war bis dahin eine hier nicht vorkommende Erkrankung. Am 14.08.2024 wurde aufgrund eines Anstiegs von Erkrankungsfällen durch die MPox-Variante Klade I in Staaten Zentralafrikas durch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) eine „gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite“ ausgerufen.
Impfung
Es gibt eine Impfung gegen Mpox, die ab dem Alter von 18 Jahren zugelassen ist. Die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO), für welche Personengruppen eine Impfung empfohlen wird, finden Sie unter folgendem Link Epidemiologisches Bulletin 25/26/2022 (rki.de). Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rki.de/mpox-impfung-faq.
Für den Mpox-Impfstoff Imvanex liegt mittlerweile eine Zulassung vor. Dies bedeutet, dass seit dem 01.08.2023 dieser Impfstoff über das Regelsystem der GKV von niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen bestellt und somit verimpft werden kann.
Aus diesem Grund führen die Hochschulambulanz der Klinik für Infektiologie des UKSH, Campus Lübeck sowie das Gesundheitsamt Lübeck keine Impfungen zur Vorsorge gegen MPox durch.
Krankheitsbild
Nach der Ansteckung dauert es ca. 3-21 Tage, bis erste Krankheitserscheinungen auftreten können. Das Krankheitsbild ähnelt dem der klassischen Pocken, bei dem Pusteln und Bläschen auf Haut und Schleimhäuten entstehen. Zusätzlich können andere Krankheitszeichen wie Abgeschlagenheit, Fieber oder Schmerzen auftreten.
Komplikationen
Der Krankheitsverlauf der bisher in Deutschland aufgetretenen Erkrankungsfälle der Variante Klade II ist im Allgemeinen mild und heilt nach 14‑21Tagen von alleine aus. Es sind jedoch auch deutlich längere Verläufe möglich. Als Komplikationen können schmerzhafte Geschwüre und Abszesse durch bakterielle Superinfektionen auftreten. Schwere Krankheitsfolgen können entstellende Narben sowie bei Augenbeteiligung bleibende Hornhautschäden bis hin zum Sehverlust sein. Berichte weisen darauf hin, dass mit der MPox-Variante Klade I durchschnittlich schwerere Krankheitsverläufe assoziiert sind.
Therapie
Die Therapie erfolgt symptomatisch mit der Gabe von schmerzlindernden Mitteln und einer topischen Behandlung von Hautläsionen.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind über sexuellen Kontakt bzw. engen Körperkontakt ansteckend. Eine Ansteckungsfähigkeit besteht solange Symptome bestehen, in der Regel bis zum Abfallen der Krusten.
Umgang mit Erkrankten (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht grundsätzlich notwendig, kann jedoch unter besonderen Umständen angeordnet werden. Nähere Informationen unter RKI - Mpox/Affenpocken - Angepasste risikoadaptierte Empfehlung des RKI zur häuslichen Isolierung von Personen mit einer Mpox-Infektion. Es sollte jedoch immer enger körperlicher Kontakt, auch geschützter sexueller Kontakt, zu anderen Menschen vermieden werden bis der Ausschlag abgeklungen und der letzte Schorf abgefallen ist. Nach einer Erkrankung sollte nach Abheilen aller Hautläsionen für 8 Wochen beim Sex ein Kondom verwendet werden, da das Virus noch in der Samenflüssigkeit vorhanden sein kann.
Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)
Es bestehen Einschränkungen. Bestimmte Tätigkeiten dürfen während einer Erkrankung nicht ausgeführt werden, bei denen es zu Kontakt zu den dort betreuten Personen kommt. Gleiches gilt für die in der Gemeinschaftseinrichtung betreuten Personen. Diese dürfen die Gemeinschaftseinrichtung weder betreten noch Veranstaltungen dort besuchen.
Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG
Es bestehen keine Einschränkungen im Umgang mit Lebensmitteln.
Weiterführende Informationen
MRGN (multiresistente gramnegative Bakterien)
Erreger
MRGN ist eine Bezeichnung für eine Bakteriengruppe mit unterschiedlichen Eigenschaften, die jedoch gegenüber einigen Antibiotika resistent, das heißt unempfindlich. Je nach Art befinden sich diese Bakterien z.B. im Magen-Darm-Trakt oder auf der Haut. Resistente Bakterien treten häufig dort auf, wo viele Antibiotika verwendet werden. Daher sind sie zunehmend ein Problem bei der Versorgung schwerstkranker Menschen. Gesunde Menschen, die mit MRGN-Bakterien besiedelt sind, bezeichnet man als MRGNTräger:innen. Für diese Personen stellen die Keime kein Problem dar, weil ein gesundes Abwehrsystem vor einer Erkrankung schützt.
Übertragung
Die Bakterien können durch direkten Kontakt mit Stuhl oder der Haut übertragen werden. Vor allem über ungewaschenen Hände erfolgt eine Weitergabe. Auch eine Übertragung durch den Kontakt mit Tieren ist möglich (z.B. Geflügel, Schweine, Rinder, einige Haustiere). Die Bakterien können sich einige Tage bis Wochen auf feuchten Oberflächen wie z.B. Waschbecken, Duschen oder Toiletten, halten. Durch Berühren von verunreinigten Gegenständen erfolgt die Weiterverbreitung.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
MRGN-Träger:innen sind nicht erkrankt, sondern nur besiedelt. Eine Erkrankung entsteht erst, wenn diese Bakterien in den Körper gelangen. Danach können verschiedene Krankheitszeichen auftreten, wie z.B. Fieber, Wundinfektionen, Lungenentzündungen oder eine lebensbedrohliche Blutstrominfektion. Erkrankungen mit MRGNBakterien sind schwieriger zu behandeln, da sie gegen einige Antibiotika unempfindlich sind.
Komplikationen
Die Erkrankungen verlaufen häufig langwierig und können zum Tod führen.
Ansteckungsfähigkeit
Eine Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit Ausscheidungen oder der Haut bzw. über ungewaschene Hände.
Therapie
Eine medizinische Behandlung wird erst notwendig, wenn MRGNBakterien in Wunden oder in die Blutbahn eindringen und dann eine Infektion auslösen.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
MRGN-Träger:innen und deren Kontaktpersonen sollen auf eine sorgfältige Händehygiene achten. Wunden und Hautverletzungen müssen mit sauberen Verbänden oder Pflastern abgedeckt werden. Benutzen Sie nur Ihre eigenen persönlichen Hygiene- und Badartikel wie Handtücher, Waschlappen oder Rasierapparate.
In Risikobereichen wie im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen sind ggf. weitere Maßnahmen notwendig.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Keine Einschränkungen bei MRGN-Träger:innen, es ist auf eine sorgfältige Händehygiene und die Hygienemaßnahmen im Betrieb zu achten .
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Keine Einschränkungen bei MRGN-Träger:innen, es ist auf eine sorgfältige Händehygiene und die Hygienemaßnahmen im Betrieb zu achten.
Weiterführende Informationen
MRSA (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus)
Erreger
MRSA (=Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) gehört zu einer Bakterienart, die auf der Haut und den Schleimhäuten von vielen gesunden Menschen vorkommt. Einige dieser Bakterien sind gegen Antibiotika unempfindlich geworden. Meistens besiedeln MRSABakterien den Nasenvorhof, den Rachen, die Haut oder den MagenDarm-Trakt, machen den betroffenen Menschen aber nicht krank. Erst wenn diese Bakterien über Wunden oder durch Schleimhäute in den Körper gelangen, kann eine Infektion und damit eine Erkrankung erfolgen. Da MRSA-Bakterien gegen viele Antibiotika unempfindlich sind, kann die Erkrankung einen schweren Verlauf nehmen.
MRSA-Bakterien kommen dort vor, wo häufig Antibiotika eingesetzt werden, z.B. in Krankenhäusern. In Deutschland ist in den letzten Jahren erfreulicherweise ein Rückgang zu verzeichnen.
Übertragung
Die Bakterien können durch direkten Kontakt mit Stuhl oder der Haut übertragen werden. Vor allem über ungewaschenen Hände erfolgt eine Weitergabe. Die Bakterien können sich einige Tage bis Wochen auf Oberflächen halten. Durch Berühren von verunreinigten Gegenständen erfolgt die Weiterverbreitung.
Meldepflicht
Es besteht für Erkrankungen eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
MRSA-Träger:innen sind nicht erkrankt, sondern nur besiedelt. Eine Erkrankung entsteht erst, wenn diese Bakterien in den Körper gelangen. Danach können verschiedene Krankheitszeichen auftreten, wie z.B. Fieber, Wundinfektionen, Lungenentzündungen oder eine lebensbedrohliche Blutstrominfektion. Erkrankungen mit MRSA-Bakterien sind schwieriger zu behandeln, da sie gegen einige Antibiotika unempfindlich sind.
Komplikationen
Die Erkrankungen verlaufen häufig langwierig und können zum Tod führen.
Ansteckungsfähigkeit
Eine Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit Ausscheidungen oder der Haut bzw. über ungewaschene Hände.
Therapie
Eine medizinische Behandlung wird erst notwendig, wenn MRSA-Bakterien in Wunden oder in die Blutbahn eindringen und dann eine Infektion auslösen. Bei bestimmten Personen wird eine Eliminierung der Bakterien versucht (sogenannte Sanierung).
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
MRSA-Träger:innen und deren Kontaktpersonen sollen auf eine sorgfältige Händehygiene achten. Wunden und Hautverletzungen müssen mit sauberen Verbänden oder Pflastern abgedeckt werden. Benutzen Sie nur Ihre eigenen persönlichen Hygiene- und Badartikel wie Handtücher, Waschlappen oder Rasierapparate. In Risikobereichen wie im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen sind ggf. weitere Maßnahmen notwendig.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Keine Einschränkungen bei MRSA-Träger:innen, es ist auf eine sorgfältige Händehygiene und die Hygienemaßnahmen im Betrieb zu achten.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Keine Einschränkungen bei MRSA-Träger:innen, es ist auf eine sorgfältige Händehygiene und die Hygienemaßnahmen im Betrieb zu achten.
Weiterführende Informationen
Masern
Erreger
Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose (Kinder-) Krankheit, denn es treten in 10% der Fälle Komplikationen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Um die Masern in Deutschland aber vollständig verschwinden zu lassen, muss besonders in den Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen mehr geimpft werden.
Übertragung
Masern-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Nahezu jeder Kontakt führt bei einer ungeschützten Person zu einer Ansteckung, selbst mit einigen Metern Abstand. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speichel-Tröpfchen und Aerosolen über die Luft verbreiten.
Impfung
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung im Kleinkindalter. Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar. Beachten Sie des Weiteren die Besonderheiten des Masernschutzgesetzes unter www.masernschutz.de/.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Zu Beginn zeigen sich hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Nach einigen Tagen bildet sich für ca. 3 bis 4 Tage der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich über den ganzen Körper ausbreitet. Masern schwächen anschließend für ca. 6 Monate das Immunsystem, so dass weitere Erkrankungen wie Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen folgen können.
Komplikationen
Eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern-Erkrankung ist die Gehirnentzündung. Sie tritt bei etwa einem von 1.000 Masernfällen auf. 10% bis 20% der Betroffenen versterben. Bei 20% bis 30% bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück. Sehr selten tritt mehrere Jahre nach einer durchgemachten Masern-Erkrankung eine subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auf. Dies ist eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und des Nervensystems und verläuft immer tödlich. Besonders betroffen sind Kinder, die im ersten Lebensjahr an Masern erkrankten.
Therapie
Eine zielgerichtete Behandlung gegen Masern gibt es nicht, es werden nur die Beschwerden wie beispielsweise das Fieber gemildert. Antibiotika sind wirkungslos bei Krankheiten, die durch Viren ausgelöst werden. Sie kommen gegebenenfalls zum Einsatz, wenn zusätzlich bakteriell verursachte Komplikationen auftreten.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte sind bereits 3 bis 5 Tage vor dem Hautausschlag ansteckend. Nach Auftreten des Hautausschlages ist noch für ca. 4 Tage eine Ansteckung möglich. Wer eine Masern-Erkrankung überstanden hat oder mindestens 2-mal geimpft wurde, ist lebenslang geschützt.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte sollen bis zum 4. Tag nach Ausbruch des Hautausschlages zu Hause bleiben und Kontakte zu ungeimpften Personen vermeiden.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte (bis 4 Tage nach Beginn des Hautausschlages) und ungeimpfte Kontaktpersonen (für 21 Tage) dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.
Einschränkung der Berufsausübung
Erkrankte und ungeimpfte Kontaktpersonen dürfen nicht bzw. nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Risikobereichen arbeiten.
Weiterführende Informationen
Meningokokken
Erreger
Es handelt sich bei Meningokokken um Bakterien, die eine schwere Hirnhautentzündung bei v.a. Säuglingen, Kleinkindern, jungen Erwachsenen oder älteren Menschen verursachen. Diese Bakterien sind bei 5 – 10 % der Menschen im Nasen-Rachen-Raum vorhanden, ohne diese Personen krank werden zu lassen. In Europa treten die Erkrankungen gehäuft im Winter und im Frühjahr auf.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt von Mensch-zu-Mensch. Dafür ein enger Kontakt notwendig, so dass die Erreger in Tröpfchen beim Husten, Sprechen und Niesen weitergegeben werden können.
Impfung
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung im Kleinkindalter. Ausführliche Informationen sind unter
www.rki.de/stiko abrufbar.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Nach der Ansteckung entwickeln sich rasch folgende Krankheitszeichen, die auf eine Hirnhaut- oder eine Gehirnentzündung hinweisen: Kopfschmerzen; plötzliches, hohes Fieber; Übelkeit, Erbrechen; Lichtempfindlichkeit; schmerzhafte Nackensteife (Test: das Kinn kann nicht mehr vorn auf die Brust geneigt werden) und Verwirrtheit bzw. Benommenheit. Bei Säuglingen und Kleinkindern können auch Trinkschwäche, vorgewölbte Fontanelle und Apathie als Krankheitszeichen vorhanden sein. Beim Auftreten von stecknadelkopfgroßen Blutungen der Haut, oft an den Beinen, ist die Erkrankung bereits weit und schwer fortgeschritten.
Komplikationen
Die Entzündung der Hirnhäute (= Meningitis) bzw. des Gehirns sowie eine Blutvergiftung sind schwere und lebensbedrohliche Komplikationen mit hoher Sterblichkeit. Meistens bleiben auch nach Genesung schwere Folgeschäden bestehen.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind bereits bis zu 7 Tage vor Beginn der Krankheitszeichen und bis 24 Stunden nach Beginn einer antibiotischen Therapie ansteckend.
Therapie
Eine medizinische Behandlung ist sofort und notfallmäßig erforderlich.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte Personen benötigen dringende medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus.
Enge Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und über Vorsorgemaßnahmen informiert. Zusätzlich erfolgt im Verlauf ein Impfangebot durch das Gesundheitsamt, sobald die Bakterienart feststeht.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte und deren Kontaktpersonen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen für 10 Tage nicht betreten. Wird ein Antibiotikum eingenommen, darf bereits nach 24 Stunden die Tätigkeit oder Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung wieder erfolgen.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Erkrankte und deren Kontaktpersonen dürfen nicht in Risikobereichen für 10 Tage arbeiten. Wird ein Antibiotikum eingenommen, darf bereits nach 24 Stunden die Tätigkeit wieder erfolgen.
Weiterführende Informationen
Mumps
Erreger
Mumps ist eine ansteckende Virus-Erkrankung. Dieses Virus kommt nur beim Menschen vor und ist weltweit verbreitet. Mumps kann ganzjährig in jedem Lebensalter auftreten.
Übertragung
Mumpsviren werden von Mensch zu Mensch übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Tröpfchen und Aerosolen über die Luft verbreiten.
Impfung
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt einen Impfschutz gegen Mumps. Ausführliche und aktuelle Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Die Erkrankung kann sich durch grippeähnliche Krankheitszeichen wie Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Fieber ankündigen. Typisches Zeichen ist eine schmerzhafte, entzündliche Schwellung der Ohrspeicheldrüsen, die ein- oder beidseitig auftreten kann. Die Schwellung dauert etwa 3 bis 8 Tage.
Komplikationen
Als Komplikationen können Hirnhautentzündungen, bleibende Hörschäden oder Taubheit, Hodenentzündung mit möglicher Zeugungsunfähigkeit, Entzündung der Brustdrüsen und Eierstöcke sowie eine Bauchspeicheldrüsenentzündung auftreten.
Ansteckungsfähigkeit
Ansteckungsgefahr besteht eine Woche vor bis neun Tage nach Beginn der Ohrspeicheldrüsenschwellung. Auch, wenn keine oder milde Krankheitszeichen auftreten, sind Betroffene ansteckend.
Therapie
Es können nur die Krankheitszeichen wie Fieber oder Schmerzen gemildert werden.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte sollen zu Hause bleiben und Kontakte zu ungeimpften Personen vermeiden.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte (bis 5 Tage nach Beginn der Schwellung) und ungeimpfte Kontaktpersonen (für 18 Tage) dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Erkrankte und ungeimpfte Kontaktpersonen dürfen nicht bzw. nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Risikobereichen arbeiten.
Weiterführende Informationen
Mücken
Vektoren
Mücken sind Vektoren, das heißt, sie können Überträger für bestimmte Krankheitserreger sein. Beispielsweise für tropische Infektionskrankheiten wie Malaria, Gelbfieber oder Dengue-Fieber.
Übertragung in Deutschland
Unsere heimischen Mücken sind keine geeigneten Überträger für tropische Infektionskrankheiten. Eine wesentliche Rolle spielen hier gebietsfremde Mückenarten, sogenannte invasive Arten, die ursprünglich nicht in Deutschland heimisch waren, aber zunehmend hier überlebensfähig sind. Diese Stechmückenarten sind bekannte Vektoren für tropische Infektionskrankheiten. Aber übertragen diese Mücken nun tropische Infektionskrankheiten auch in Deutschland? Untersuchungen durch das Bernhard-Nocht-Institut ergaben, dass allein die Ausbreitung von invasiven Mückenarten nicht ausreicht, um zu einer bedenklichen Ausbreitung von tropischen Infektionskrankheiten in Deutschland zu führen. Warum?
- Geringe Anzahl an invasiven Mücken in Deutschland. Sie sind zwar weitestgehend deutschlandweit anzutreffen, aber trotzdem weiterhin selten.
- Klimatische Bedingungen. Die relevanten Krankheitserreger benötigen sehr warme Temperaturen über mehrere Wochen, um sich in den Mücken fortzupflanzen. Dadurch kann hierzulande i.d.R. keine weitere Übertragung durch Mücken stattfinden.
- Geringe Anzahl an Erkrankten in Deutschland. Eine Mücke muss zunächst eine erkrankte Person stechen und selbst ein geeigneter Vektor sein, um Überträger für die Erkrankung zu werden. Da in Deutschland bisher nur wenige Fälle der relevanten Erkrankungen vorgekommen sind und invasive Mückenarten selten sind, ist eine Ausbreitung über Mücken aktuell unwahrscheinlich.
Daher ist aus aktueller Sicht die Wahrscheinlichkeit für das Erkranken an einer tropischen Infektionskrankheit durch einen Mückenstich in Deutschland als sehr gering einzuschätzen.
Citizen Science Projekt „Mückenatlas“
Sollten Sie bei einer Mückensichtung unsicher oder sogar beunruhigt sein, dann können Sie diese gezielt untersuchen lassen. Hierfür müssen Sie das entsprechende Tier einfangen und mit einem Formular an das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung in Müncheberg schicken. Weitere Informationenfinden Sie hier: https://mueckenatlas.com/
Was lockt Mücken an?
Körperwärme, Schweißgeruch und Atemgase sind zentrale Stimuli für Mücken. Das heißt, Mücken werden von Menschen(-mengen) angelockt. Nicht aber, wie oft vermeintlich angenommen, von Licht. Mücken sind bevorzugt in der Dämmerung aktiv und halten sich meistens in der Nähe von Gewässern auf, über welche die Eiablage und damit die Vermehrung der Mücken stattfinden kann.
Wie kann ich mich vor Mückenstichen schützen?
Einfachstes Mittel ist es, im Sommer ab der Dämmerung die Nähe zu Gewässern oder Feuchtgebieten zu meiden und die Wohn- und Schlafräume nach außen zu verschließen. Hilfreich ist auch regelmäßiges Duschen und Waschen der Kleidung. Dabei auf stark parfümierte Duschgels und Cremes verzichten, da diese die Insekten ebenfalls anlocken. Zur Vermeidung von Mückenstichen im Freien, lange Kleidung tragen, wobei Stiche auch durch die Kleidung hindurch erfolgen können. Durch das Tragen von Kleidung mit engen Gewebemaschen – sogenannter stichfester Kleidung – kann dies verhindert werden. Zusätzlich können Insektenschutzmittel auf Haut und Kleidung aufgetragen werden. Diese müssen dabei regelmäßig erneuert werden, um wirksam zu bleiben.
Nicht chemische Insektenschutzmittel
Ätherische Öle, wie Lavendelöl, Teebaumöl oder Zitronenöl, wirken abschreckend auf Mücken. Müssen aber stündlich nachgetragen werden, um diesen Effekt aufrecht zu erhalten. Da einige Menschen auf ätherische Öle allergisch oder sensibel reagieren, ist es empfehlenswert, diese an einer kleinen Hautstelle auszuprobieren, bevor sie auf der gesamten Haut aufgetragen werden.
Chemische Insektenschutzmittel
Chemische Insektenschutzmittel sind wirksamer, können aber Nebenwirkungen haben. Diethyltoluamid (DEET) ist sehr wirksam, aber ungeeignet für Kinder unter 3 Jahren, Schwangere oder Stillende. Für diese Personen steht Incaridin als Wirkstoff zur Verfügung.
Für Risikogebiete
Sollten Sie einen Aufenthalt in einem Risikogebiet für tropische Infektionskrankheiten planen, ist eine geeignete Prophylaxe und Vorbereitung wichtig. Je nach Reisegebiet sind Impfungen, Prämedikationen oder die Ausstattung mit entsprechenden Insektenschutzmitteln anzuraten. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu Ihren Hausärzten auf und informieren sich.
Nach einem Stich
Akut
Stichbereich kühlen, ggf. Salbe mit Antihistaminikum oder Hydrocortisol auftragen, alternativ kann auch eigener Speichel aufgetragen werden.
Gegen das Jucken
Wichtig ist, dem Juckreiz zu widerstehen. Hilfreich kann es sein, die Stelle abzudecken, zum Beispiel mit einem Pflaster, um ein unbewusstes Kratzen zu verhindern. Linderung gegen den Juckreiz kann ein erhitzter Löffel oder eine aufgeschnittene halbe Zwiebel geben, welche auf die Stichstelle gelegt werden.
Tipps für Zuhause
Insektenschutznetze für den Schlafplatz oder für Tür und Fenster installieren, um Wohn- und Schlafräume frei von Mücken zu halten. Ventilatoren können durch das Bewegen der Raumluft die Lokalisation von lockenden Duftstoffen für die Mücken erschweren und dadurch Stiche reduzieren.
Tipps für den Garten
Brutplätze für Mücken eliminieren. Dies kann alles sein, worin sich Wasser sammeln und über längere Zeit stehen kann. Zum Beispiel: leerstehende Töpfe, Regentonnen, Teiche, Gießkannen, Vogeltränken oder Pfützen. Zusätzlich können Pflanzen mit ätherischen Ölen, wie zum Beispiel Rosmarin, Thymian, Lavendel, Eukalyptus, Katzenminze oder Zitronenmelisse, hilfreich sein, um die kleinen Plagegeister vom Balkon, Garten oder Wohnraum fernzuhalten.
Weiteres Informationsmaterial
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin:
https://www.bnitm.de/aktuelles/fragen-und-antworten/faq-zu-stechmuecken-in-deutschland
Friedrich-Loeffler-Institut:
https://www.fli.de/de/kommissionen/nationale-expertenkommission-stechmuecken-als-uebertraeger-von-krankheitserregern/
P
Pneumokokken
Erreger
Der Pneumokokken-Erreger (Streptococcus pneumoniae) kommt weltweit bei Menschen, Affen und Nagetieren vor und besitzt eine Schleimkapsel, mit der er Teile der Immunantwort des Körpers umgehen kann. Pneumokokken lösen vor allem Erkrankungen der Atemwege, z.B. Lungenentzündungen (Pneumonien), aus. Sie sind die häufigste bakterielle Ursache einer Lungenentzündung.
Übertragung
Die Bakterien können den Nasen-Rachen-Raum besiedeln und werden über Tröpfchen übertragen. Die infizierte Person scheidet diese Tröpfchen z. B. beim Sprechen, Niesen und Husten aus.
Impfung
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Grundimmunisierung für Kinder bis zum Alter von 24 Monaten. Es gibt seit 2024 einen neuen Impfstoff. Dieser wird Menschen ab dem 60. Lebensjahr regulär empfohlen. Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Pneumokokken führen bei Säuglingen, Kleinkindern, Menschen mit Risikofaktoren und älteren Menschen zu einer Lungenentzündung (sogenannte Lobärpneumonie). Diese beginnt meist mit einem allgemeinem Krankheitsgefühl, welches dann in plötzlich auftretendes hohes Fieber mit Schüttelfrost, Husten mit bräunlich rotem Auswurf, Atembeschwerden bis hin zu Atemnot und Schmerzen im Brustkorb übergehen kann. Pneumokokken können jedoch auch andere Körperbereiche befallen und zu Erkrankungen wie einer Entzündung der Nasennebenhöhlenschleimhaut (Sinusitis), der Hirnhäute (Meningitis) oder einer Mittelohrentzündung führen. Letztere äußert sich vor allem durch Ohrenschmerzen.
Komplikationen
Ausgehend von der Lungenentzündung kann es in 15 - 40% der Fälle zu schweren Verläufen der Infektion mit Atemnot und/oder einer Blutvergiftung kommen. Diese Erkrankung verläuft in Risikogruppen in bis zu 40% der Fälle tödlich, 15% behalten bleibende Schäden. Die Pneumokokken stellen somit für Risikogruppen eine schwere Infektionskrankheit dar.
Ansteckungsfähigkeit
Die Gefahr einer Übertragung besteht solange, wie die Erreger über den Nasen-Rachen-Raum ausgeschieden werden.
Therapie
Auch bei milderen Verläufen ist oft eine medizinische Behandlung notwendig. Eine Behandlung der Erkrankung mit einem Antibiotikum ist sinnvoll.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Durch das Einhalten von Standardhygienemaßnahmen wie z. B. Händewaschen, Lüften sowie Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung kann das Risiko einer Atemwegsinfektion vermindert werden. Beim Husten und Niesen sollten der Mund und die Nase vorzugsweise mit der Ellenbeuge und nicht mit der Hand bedeckt werden. Außerdem sollten Erkrankte regelmäßig ihre Hände waschen und regelmäßig lüften. Grundsätzlich sollten Schleim bzw. Auswurf in Einwegtüchern aufgenommen und anschließend hygienisch entsorgt werden. Insgesamt gilt: „Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben und sich auskurieren und ggf. ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.“ Vermeiden Sie nach Möglichkeit den Kontakt mit Erkrankten. Reinigen Sie Flächen im Umfeld von Erkrankten am besten mit Einmaltüchern und entsorgen Sie diese anschließend in den Hausmüll. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln kann ggf. sinnvoll sein.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen) sowie für bestimmte Tätigkeiten nach § 31 IfSG
Die Arbeit in oder der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen oder medizinische Einrichtungen wird nicht empfohlen.
Weiterführende Informationen
Poliomyelitis
Erreger
Die Erreger der Kinderlähmung (Poliomyelitis) sind sogenannte Polioviren, welche in verschiedenen Ausführungen vorkommen. Sie sind weltweit verbreitet und werden von Mensch zu Mensch übertragen. Polioviren können milde grippeähnliche Symptome bis hin zu irreversiblen Lähmungen verursachen, weswegen die Krankheit früher stark gefürchtet war. Dank weltweiter Impfungen konnten die Fälle von Kinderlähmung drastisch reduziert werden und sind heute extrem selten. Seit Ende November 2024 wurden in Deutschland Polioviren erstmals in Abwasserproben nachgewissen. Der Nachweis ist Teil zur Überwachung von Abwässern auf Polioviren. Bisher gibt es keinen bekannten Polio-Erkrankungen in Deutschland und das Infektionsrisiko bleibt aufgrund der hohen Impfquote gering.
Übertragung
Die Viren vermehren sich vor allem im Magen-Darm-Trakt und werden über den Stuhl ausgeschieden. Bei unzureichender Toilettenhygiene oder Verunreinigung des Trinkwassers werden die Viren von Mensch zu Mensch übertragen. Seltener ist eine Übertragung über Tröpfchen, z. B. beim Sprechen, Niesen und Husten, möglich.
Impfung
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Grundimmunisierung für alle Kinder innerhalb des 1. Lebensjahrs sowie eine einmalige Auffrischung vor dem 18. Geburtstag mit einem Totimpfstoff. Die früher genutzten Lebendimpfstoffe werden in Deutschland nicht mehr verwendet. Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Grundimmunisierung für alle Kinder innerhalb des 1.Lebensjahrs sowie eine einmalige Auffrischung vor dem 18. Geburtstag mit einem
Totimpfstoff. Die früher genutzten Lebendimpfstoffe werden in Deutschland nicht mehr verwendet. Wenn der Impfstatus unklar ist oder Lücken bestehen, sollten Sie ihren Arzt oder Ihre Ärztin oder ihr zuständiges Gesundheitsamt kontaktieren, um Ihre Impfung nachzuholen oder aufzufrischen.
Meldepflicht
Bereits bei Verdacht besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
In über 90% der Fälle verläuft eine Infektion ohne Symptome. Andernfalls geht die Erkrankung mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Übelkeit, Kopfschmerzen einher. Sehr selten kommt es zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis) oder der sog. paralytischen Poliomyelitis, welche das charakteristische Bild der Kinderlähmung mit schlaffen Muskeln hervorruft. Bei ca. der Hälfte der Infektionen kommt es Jahrzehnte später zu Schwäche und Schmerzen in den Muskeln.
Komplikationen
Ausgehend von der Muskellähmung kann es zu einer Lähmung der Atemmuskulatur und insbesondere des Zwerchfells kommen. Das kann zum Atemstillstand führen. Seltener ist ein Befall der Nervenzentren im Gehirn, welcher aber ebenfalls zu einem Atemstillstand führen kann.
Ansteckungsfähigkeit
Die Gefahr einer Übertragung besteht solange, wie die Erreger ausgeschieden werden. Im Rachensekret bis ca. 1 Woche und im Stuhl bis zu 6 Wochen. Zu beachten ist, dass eine Person ohne Symptome ebenfalls ansteckend ist.
Therapie
Die wichtigste medizinische Maßnahme ist die frühe flächendeckende Impfung, damit sich die Polioviren nicht wieder verbreiten können. Wenn eine Person erkrankt, stehen Bettruhe und die Behandlung der Schmerzen im Vordergrund. Je nach Verlauf können weitere, zum Teil intensivmedizinische Maßnahmen wie eine Beatmung notwendig werden. Langfristig ist dann häufig eine regemäßige Physiotherapie nötig.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Wenn der Verdacht auf eine Poliomyelitis besteht, dann muss vorsorglich eine sofortige Krankenhauseinweisung unter Isolierbedingungen (Einzelzimmer bzw. räumlich getrennt von anderen Patienten/Patientinnen und mit eigener Toilette) erfolgen, bis eine Poliovirus-Infektion ausgeschlossen wurde.
Konsequente Hygienemaßnahmen tragen zur Verhütung von Infektionen bei. Dazu gehören insbesondere die Vermeidung von fäkal-oralen Schmierinfektionen durch Händewaschen und -desinfektion. Wenn möglich, sollte die Toilette einer (eventuell) erkrankten Person von keiner anderen Person genutzt werden. Bei Kontaktpersonen sollte unabhängig vom Impfstatus so früh wie möglich eine Impfung erfolgen.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen) sowie für bestimmte Tätigkeiten nach § 31 IfSG
Die Arbeit in oder der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen ist nicht gestattet.
Weiterführende Informationen
R
Ringelröteln
Erreger
Ringelröteln sind eine ansteckende Viruserkrankung. Diese Erkrankung darf nicht mit den echten Röteln zu verwechselt werden. Ringelröteln zählen zu den sogenannten Kinderkrankheiten. Häufungen, z. B. in Kindergärten und Schulen, werden hauptsächlich im Spätwinter bis Frühsommer beobachtet. Wer die Ringelröteln einmal überstanden hat, ist lebenslang geschützt.
Übertragung
Die Viren werden hauptsächlich über den Speichel bzw. über Tröpfchen bei engem persönlichem Kontakt wie z. B. Niesen, Husten, Sprechen und über die Hände übertragen. Des Weiteren können Erreger über verunreinigte Gegenstände wie z. B. Spielzeug oder Türklinken weitergetragen werden.
Gefürchtet ist die Übertragung bei Schwangeren an das ungeborene Kind.
Meldepflicht
Es besteht nur bei Häufungen in Gemeinschaftseinrichtungen eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Meist beginnt die Erkrankung mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Kopfschmerzen, leichter Übelkeit und Durchfall. Nach einigen Tagen entwickelt sich der charakteristische Ausschlag an den Wangen mit großen roten Flecken. Oft ist die Mundpartie ausgespart, sodass der Ausschlag im Gesicht schmetterlingsförmig aussieht. Anschließend bilden sich, vor allem an Armen und Beinen, auf der Haut leicht erhabene Flecken, die dazu neigen zusammenzufließen und in der Mitte abzublassen. Dadurch entstehen girlanden- oder ringelartige Muster, die für diese Erkrankung charakteristisch sind.
Komplikationen
Selten treten Entzündungen der kleinen Gelenke an Händen und Füßen auf. Diese Gelenksbeschwerden dauern 1 bis 2 Wochen an. Ebenfalls selten kann es schweren Formen mit Blutarmut, Herzmuskelentzündung und Nierenschäden kommen. Für ungeborene Kinder kann die Infektion mit Ringelröteln schwere Folgen haben. In der Frühschwangerschaft kann es zur Fehlgeburt kommen, in der fortgeschrittenen Schwangerschaft zu schweren
Blutbildungsstörungen und lebensbedrohlichen Wasseransammlungen (z. B. in der freien Bauchhöhle, im Herzbeutel usw.), im Extremfall mit der Folge der Totgeburt. Da etwa die Hälfte der Frauen im gebärfähigen Alter keinen Immunschutz haben, sind die Ringelröteln neben der Zytomegalie-Infektion wahrscheinlich die häufigste virusbedingte Komplikation in der Schwangerschaft.
Ansteckungsfähigkeit
Die Gefahr der Ansteckung ist in den Tagen vor Auftreten des Ausschlages am höchsten.
Therapie
Es existiert keine spezifische Therapie.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Kinder mit allgemeinen Erkrankungsanzeichen wie Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit und Durchfall, dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen und sollten zur weiteren Abklärung ärztlich vorgestellt werden. Nach dem Auftreten des Ausschlages sind die Kinder nicht mehr ansteckend und dürfen die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Bei Auftreten einer Ringelröteln-Erkrankung soll die Gemeinschaftseinrichtung Eltern und Mitarbeitende informieren, damit Schwangere zeitnah ggf. ärztliche Beratung aufsuchen können.
Weiterführende Informationen
Rotaviren
Erreger
Rotaviren sind eine der häufigsten Ursachen für Magen-DarmErkrankungen bei Kleinkindern. Sie sind hoch ansteckend. Erst im Laufe der ersten Lebensjahre entwickelt sich ein Schutz gegen die Viren, welcher aber nicht ein Leben lang anhält. Besonders zwischen Februar und April häufen sich die Krankheitsfälle.
Übertragung
Die Verbreitung erfolgt meistens über eine Schmierinfektion. Betroffene scheiden die Erreger massenhaft mit dem Stuhl aus. Dabei können Rotaviren über kleinste Spuren von Stuhlresten an den Händen weitergegeben werden. Möglich ist auch eine Ansteckung über verunreinigte Gegenstände wie Toiletten, gemeinsam genutzte Handtücher, Griffe, Armaturen oder Handläufe, denn die Erreger sind sehr stabil in der Umwelt. In seltenen Fällen ist auch eine Ansteckung über verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel möglich.
Impfung
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung im Kleinkindalter. Ausführliche Informationen sind unter
www.rki.de/stiko abrufbar.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Plötzlich einsetzender wässriger Durchfall, Erbrechen und Bauchschmerzen sind typische Zeichen dieser Erkrankung. Im Stuhl finden sich unter Umständen Schleimspuren. Häufig treten auch leichtes Fieber sowie Husten und Schnupfen auf. Im Vergleich zu anderen Durchfall-Erkrankungen verläuft die durch Rotaviren verursachte Magen-Darm-Erkrankung bei Säuglingen und Kleinkindern häufig schwerer. Die Beschwerden bestehen meistens über 2 bis 6 Tage und klingen dann von selbst ab.
Komplikationen
Bei schweren Verläufen verlieren Erkrankte schnell Flüssigkeit durch Erbrechen und Durchfall. Schwindel und Kreislaufprobleme können mitunter lebensbedrohlich sein.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte sind bereits ca. 2 Tage vor und ca. 8 Tage nach Beginn des Durchfalles ansteckend.
Therapie
Bei Durchfall-Erkrankungen ist es insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder wichtig, ausreichend zu trinken. Schwere Verläufe müssen im Krankenhaus behandelt werden.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte und deren Haushaltsangehörige sollen auf besonders gründliche Händehygiene achten. Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen. Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.
- Vermeiden Sie für die Dauer der akuten Erkrankung möglichst den direkten Kontakt mit anderen Menschen.
- Bereiten Sie, wenn Sie selbst erkrankt sind, keine Speisen für andere zu.
- Benutzen Sie ausschließlich eigene Handtücher und Waschlappen.
- Wechseln Sie häufig Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen und waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Waschen Sie die Wäsche der erkrankten Person getrennt von den Wäschestücken anderer.
- Spülen Sie das Geschirr möglichst in einer Spülmaschine bei mindestens 60°C.
- Verwenden Sie zuhause zur Reinigung von Toiletten und Türklinken sowie Armaturen oder Lichtschaltern die üblichen Reinigungsprodukte. Reinigen Sie diese Flächen und Gegenstände aber häufiger und gründlich. Verwenden Sie dafür mehrere Wischtücher, die Sie nach Gebrauch sofort in die Wäsche geben.
- Wenn möglich, benutzen Sie bei Durchfall eine eigene Toilette.
Achten Sie mindestens 8 Tage nach Abklingen der Krankheitszeichen besonders sorgfältig auf gründliche Hände- und Toilettenhygiene.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung Ihres Kindes informieren. In der Regel kann die Einrichtung 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten.
Weiterführende Informationen
Röteln
Erreger
Röteln sind eine hoch ansteckende Virus-Erkrankung. Im Kindesalter verläuft eine Röteln-Infektion meist ohne Komplikationen. Erkrankt jedoch eine schwangere Frau, kann das ungeborene Kind schwere Schäden erleiden. Die Zahl der Erkrankungen ist in Deutschland durch Impfungen stark zurückgegangen.
Übertragung
Röteln-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen, am häufigsten durch Tröpfchen und Aerosole, die beim Husten, Niesen oder Sprechen über die Luft verbreitet werden. Schwangere, die an Röteln erkranken, können die Viren auf das ungeborene Kind übertragen.
Impfung
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt einen Impfschutz gegen Mumps. Ausführliche und aktuelle Informationen sind unter www.rki.de/stikoabrufbar
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Etwa die Hälfte der Infektionen verläuft mit sichtbaren Krankheitszeichen. Der typische Hautausschlag beginnt im Gesicht und breitet sich schließlich über den ganzen Körper aus. Die kleinen hellroten Flecken verschwinden wieder nach 1 bis 3 Tagen. Oft schwellen die Lymphknoten im Nacken und hinter den Ohren schmerzhaft an. Es können auch erkältungsähnliche Beschwerden, erhöhte Temperatur, Bronchitis, Mittelohrentzündung und Bindehautentzündung vorkommen. Nach etwa 1 Woche klingen die Beschwerden meist vollständig ab.
Komplikationen
Es können geschwollene und schmerzhafte Gelenke, sehr selten auch eine Gehirn - oder Herzmuskelentzündung vorkommen. Gefürchtet ist die sogenannte Röteln-Embryopathie. Hierbei werden die Röteln-Viren von der schwangeren Frau auf das ungeborene Kind übertragen. Dabei können beim Kind schwere Schädigungen am Innenohr, Herz, Auge und seltener an anderen Organen wie Gehirn, Leber oder Milz auftreten. In den ersten 8 Schwangerschaftswochen erleiden 90% der Embryonen Schädigungen. Auch Früh- oder Totgeburten können ausgelöst werden. 15% bis 20% der infizierten ungeborenen Kinder versterben.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte sind 1 Woche vor und bis zu 1 Woche nach dem Auftreten des Hautausschlages ansteckend. Kinder, die an einer RötelnEmbryopathie erkrankt sind, können das Virus über die Atemwege und den Urin bis zu einem Alter von einem Jahr in hohen Mengen ausscheiden. Wer eine Röteln-Erkrankung überstanden hat oder mindestens 2-mal geimpft wurde, ist lebenslang geschützt.
Therapie
Eine ursächliche Behandlung gegen Röteln gibt es nicht, es werden ausschließlich die Beschwerden gemildert.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Informieren Sie die Arztpraxis vor einem Besuch über den Verdacht einer Röteln-Infektion, damit insbesondere für schwangere Frauen Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Schwangere ohne oder mit unklarem Immunschutz sollten nach Kontakt mit Erkrankten umgehend ärztliche Hilfe aufsuchen.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte (bis 8 Tage nach Beginn des Hautausschlages) und ungeimpfte Kontaktpersonen (für 21 Tage) dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.
Einschränkung der Berufsausübung
Erkrankte und ungeimpfte Kontaktpersonen dürfen nicht bzw. nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Risikobereichen arbeiten.
Weiterführende Informationen
S
Salmonellen
Erreger
Salmonellen sind Bakterien, die weltweit vorkommen. Eine Salmonellen-Erkrankung ist eine typische Lebensmittelinfektion, die Durchfall verursacht. Die Erreger vermehren sich im Magen-DarmTrakt von Menschen und Tieren.
Übertragung
Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist über eine Schmierinfektion ebenfalls möglich, vor allem bei unzureichender Händehygiene nach dem Toilettengang. Am häufigsten jedoch gelangen die Salmonellen über Lebensmittel in den Verdauungstrakt des Menschen. Sie können sich schnell auf ungekühlten Lebensmitteln vermehren. Die Bakterien gelangen unter Umständen auch durch schlechte Küchenhygiene ins Essen - zum Beispiel über verunreinigte Schneidebretter oder Oberflächen. Typisch sind rohe bzw. nicht vollständig durchgegarte Eier und Eiprodukte wie Mayonnaise, Cremes oder Salate auf Eierbasis oder roher Kuchenteig, Speiseeis, rohes Fleisch, rohes Hack bzw. Tatar und Rohwurstsorten wie Mett und Salami. Dabei ist zu beachten, dass die Bakterien auf der Eierschale zu finden sind, weshalb nach jedem Umgang mit Eiern die Hände gründlich gewaschen werden sollen. Möglich sind auch Ansteckungen über direkten Kontakt mit Reptilien wie Schlangen, Bartagamen oder Schildkröten. Am ehesten stecken sich Tierbesitzer bei ihren Haustieren über den Tierkot an. Auch mit Kot verschmutze Flächen können eine Ansteckungsquelle sein
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Plötzlicher Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen, allgemeines Unwohlsein und gelegentlich auch Erbrechen sind gängige Symptome der Salmonellen-Erkrankung. Die Beschwerden halten dabei oft über mehrere Tage an und klingen von selbst ab.
Komplikationen
In seltenen Fällen kann es auch zu schweren Krankheitsverläufen mit Fieber, Kreislaufkollaps oder Nierenversagen kommen.
Ansteckungsfähigkeit
Nach der Ansteckung bricht die Erkrankung nach ca. 6 bis 72 Stunden aus. Erkrankte sind über den Stuhl ansteckend.
Therapie
Bei starkem Durchfall und Erbrechen ist ggf. eine medizinische Behandlung notwendig.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte und deren Haushaltsangehörige sollen auf besonders gründliche Händehygiene achten. Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen. Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.
- Vermeiden Sie für die Dauer der akuten Erkrankung möglichst den direkten Kontakt mit anderen Menschen.
- Bereiten Sie, wenn Sie selbst erkrankt sind, keine Speisen für andere zu.
- Benutzen Sie ausschließlich eigene Handtücher und Waschlappen.
- Wechseln Sie häufig Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen und waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Waschen Sie die Wäsche der erkrankten Person getrennt von den Wäschestücken anderer.
- Spülen Sie das Geschirr möglichst in einer Spülmaschine bei mindestens 60°C.
- Verwenden Sie zuhause zur Reinigung von Toiletten und Türklinken sowie Armaturen oder Lichtschaltern die üblichen Reinigungsprodukte. Reinigen Sie diese Flächen und Gegenstände aber häufiger und gründlich. Verwenden Sie dafür mehrere Wischtücher, die Sie nach Gebrauch sofort in die Wäsche geben.
- Wenn möglich, benutzen Sie bei Durchfall eine eigene Toilette.
Achten Sie auch nach Abklingen der Krankheitszeichen besonders sorgfältig auf gründliche Hände- und Toilettenhygiene.
Kontaktpersonen in Risikobereichen müssen negative Stuhlproben dem Gesundheitsamt nachweisen.
Tipps zur Vorsorge
Gute Küchenhygiene = richtiger Umgang mit Lebensmitteln:
- Legen Sie rohe Fleisch- und Wurstwaren, Geflügel, Seetiere, Eier sowie Cremes, Salate, Speiseeis und Mayonnaisen mit rohen Eiern immer sofort nach dem Einkauf in den Kühlschrank oder das Gefrierfach.
- Achten Sie auf einen gekühlten Transport der Lebensmittel, beispielsweise in einer Kühltasche, sowie auf eine Kühlschranktemperatur von unter 7 °C.
- Waschen Sie sich nach dem Umgang mit Eiern immer gründlich die Hände.
- Frieren Sie Speiseeis nach dem An- oder Auftauen nicht wieder ein.
- Bereiten Sie Fleisch und Gemüse oder Salat auf unterschiedlichen Arbeitsunterlagen (Schneidebretter) zu.
- Um die Salmonellen sicher abzutöten, müssen Lebensmittel für mindestens 10 Minuten auf über 70°C erhitzt werden. Das gilt auch für tiefgekühlte Lebensmittel. Achten Sie beim Erhitzen von Speisen in der Mikrowelle auf eine ausreichend lange Garzeit. 70°C sollten auch im Inneren der Speisen überschritten werden.
- Essen Sie warme Speisen innerhalb von 2 Stunden nach der letzten Erhitzung.
- Verbrauchen Sie Hackfleisch immer am Tag des Einkaufs.
- Bereiten Sie Instantprodukte immer erst kurz vor dem Verzehr zu.
- Entsorgen Sie das Auftauwasser von Fleisch direkt. Spülen Sie alle Gegenstände und Arbeitsflächen, die damit in Berührung gekommen sind, heiß ab und waschen Sie sich danach gründlich die Hände.
- Wechseln Sie Küchenhandtücher und Wischtücher häufig und waschen Sie diese bei mindestens 60°C.
Gute Händehygiene - regelmäßig Hände waschen:
- Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und nach der Verarbeitung von rohen Tierprodukten
- Vor dem Essen und nach dem Kontakt mit Tieren, besonders mit Reptilien, müssen die Hände gründlich gewaschen werden.
- Trocknen Sie die Hände anschließend sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.
Hinweise für Eltern mit kleinen Kindern:
- Bereiten Sie Säuglingsnahrung möglichst mit zuvor abgekochtem Wasser zu.
- Lassen Sie die Flasche vor dem Füttern abkühlen.
- Verwenden Sie die zubereitete Nahrung möglichst frisch.
- Reptilien stehen im Verdacht, Salmonellen zu übertragen. Für Haushalte mit Kleinkindern sind sie daher nicht zu empfehlen, selbst wenn die Kinder keinen direkten Kontakt zu den Tieren haben.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung Ihres Kindes informieren. In der Regel kann die Einrichtung 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Des Weiteren können ggf. negative Stuhlproben vor Arbeitsantritt erforderlich sein.
Weiterführende Informationen
Scharlach
Erreger
Scharlach ist eine durch ein Gift einer Bakterienart verursachte Infektionskrankheit. Sie gehört zu den häufigsten bakteriellen Erkrankungen im Kindesalter und weist einen Gipfel in der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen auf. Es sind mehrfache Erkrankungen an Scharlach möglich. Infektionen sind weltweit verbreitet und treten insbesondere in den Wintermonaten auf.
Übertragung
Die Rachenentzündung durch die Bakterienart Streptokokken wird durch Tröpfcheninfektion oder direkten Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen. Enges Zusammenleben (z. B. in Schulen, Kasernen, Heimen o. ä.) begünstigt die Ausbreitung des Erregers.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht, auch für Gemeinschaftseinrichtungen.
Krankheitsbild
Scharlach tritt meist zusammen mit einer Gaumenmandelentzündung (Angina tonsillaris) auf und wird von einem charakteristischen Hautund Schleimhautausschlag begleitet. Typische Krankheitszeichen sind daher Hals- und Schluckschmerzen, Fieber, Haut- und Schleimhautausschlag mit kleinen, erhabene Punkten, welcher sich beginnend am Oberkörper mit Aussparung der Handinnenflächen und Fußsohlen ausbreitet. Typischerweise besteht eine Blässe um den Mund herum sowie eine sogenannte „Himbeerzunge“. Der Haut- und Schleimhautausschlag hält in der Regel ca. 6 bis 9 Tage an. Anschließend kommt es zur Abschuppung.
Komplikationen
Spätfolgen von Streptokokken-Infektionen können u. a. das akute rheumatische Fieber sowie eine Nieren- und Herzentzündung sein.
Ansteckungsfähigkeit
Personen mit einer unbehandelten Streptokokken-Infektion bzw. Scharlach können bis zu 3 Wochen ansteckend sein. Nach Beginn einer antibiotischen Therapie erlischt die Ansteckungsfähigkeit nach ca. 24 Stunden.
Therapie
Infektionen durch Streptokokken sollten zügig antibiotisch behandelt werden, um mögliche Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte sollten den engen Kontakt zu anderen Personen vermeiden. Kontaktpersonen von an Scharlach erkrankten Personen sollten den engen Kontakt zur Minimierung einer Ansteckung vermeiden.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte dürfen erst 24 Stunden nach Abklingen der Symptome bzw. der antibiotischen Therapie Gemeinschaftseinrichtungen wieder betreten. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Weiterführende Informationen
Shigellose (bakterielle Ruhr)
Erreger
Shigellen sind unbewegliche Bakterien, die eine Darmerkrankung auslösen. Sie sind weltweit verbreitet, u. a. in Ägypten, Indien, Marokko, Tunesien und der Türkei. Die Infektion zeigt eine charakteristische Häufung in warmen Monaten. Kinder sind besonders häufig betroffen.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt über den Stuhl durch z. B. direkten Kontakt von Mensch-zu-Mensch oder durch Aufnahme verunreinigter Nahrungsmittel. Dieser Infektionsweg ist v. a. in wärmeren Ländern mit geringerem Hygienestandard von Bedeutung. Hier sind zusätzlich Fliegen als Überträger von Bedeutung. Auch eine Ansteckung in verunreinigten Badegewässern kann vorkommen.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Die Erkrankung beginnt meist mit krampfartigen Bauchschmerzen, Fieber, Durchfall (wässrig, blutig) und schmerzhaftem Stuhldrang. Das Auftreten blutig-schleimiger Stühle entspricht dem klinischen Bild der sogenannten bakteriellen Ruhr.
Komplikationen
In seltenen Fällen kann es auch zu schweren Krankheitsverläufen kommen.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte sind über den Stuhl ansteckend, ggf. bis zu 4 Wochen nach dem Ende der Krankheitszeichen.
Therapie
Bei starkem Durchfall ist ggf. eine medizinische Behandlung notwendig.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte und deren Haushaltsangehörige sollen auf besonders gründliche Händehygiene achten. Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen. Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.
- Vermeiden Sie für die Dauer der akuten Erkrankung möglichst den direkten Kontakt mit anderen Menschen.
- Bereiten Sie, wenn Sie selbst erkrankt sind, keine Speisen für andere zu.
- Benutzen Sie ausschließlich eigene Handtücher und Waschlappen.
- Wechseln Sie häufig Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen und waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Waschen Sie die Wäsche der erkrankten Person getrennt von den Wäschestücken anderer.
- Spülen Sie das Geschirr möglichst in einer Spülmaschine bei mindestens 60°C.
- Verwenden Sie zuhause zur Reinigung von Toiletten und Türklinken sowie Armaturen oder Lichtschaltern die üblichen Reinigungsprodukte. Reinigen Sie diese Flächen und Gegenstände aber häufiger und gründlich. Verwenden Sie dafür mehrere Wischtücher, die Sie nach Gebrauch sofort in die Wäsche geben.
- Wenn möglich, benutzen Sie bei Durchfall eine eigene Toilette.
Achten Sie auch nach Abklingen der Krankheitszeichen besonders sorgfältig auf gründliche Hände- und Toilettenhygiene.
Erkrankte und Kontaktpersonen in Risikobereichen müssen negative Stuhlproben dem Gesundheitsamt nachweisen
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung Ihres Kindes informieren. Ggf. sind negative Stuhlproben erforderlich.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Des Weiteren können ggf. negative Stuhlproben vor Arbeitsantritt erforderlich sein.
Weiterführende Informationen
Syphilis (Lues, sexuell übertragbare Erkrankung)
Erreger
Die Syphilis ist eine sexuell übertragbare Infektion und wird durch Bakterien namens Treponema pallidum verursacht.
Übertragung
Treponema pallidum kommt nur beim Menschen vor und ist weltweit verbreitet. Die Übertragung erfolgt überwiegend über direkte sexuelle Kontakte oder intensive Schleimhautkontakte. Eine Infektion ist auch über kleinste Wunden an Haut oder Schleimhäuten möglich. Sehr selten kommt es bei erkrankten Schwangeren zu einer Übertragung auf das ungeborene Kind (Lues connata). Theoretisch kann es auch zu einer Infektion über Blutprodukte kommen. Seit alle Blutspenden systematisch getestet werden, kommt das praktisch aber nicht mehr vor.
Meldepflicht
Es besteht eine nicht-namentliche gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Einen Impfschutz gegen die Krankheit gibt es nicht. Beim Sex kann man sich durch die Verwendung von Kondomen, Femidomen und Dental Dams schützen.
Krankheitsbild
Zwischen Ansteckung und Symptombeginn der Krankheit vergehen durchschnittlich 14 - 24 Tage. In Einzelfällen kann es aber bis zu 90 Tage dauern, bis die Infektion nachweisbar ist.
Allerdings kommt es nur in etwa der Hälfte der Fälle zu Symptomen. Bleibt sie unbehandelt, kann die Krankheit in drei Stadien verlaufen, aber auch in jedem Stadium spontan ausheilen.
Die ersten beiden Stadien bezeichnet man als Frühsyphilis.
Im ersten Stadium entsteht dort, wo die Bakterien in den Körper eingedrungen sind, ein kleines Knötchen. Dies ist meist am Penis oder an den Schamlippen, kann aber bei entsprechender Sexualpraktik auch im Bereich des Mundes oder im Analbereich liegen. Die regionalen Lymphknoten schwellen an und das Knötchen entwickelt sich zu einem harten, schmerzlosen Geschwür. Nach 4 bis 6 Wochen heilt dieses Stadium von alleine ab.
Im zweiten Stadium breiten sich die Bakterien im Körper aus. Es kann dann zu Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Lymphknotenschwellung oder mottenfraßartigem Haarausfall kommen. Typisch für dieses Stadium sind Hautausschläge, die auch an Handinnenflächen und Fußsohlen auftreten. Etwa 2 Jahre nach der Infektion klingen die Hauterscheinungen ab.
Komplikationen
Unbehandelt kann nach einer ein- bis mehrjährigen Phase ohne Symptome (Lues latens) das dritte Stadium (Spätsyphilis) mit Organveränderungen eintreten. Die Organschäden sind irreversibel, auch wenn die Erkrankung ausheilt. Es treten knotenartige Geschwüre (Gummen) an Haut und inneren Organen auf. Außerdem kommt es zu Veränderungen an der Hauptschlagader oder an anderen Blutgefäßen (Aneurysmen). Das Nervensystem kann mitbetroffen sein (Neurosyphilis). Typisch hierfür sind Schmerzen und Taubheit in Unterbauch und Beinen (Tabes dorsalis), Krampfanfälle oder psychische Symptome wie Verwirrtheit oder Lähmungen. Wird auch dieses Stadium nicht behandelt, führen fortschreitende Lähmungen nach etwa 4 - 5 Jahren zum Tod.
Ansteckungsfähigkeit
Im ersten und zweiten Stadium ist eine erkrankte Person ansteckend. Im dritten Stadium ist man trotz schwerer Krankheitserscheinungen nicht mehr ansteckend.
Therapie
Die Syphilis lässt sich gut antibiotisch behandeln. Es sollte für 7 Tage (Spätsyphilis 21 Tage) auf Sex verzichtet werden. Nach der Behandlung sollten für 1 Jahr regelmäßige Verlaufskontrollen erfolgen.
Kontaktpersonen
Es sollten im ersten Stadium die Sexualpartner:innen der letzten drei Monate bzw. der letzten 12 Monate im zweiten Stadium benachrichtigt werden, damit auch sie sich testen und ggf. behandeln lassen können.
Umgang mit Erkrankten (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht notwendig.
Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)
Es bestehen keine Einschränkungen.
Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG
Es bestehen keine Einschränkungen im Umgang mit Lebensmitteln. In Bereichen mit hohem Verletzungsrisiko sollte eine betriebsärztliche Beratung erfolgen.
Weiterführende Informationen
T
Tetanus
Erreger
Der Erreger der Tetanus-Erkrankung, auch Wundstarrkrampf genannt, ist das Bakterium Clostridium tetani. Dieses kommt vor allem im Erdreich vor. Dabei sind die Bakterien selbst gar nicht der Auslöser der Krankheit, sondern das von den Bakterien gebildete sog. Tetanustoxin, was zu einer Lähmung der Muskulatur im Körper führen kann.
Übertragung
Die Bakterien werden über verunreinigte Wunden übertragen, dabei kommen alle Arten von Verletzungen oder Wunden in Frage, auch kleine Verletzungen durch z. B. Holzsplitter. Die Wunden müssen nicht offen sein, auch kaum sichtbare Bagatellverletzungen können gefährlich sein. Die Infektion kann durch Verletzungen im Zusammenhang mit Gartenarbeit oder auch nach Stürzen erfolgen. Weitere mögliche Infektionsquellen sind Staub und Ausscheidungen von z. B. Pferden, Hunden, Meerschweinchen, Rindern und Schafen.
Impfung
Seit Einführung der Tetanus-Schutzimpfung ist die Inzidenz der Erkrankung besonders in Industrieländern stark zurückgegangen. Ein vollständiger Impfschutz schützt vor einem Ausbruch der Erkrankung. Nach Empfehlungen der STIKO ist die Impfung als Standardimpfung für jeden Menschen empfohlen, die Grundimmunisierung mit 3 Impfdosen erfolgt ab dem Alter von 2 Monaten in der Regel im Rahmen einer Impfung mit einem Sechsfach-Impfstoff. Eine Auffrischimpfung erfolgt für Kinder bis 17 Jahre zweimal, für Erwachsene ab 18 Jahren mit einer Impfdosis alle 10 Jahre. Eine durchgemachte Erkrankung verleiht keine Immunität, daher gelten die Impfempfehlungen der STIKO für alle Menschen. Bei allen Menschen mit fehlender, unvollständiger oder ungeklärter Grundimmunisierung ist eine Nachholimpfung empfohlen. Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.
Meldepflicht
In Deutschland besteht keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht gemäß IfSG.
Krankheitsbild
Die Inkubationszeit (= Zeit zwischen der Infektion und dm ersten Auftreten von Krankheitszeichen) beträgt in der Regel 3 Tage bis 3 Wochen. Das vom Erreger gebildete Gift (=Toxin) breitet sich entlang der Nervenbahnen in Gehirn und Rückenmark aus und blockiert die Verbindungsstellen der Nerven. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit allgemeinen Symptomen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit oder grippeähnlichen Symptomen. Anschließend sind die Muskeln des ganzen Körpers betroffen, welche versteifen. Zunächst ist die Gesichtsmuskulatur betroffen, die Symptome breiten sich dann absteigend über den ganzen Körper aus. Durch äußere Reize können auch Krämpfe ausgelöst werden. Im Verlauf treten fehlerhafte Blutdruckregulationen des Körpers auf, was zu Kreislaufproblemen führt, darüber hinaus kann auch die Atemmuskulatur von Krämpfen betroffen sein, was bis hin zu einem Atemstillstand führen kann.
Komplikationen
Unter intensivmedizinischer Behandlung sterben über 20% aller Erkrankten, vor allem durch einen Atemstillstand nach einem Krampf der Atemmuskulatur.
Ansteckungsfähigkeit
Die direkte Ansteckung durch einen Erkrankten an einen anderen Menschen ist nicht möglich. In Deutschland erkranken jährlich weniger als 15 Menschen, was vor allem auf umfassende Impfungen und die gute medizinische Versorgung zurückzuführen ist.
Therapie
Bei einer Verletzung ist eine sorgfältige Wundreinigung angezeigt. Wenn der Impfstatus unbekannt ist, muss möglichst früh eine passive und aktive Immunisierung (Simultanimpfung) erfolgen. Darüber hinaus wird in der Klinik die Tetanus-Erkrankung sowohl chirurgisch in Form einer Wundbehandlung als auch medikamentös in Form eines “Gegengifts” und eines Antibiotikums behandelt. Hinzu kommen unterstützende Maßnahmen wie die intensivmedizinische Behandlung und Überwachung.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Für Erkrankte und Kontaktpersonen sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich, da die Übertragung von Mensch zu Mensch nicht möglich ist.
Weiterführende Informationen
Tuberkulose
Erreger
Tuberkulose-Bakterien sind unbewegliche, sich langsam vermehrende Bakterien, die vor allem in der Lunge vorkommen. Weltweit nehmen Bakterienstämme zu, die gegen einige Antibiotika unempfindlich sind.
Übertragung
Tuberkulose-Bakterien werden über die Atemwege beim Sprechen, Husten und Niesen als feinste Tröpfchenkerne (sog. Aerosole) an die Luft abgegeben. Selten erfolgt eine Übertragung durch Lebensmittel wie Rohmilch (=Rindertuberkulose).
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Die Erkrankung beginnt in der Regel mit über Wochen andauernden unspezifischen Beschwerden wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Fieber, ungewolltem Gewichtsverlust und nächtlichem Schwitzen. Typischerweise ist als Organ die Lunge betroffen, was zu Husten führen kann. Des Weiteren können andere Organe wie Lymphknoten, Knochen, Gehirn befallen sein.
Komplikationen
Die Erkrankung kann organische Schäden hinterlassen oder gar zum Tod führen.
Ansteckungsfähigkeit
Tuberkulose-Bakterien sind schwer übertragbar. Es muss ein längerer, intensiver Kontakt zu Erkrankten mit offener Lungentuberkulose stattfinden. Nur ca. jede 10. Ansteckung führt des Weiteren nachfolgend zu einer Erkrankung. Erkrankte, die adäquat behandelt werden, sind nach ca. 14 Tagen nicht mehr ansteckend. Tuberkulose, die Organe wie z.B. Knochen, Gelenke oder Lymphknoten betrifft, ist nicht ansteckend. Auch eine latente (= „schlummernde“) Tuberkulose ist nicht ansteckend.
Therapie
Eine medizinische Behandlung ist über mehrere Monate notwendig.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
An offener Lungentuberkulose erkrankte Personen müssen sich für mind. 14 Tage nach Therapiebeginn isolieren und diese nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt aufheben. Des Weiteren sollen die Räumlichkeiten immer gut belüftet sein. Für gesunde Kontaktpersonen bestehen keine Einschränkungen, allerdings werden Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt ermittelt und nach ca. 8 Wochen für eine Testung eingeladen.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
An offener Lungentuberkulose erkrankte Personen dürfen erst nach mind. 14 Tagen nach Therapiebeginn und nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Gemeinschaftseinrichtungen betreten.
Für gesunde Kontaktpersonen bestehen keine Einschränkungen.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
An offener Lungentuberkulose erkrankte Personen dürfen erst nach mind. 14 Tagen nach Therapiebeginn und nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wieder arbeiten.
Für gesunde Kontaktpersonen bestehen keine Einschränkungen.
Weiterführende Informationen