TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Einwohner:innenfragestunde (Es liegt keine Frage vor.) |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.01.2022 |
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SI/2022/037 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen des Stadtpräsidenten |
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Ö 5 |
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Anträge / Berichte der Ausschüsse |
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Ö 5.1 |
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Empfehlung des Schul- und Sportausschusses an die Bürgerschaft zum Antrag aus dem Schul- und Sportausschuss des AM André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Antrag "Schutz von Kindern vor gefährlicher UV-Strahlung" (Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 18.11.2021 - VO/2021/10521) (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10521-01 |
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Ö 5.2 |
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Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Austauschantrag von AM Puhle (SPD), Hildebrand (CDU), Stojan (Grüne) zu: "Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck" |
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2022/10827-01-01 |
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Ö 6 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern (Der Ältestenrat hat einstimmig empfohlen, die Anfragen und Antworten von TOP 6.2 bis TOP 6.4.1 en bloc zur Kenntnis zu nehmen.) |
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Ö 6.1 |
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Anfrage des BM Thomas Rathcke (FDP) gemäß § 16 GeschO zu den Budgetverträgen in KiTas (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10092 |
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Ö 6.1.1 |
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Antwort auf die Anfrage des BM Thomas Rathcke (FDP) gemäß § 16 GeschO zu den Budgetverträgen in KiTas (VO/2021/10092) |
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VO/2021/10092-01 |
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Ö 6.2 |
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Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) gem. §16 GeschO: Anfrage an den Bürgermeister zum Gebäude der Bundesbank (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10532 |
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Ö 6.2.1 |
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Antwort auf Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) gem. §16 GeschO: Anfrage an den Bürgermeister zum Gebäude der Bundesbank |
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VO/2021/10532-01 |
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Ö 6.3 |
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Anfrage gem. §16 GO des BM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Personalsituation des GMHL hinsichtlich der Sanierung von Gebäuden (Lag bereits vor.) |
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VO/2020/08985 |
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Ö 6.3.1 |
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Antwort auf die Anfrage gem. § 16 GO des BM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Personalsituation des GMHL hinsichtlich der Sanierung von Gebäuden |
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VO/2020/08985-01 |
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Ö 6.4 |
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BM Thomas Misch (FREIE WÄHLER), Anfrage gem. § 16 GO: Neukundentarife der Stadtwerke Lübeck
(Lag bereits vor.) |
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VO/2022/10759 |
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Ö 6.4.1 |
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Antwort auf Anfrage von BM Thomas Misch gem. § 16 GeschO der Bürgerschaft : Neukundentarife der Stadtwerke Lübeck |
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VO/2022/10835 |
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Ö 6.5 |
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BM Antje Jansen Anfrage gem. §16 GO: Kontrollen von Fahrradstraßen |
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VO/2022/10866 |
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Ö 7 |
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Berichte |
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Ö 7.1 |
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Fahrradverleihsystem für Lübeck (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10481 |
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Ö 7.2 |
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Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde" (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10517 |
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Ö 7.2.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Die Unabhängigen: AT zu VO/2021/10517-04 - Antrag zu VO/2021/10517 Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde" (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10517-05 |
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Ö 7.2.2 |
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Interfraktioneller Änderungsantrag von CDU + SPD: Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde" |
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VO/2021/10517-06 |
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Ö 7.3 |
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Stadtverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall" (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10545 |
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Ö 7.3.1 |
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Antje Jansen (GAL) Antrag zu Stadtverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall" (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10545-01 |
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Ö 7.4 |
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Kurswechsel in der Wohnungsmarktpolitik (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10609 |
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Ö 7.5 |
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Bildungsbericht
hier: Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2021/22 (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10671 |
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Ö 7.6 |
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Statusbericht zum Umsetzungsstand des Hafenentwicklungsplans 2030 (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10686 |
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Ö 7.6.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2021/10686 Statusbericht zum Umsetzungsstand des Hafenentwicklungsplans 2030 (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10686-04 |
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Ö 7.7 |
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Experimenteller Verkehrsversuch "Gute Mobilität für alle" in der Fackenburger Allee/Bahnhofsbrücke bis Krempelsdorfer Allee/Stockelsdorfer Straße/Friedhofsallee (Lag bereits vor.) |
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VO/2022/10745 |
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Ö 7.7.1 |
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Interfraktioneller Antrag von CDU + SPD: Experimenteller Verkehrsversuch "Gute Mobilität für alle" in der Fackenburger Allee/Bahnhofsbrücke bis Krempelsdorfer Allee/Stockelsdorfer Straße/Friedhofsallee |
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VO/2022/10745-02 |
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Ö 7.8 |
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Bericht zu den Erfahrungen mit der Doppelraumnutzung in Schulen |
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VO/2021/10708 |
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Ö 7.9 |
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Bericht über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für das Jahr 2020 gemäß § 76 Absatz 4 der Gemeindeordnung SH |
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VO/2022/10777 |
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Ö 7.10 |
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E-Bike Garagen |
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VO/2022/10800 |
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Ö 8 |
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Wahlen / Benennungen / Besetzungen (Der Ältestenrat hat einstimmig empfohlen, die Wahlen zu TOP 8.1 bis 8.4 en bloc abzustimmen.) |
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Ö 8.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl in den Jugendhilfeausschuss |
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VO/2022/10818 |
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Ö 8.2 |
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Fraktion21: Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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VO/2022/10832 |
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Ö 8.2.1 |
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BfL-Antrag: Top 8. "Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung" |
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VO/2022/10880 |
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Ö 8.3 |
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Bürger für Lübeck: "Wahl in den Schul- und Sportausschuss" |
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VO/2022/10840 |
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Ö 8.4 |
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Bürger für Lübeck: "Wahl in den Bauausschuss" |
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VO/2022/10841 |
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Ö 8.5 |
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Dringlichkeitsantrag: Fraktion21: Wahl in den Bauausschuss (Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.) |
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VO/2022/10885 |
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Ö 8.6 |
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Dringlichkeitsantrag - Fraktion21: Wahl in den Werkausschuss (Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.) |
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VO/2022/10886 |
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Ö 9 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 9.1 |
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Neufassung der Wochenmarktsatzung der Hansestadt Lübeck (Lag bereits vor.) |
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VO/2020/09427-02 |
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Ö 9.1.1 |
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Interfraktioneller Änderungs- und Ergänzungsantrag von CDU + SPD zu den Vorlagen VO/2020/09427-02, VO/2021/10105 und VO/2021/10209 |
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0/09427-02-01-01 |
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Ö 9.1.2 |
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Fraktion Freie Wähler & GAL: Ergänzungsantrag zu 2020/09427-02-01 |
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9427-02-01-01-01 |
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Ö 9.2 |
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Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10209 |
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Ö 9.2.1 |
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Bürger für Lübeck (BfL): Antrag zu VO/2021/10209 - Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck |
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VO/2022/10887 |
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Ö 9.3 |
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AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2020/08956: Konzept zur Modernisierung des Wochenmarktwesens in der Hansestadt Lübeck (Lag bereits vor.
Es wird die gemeinsame Beratung mit TOP 10.1 vorgeschlagen.) |
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VO/2021/10105 |
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Ö 9.4 |
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Suchthilfeplan 2021 der Hansestadt Lübeck (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10526 |
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Ö 9.5 |
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Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck (Lag bereits vor. Der Ältestenrat hat einstimmig empfohlen, die Vorlage in die März-Sitzung zu vertagen.) |
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VO/2021/10537 |
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Ö 9.6 |
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Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (Lag bereits vor. Der Ältestenrat hat einstimmig empfohlen, die Vorlage in die März-Sitzung zu vertagen.) |
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VO/2021/10558 |
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Ö 9.6.1 |
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BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zu (VO/2021/10558) Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10558-02 |
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Ö 9.7 |
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Beschluss zur Neukonzeption des Museums für Natur und Umwelt - Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie (Lag bereits vor. Der Ältestenrat hat einstimmig empfohlen, die Vorlage in die März-Sitzung zu vertagen.) |
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VO/2021/10699 |
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Ö 9.8 |
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Projekt zur Entwicklung einer sozialräumlichen Jugendhilfeplanung (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10146 |
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Ö 9.9 |
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Sportentwicklungsplanung für die Hansestadt Lübeck (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10424 |
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Ö 9.10 |
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Possehl Förderung für das Digitales Kulturwerk Lübeck |
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VO/2021/10495 |
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Ö 9.11 |
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Lübecker Mietspiegel 2021 (Der Ältestenrat hat einstimmig die Vertagung empfohlen.) |
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VO/2021/10706 |
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Ö 9.12 |
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Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie |
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VO/2022/10744 |
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Ö 9.13 |
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Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein, hier: Baumschulweg, Steckling, Wildrosenring
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VO/2022/10753 |
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Ö 9.14 |
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Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck |
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VO/2022/10751 |
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Ö 9.15 |
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Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck (Der Ältestenrat hat einstimmig die Vertagung empfohlen.) |
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VO/2022/10755 |
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Ö 9.16 |
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Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2022/10757 |
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Ö 9.17 |
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Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck (Der Ältestenrat hat einstimmig die Vertagung empfohlen.) |
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VO/2022/10758 |
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Ö 9.18 |
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5. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember 2014 und
2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 13. Dezember 2017
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VO/2022/10761 |
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Ö 9.19 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 70.000 EUR zugunsten der Stadtbibliothek Lübeck |
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VO/2022/10796 |
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Ö 9.20 |
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Beschluss Bundesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK |
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VO/2022/10829 |
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Ö 9.20.1 |
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FDP: Antrag zu VO/2022/10829 Beschluss Bundesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK |
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VO/2022/10829-01 |
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Ö 9.21 |
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Tarif für die Benutzung und Besichtigung der Viermastbark "Passat" in Lübeck-Travemünde/Priwall |
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VO/2022/10799 |
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Ö 9.22 |
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Travemünder Woche 2022 |
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VO/2022/10819 |
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Ö 9.22.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zu VO/2022/10819 Travemünder Woche 2022 |
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VO/2022/10819-01 |
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Ö 10 |
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Anträge der Fraktionen |
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Ö 10.1 |
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FDP: Austauschantrag zu VO/2019/07335: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten |
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VO/2019/07335-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Bürgerschaft möge beschließen: 1. Die grundsätzlich mögliche Marktzeit wird auf den städtischen Marktflächen auf ein Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Innerhalb dieses Zeitfensters können die Marktbeschicker selber frei wählen, wann sie ihre Waren anbieten möchten. In diesem Zuge wird § 6 Abs. 3 der bisherigen Marktsatzung gestrichen. 2. Die Marktplätze sollen folgende Mindeststandards erfüllen: a) eine den Wochenmarktgegebenheiten erforderliche Bodenbeschaffenheit Auf den Marktplätzen ist eine den jeweiligen Wochenmarktgegebenheiten erforderliche, barrierefreie Bodenfläche zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen eine von Unebenheiten befreite, schlaglochfreie, leicht zu reinigende Bodenoberfläche des Marktplatzes, ein tragfähiger Untergrund sowie gepflegte Zuwegemöglichkeiten in einem von Unebenheiten und Schlaglöchern befreiten Zustand. Ist die Sanierung des Untergrundes erforderlich, so ist diese vorzunehmen. b) eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze Es ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Nähe der Marktplätze im Rahmen der räumlichen Begebenheiten vorzuhalten. An Markttagen werden die in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegenen öffentlichen Parkplätze auf eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde begrenzt und als solche ausgewiesen. Davon abweichend wird bei dem Markt am Brink die Höchstparkdauer an den Markttagen auf eine Stunde begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kreatives Konzept für die Parksituation im Umkreis der Wochenmarktflächen zu erstellen. Ebenfalls ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl an Fahrradstellplätzen zu gewährleisten, wobei auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für breite Fahrradanhänger zu schaffen sind. c) Toiletten für Händler und Kunden Es sind sanitäre Einrichtungen in akzeptablem Zustand in unmittelbarer Nähe der Marktplätze vorzuhalten. Diese sollen sowohl für die Händler als auch für die Marktbesucher während der Marktzeiten zugänglich sein. d) Schaffung eines "Willkommensklimas" auf den Marktplätzen Auf den Marktplätzen ist ein "Willkommensklima" zu schaffen, das die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einlädt, auf die Wochenmärkte zu kommen und dort zu verweilen. Die Marktplätze werden so gestaltet, dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die eine gewisse Aufenthaltsqualität widerspiegelt. Zu einer verbesserten Optik der Wochenmärkte zählen neben einer attraktiven Anordnung der Stände insbesondere auch ein sauberer und gepflegter Marktplatz sowie eine gepflegte Umgebung wie ansprechende Grünflächen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Flächen am Wochenmarkttag in einem gereinigten Zustand befinden und die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter auf den Marktflächen und in deren unmittelbarer Umgebung in den notwendigen Abständen entleert werden sowie dass die Zuwege zum Marktplatz von Schnee und Eis befreit werden. e) keine Behinderung des Wochenmarktes sowie des Auf- und Abbaus durch geparkte Kraftfahrzeuge Es ist eine eindeutige Beschilderung zu schaffen, aus der sich das Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen sowohl während der Marktzeiten als auch während der Aufbauzeiten am Vorabend des Markttages und der Abbauzeiten ergibt. Einzige Ausnahme gilt für die von den Händlern mitgeführten Fahrzeuge. Gegen Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge auf den Marktflächen während dieses Zeitraumes dennoch entgegen der Beschilderung abstellen, ist konsequent vorzugehen. 3. Die Marktplätze im städtischen Verwaltungsvermögen werden als Multifunktionsflächen ausgewiesen. Die verschiedenen Marktplätze sollen während der Nicht-Marktzeiten anderweitig genutzt werden, um zusätzliche Einnahmen für die Instandhaltung der Marktplätze zu erzielen. Die Marktflächen sollen außerhalb der Marktzeiten z.B. als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesen werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lübecker Wochenmärkte besser zu vermarkten und die Aufmerksamkeit auf die Wochenmärkte weiter zu erhöhen. Darüber hinaus sind um die einzelnen Marktplätze herum, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Wochenmärkte hinweisen. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den einzelnen Händlern auf den verschiedenen Wochenmärkten abzusprechen, inwieweit der Wunsch nach Koordination besonderer werbewirksamer Aktionen gegen Kostentragung durch die Marktbeschicker selbst besteht. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zur langfristigen Reduzierung der Personalkosten zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Aufgaben der Marktaufsicht teils durch die Händler selbst vorgenommen und teils durch die Nutzung technischer Möglichkeiten ersetzt werden können.
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25.02.2022 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - abgelehnt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft möge beschließen: 1. Die grundsätzlich mögliche Marktzeit wird auf den städtischen Marktflächen auf ein Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Innerhalb dieses Zeitfensters können die Marktbeschicker selber frei wählen, wann sie ihre Waren anbieten möchten. In diesem Zuge wird § 6 Abs. 3 der bisherigen Marktsatzung gestrichen. 2. Die Marktplätze sollen folgende Mindeststandards erfüllen: a) eine den Wochenmarktgegebenheiten erforderliche Bodenbeschaffenheit Auf den Marktplätzen ist eine den jeweiligen Wochenmarktgegebenheiten erforderliche, barrierefreie Bodenfläche zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen eine von Unebenheiten befreite, schlaglochfreie, leicht zu reinigende Bodenoberfläche des Marktplatzes, ein tragfähiger Untergrund sowie gepflegte Zuwegemöglichkeiten in einem von Unebenheiten und Schlaglöchern befreiten Zustand. Ist die Sanierung des Untergrundes erforderlich, so ist diese vorzunehmen. b) eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze Es ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Nähe der Marktplätze im Rahmen der räumlichen Begebenheiten vorzuhalten. An Markttagen werden die in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegenen öffentlichen Parkplätze auf eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde begrenzt und als solche ausgewiesen. Davon abweichend wird bei dem Markt am Brink die Höchstparkdauer an den Markttagen auf eine Stunde begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kreatives Konzept für die Parksituation im Umkreis der Wochenmarktflächen zu erstellen. Ebenfalls ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl an Fahrradstellplätzen zu gewährleisten, wobei auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für breite Fahrradanhänger zu schaffen sind. c) Toiletten für Händler und Kunden Es sind sanitäre Einrichtungen in akzeptablem Zustand in unmittelbarer Nähe der Marktplätze vorzuhalten. Diese sollen sowohl für die Händler als auch für die Marktbesucher während der Marktzeiten zugänglich sein. d) Schaffung eines "Willkommensklimas" auf den Marktplätzen Auf den Marktplätzen ist ein "Willkommensklima" zu schaffen, das die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einlädt, auf die Wochenmärkte zu kommen und dort zu verweilen. Die Marktplätze werden so gestaltet, dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die eine gewisse Aufenthaltsqualität widerspiegelt. Zu einer verbesserten Optik der Wochenmärkte zählen neben einer attraktiven Anordnung der Stände insbesondere auch ein sauberer und gepflegter Marktplatz sowie eine gepflegte Umgebung wie ansprechende Grünflächen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Flächen am Wochenmarkttag in einem gereinigten Zustand befinden und die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter auf den Marktflächen und in deren unmittelbarer Umgebung in den notwendigen Abständen entleert werden sowie dass die Zuwege zum Marktplatz von Schnee und Eis befreit werden. e) keine Behinderung des Wochenmarktes sowie des Auf- und Abbaus durch geparkte Kraftfahrzeuge Es ist eine eindeutige Beschilderung zu schaffen, aus der sich das Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen sowohl während der Marktzeiten als auch während der Aufbauzeiten am Vorabend des Markttages und der Abbauzeiten ergibt. Einzige Ausnahme gilt für die von den Händlern mitgeführten Fahrzeuge. Gegen Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge auf den Marktflächen während dieses Zeitraumes dennoch entgegen der Beschilderung abstellen, ist konsequent vorzugehen. 3. Die Marktplätze im städtischen Verwaltungsvermögen werden als Multifunktionsflächen ausgewiesen. Die verschiedenen Marktplätze sollen während der Nicht-Marktzeiten anderweitig genutzt werden, um zusätzliche Einnahmen für die Instandhaltung der Marktplätze zu erzielen. Die Marktflächen sollen außerhalb der Marktzeiten z.B. als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesen werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lübecker Wochenmärkte besser zu vermarkten und die Aufmerksamkeit auf die Wochenmärkte weiter zu erhöhen. Darüber hinaus sind um die einzelnen Marktplätze herum, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Wochenmärkte hinweisen. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den einzelnen Händlern auf den verschiedenen Wochenmärkten abzusprechen, inwieweit der Wunsch nach Koordination besonderer werbewirksamer Aktionen gegen Kostentragung durch die Marktbeschicker selbst besteht. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zur langfristigen Reduzierung der Personalkosten zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Aufgaben der Marktaufsicht teils durch die Händler selbst vorgenommen und teils durch die Nutzung technischer Möglichkeiten ersetzt werden können.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 5 | Nein-Stimmen | 34 | Enthaltungen | 4 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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Ö 10.2 |
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Interfraktioneller Austauschantrag der Fraktionen die Unabhängigen und die Linke zur VO/2021/10527: Neubewertung der Stellen der Entgeltgruppe TVöD 1 (Lag bereits vor.) |
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VO/2021/10636-01 |
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Ö 10.2.1 |
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Empfehlung des Hauptausschusses zum interfraktionellen Austauschantrag der Fraktionen die Unabhängigen und die Linke betr. Neubewertung der Stellen der Entgeltgruppe TVöD 1 (Lag bereits vor.
Zustimmende Empfehlung.) |
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2021/10636-01-01 |
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Ö 10.3 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Bürgerschaftssitzungen im Karstadthaus ermöglichen (Lag bereits vor.) |
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VO/2022/10756 |
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Ö 10.4 |
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FDP: Symposium bezüglich der freiwilligen Rückgabe von Exponaten der Völkerkundesammlung (Lag bereits vor. Der Ältestenrat hat einstimmig die Vertagung empfohlen.) |
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VO/2022/10779 |
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Ö 10.5 |
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FREIE WÄHLER & GAL: Zählung der Eichen im Lübecker Stadtwald (Lag bereits vor. Der Ältestenrat hat einstimmig die Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur abschließenden Beratung beschlossen.) |
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VO/2022/10780 |
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Ö 10.6 |
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Fraktion FREIE WÄHLER & GAL Antrag zu SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren (Der Antrag auf den sich dieser Antrag bezieht, wurde in der Januar-Sitzung in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft. Der Ältestenrat hat einstimmig die Vertagung bis zur Beratung der VO 10782 im USO empfohlen.) |
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VO/2022/10782-01 |
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Ö 10.7 |
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CDU + SPD: LHG / Hafen (Lag bereits vor.) |
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VO/2022/10783 |
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Ö 10.7.1 |
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Änderungsantrag der Fraktion Die Unabhängigen zur VO/2022/10783: CDU + SPD: LHG / Hafen |
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VO/2022/10783-01 |
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Ö 10.8 |
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FREIE WÄHLER & GAL: Anschaffung Lesegerät für Tierchips (Der Ältestenrat hat einstimmig die Überweisung in den Werkausschuss zur abschließenden Beratung empfohlen.) |
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VO/2022/10852 |
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Ö 10.9 |
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Die Unabhängigen: Austauschvorlage zur VO/2022/10856: zu §2a der Hauptsatzung |
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VO/2022/10856-01 |
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Ö 10.10 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Die Unabhängigen: Dringlichkeitsantrag Schließung der LHG mbH Repräsentanz in St. Petersburg (Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.) |
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VO/2022/10888 |
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N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 27.01.2022 |
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N 12 |
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Anträge der Fraktionen |
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N 13 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
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N 14 |
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Berichte |
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N 14.1 |
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Herrentunnel; Eigentumsverhältnisse und die Möglichkeiten einer Mautentlastung (Lag bereits vor.) |
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N 14.2 |
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Bericht über den Stand der Übertragung der Entwässerungsanlagen des ehemaligen Metallhüttengeländes an die Entsorgungsbetriebe Lübeck |
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N 15 |
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Beschlussvorlagen |
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N 15.1 |
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Ausübung eines Wiederkaufsrechtes |
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N 15.1.1 |
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Interfraktioneller Änderungsantrag der CDU und SPD Fraktion zu VO/2021/10632 Ausübung eines Wiederkaufsrechtes |
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N 15.2 |
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Vermarktung des Schuppen 9 (Der Ältestenrat hat einstimmig die Vertagung in die März-Sitzung beschlossen.) |
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N 15.3 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Am Heidkoppelgraben |
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N 15.4 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Am Landgraben |
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N 15.5 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Lembkestraße |
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N 15.6 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Wilhelm-Wisser-Weg |
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N 15.7 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Pamirweg |
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N 15.8 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Reetweg |
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N 15.9 |
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Gründung der Windpark Heilshoop GmbH & Co. KG durch die Stadtwerke Lübeck GmbH |
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N 15.10 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Binnenland |
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Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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