Tagesordnung - 19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung  

Bezeichnung: 19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 22:24 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
Anlagen:
Sitzungstermine 2021

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Einwohnerfragestunde (Es liegt eine Einwohnerfrage zum Thema "Hinweistafel für den ehemaligen St.-Annen-Friedhof" vor. Es liegt im Nachtrag eine Einwohnerfrage zum Haushalt der Hansestadt Lübeck vor.)    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.08.2020
SI/2020/656  
Ö 4  
Mitteilungen der Stadtpräsidentin    
Ö 5  
Anträge / Berichte der Ausschüsse    
Ö 5.1  
Beirat für Senior:innen: AT zu: Folgerungen aus Pflegebedarfsplanung 2017-2030 (VO/2020/09309) (Der Ältestenrat empfiehlt mehrheitlich die Überweisung in den Sozialausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2020/09309-01  
Ö 5.2  
Haushalt*: Dringlichkeitsantrag des Jugendhilfeausschusses zum 2. Zwischenbericht "Aufwachsen in Lübeck 2.0" (Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Dringlichkeit. Dieser Antrag müsste sich durch ein BM oder eine Fraktion zu Eigen gemacht werden.)
Enthält Anlagen
VO/2020/09305  
Ö 5.2.1  
Fraktion Freie Wähler & GAL: Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag des Jugendhilfeausschusses zum 2. Zwischenbericht "Aufwachsen in Lübeck 2.0"
2020/09305-01-01  
Ö 6  
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern (Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig Kenntnisnahme der Anfragen und Antworten zu TOP 6.1 - 6.4 inkl. Unterpunkte "en bloc".)    
Ö 6.1  
AT zur VO/2020/09226: Anfrage gem § 16 GeschO des BM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Geld- und Sachzuwendungen außerhalb der Fraktionszuwendungen (Lag bereits vor.)
VO/2020/09234  
Ö 6.1.1  
Antwort zu Anfrage gem § 16 GeschO des BM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Geld- und Sachzuwendungen außerhalb der Fraktionszuwendungen
Enthält Anlagen
VO/2020/09234-01  
Ö 6.2  
BM Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Auslaufende Erbbaurechte (Lag bereits vor.)
VO/2020/09242  
Ö 6.2.1  
Antwort auf Anfrage BM Antje Jansen (GAL) gem. § 16 GO zu den auslaufenden Erbbaurechten (Die Antwort wurde durch die Verwaltung nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2020/09271  
Ö 6.3  
Thomas Misch (Freie Wähler) Anfrage gem. §16 GO: Wirtschaftliche Folgen für die Hansestadt Lübeck wg. Kohlekraftwerk Lünen
VO/2020/09341  
Ö 6.4  
Anfrage gem. §16 GO des BM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Öko-soziale Kriterien für das Mittagesssen an Lübecks Grundschulen und KiTas
VO/2020/09348  
Ö 7  
Berichte    
Ö 7.1  
Ausbau der Planungs- und Entwicklungskapazitäten im Sport - Prüfauftrag der Bürgerschaft vom 30.01.2020 (VO/2020/07989-01)
Enthält Anlagen
VO/2020/08711  
Ö 7.2  
Statusbericht 2019 des Rechnungsprüfungsamts
Enthält Anlagen
VO/2020/08759  
Ö 7.3  
Klimaschutzmaßnahmen in Lübeck für das Jahr 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/08920  
Ö 7.3.1  
Synopse: Klimaschutzmaßnahmen in Lübeck für die Jahre 2020/2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09223  
Ö 7.3.2  
DIE LINKE: AT zu Änderungsantrag zu VO/2020/09223-01 - Synopse: Klimaschutzmaßnahmen in Lübeck für die Jahre 2020/2021
VO/2020/09223-02  
Ö 7.4  
Bericht Antrag zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle (VO/2019/07589)
VO/2020/08961  
Ö 7.5  
Bericht zum Antrag**: FDP: Bereitstellung von Flächen für Schausteller (**Ergänzt durch BdB zur besseren Übersicht.)
VO/2020/09054-01  
Ö 7.6  
Zuständigkeitsänderung in der Geschäftsführung der Stiftungen "Lübecker Altstadt" und "Haus der Jugend"
Enthält Anlagen
VO/2020/09204  
Ö 7.7  
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2020 - 1. Halbjahr
Enthält Anlagen
VO/2020/09265  
Ö 8  
Wahlen / Benennungen / Besetzungen (Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Beratung und Abstimmung der Wahlvorlagen zu TOP 8.1, 8.1.1 und 8.2 "en bloc".)    
Ö 8.1  
Die Unabhängigen: Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
VO/2020/09277  
Ö 8.1.1  
Die Unabhängigen: Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
VO/2020/09278  
Ö 8.2  
Die Unabhängigen: Wahl in den Bauausschuss
VO/2020/09279  
Ö 9  
Beschlussvorlagen    
Ö 9.1  
Haushalt*: Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2020/08944  
Ö 9.2  
Haushalt*: : Lübeck sorgt vor: Klimaanpassungskonzept für die Hansestadt
Enthält Anlagen
VO/2020/09071  
Ö 9.3  
Haushalt*: 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 09.12.2014 (Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig Vertagung bis zur abschließenden Beratung in den Fachausschüssen.)
Enthält Anlagen
VO/2020/09090  
Ö 9.4  
Haushalt*: Wirtschaftsplan 2021 der Lübecker Schwimmbäder
Enthält Anlagen
VO/2020/09113  
Ö 9.5  
Haushalt*: Vorlage zur 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/09126  
Ö 9.6  
Haushalt*: Wirtschaftsplan 2021 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE) (Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig Vertagung bis zur abschließenden Beratung in den Fachausschüssen.)
Enthält Anlagen
VO/2020/09140  
Ö 9.7  
Haushalt*: Beteiligung am Projektaufruf zum Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus": Neugestaltung der Beckergrube
VO/2020/09143  
Ö 9.8  
H A U S H A L T 2 0 2 1 (Der Ältestenrat empfiehlt mehrheitlich die von den einzelnen Fraktionen jeweils gestellten Haushaltsbegleitanträge zusammenzufassen. Das heißt, dass für jede Fraktion nur eine Debatte zu den eigenen Haushaltsbegleitbeschlüssen geführt wird.)
Enthält Anlagen
VO/2020/09154  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnis- und Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2021 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.         Ergänzend werden die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
            gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein
            geschlossenen Konsolidierungsvertrag                                            Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt 2021                      Anlage 7
            beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
 Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
begrenzen.

5. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2016, VO/2016/04224 Ziffer 11, wird
aufgehoben. Statt der seinerzeit beschlossenen Bereitstellung digitaler Haushalts-
daten im Format CSV wird der Interaktive Haushalt weiter genutzt und laufend aktualisiert.             

6. Gemäß § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung (gleichlautend nach § 79 Abs. 1 in der ab dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

902.383.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

927.860.000

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  25.477.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

867.110.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

881.006.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.211.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

259.005.200

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.  

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  69.860.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  55.483.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

395.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.861,236

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                 450 %
 

 

 

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 in der seit dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2021 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2020 (3.714,633 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2021
um die sich aus der                   Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
festgesetzt: 3.861,236 Planstellen.
 

 

   
    08.09.2020 - Hauptausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnis- und Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2021 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.         Ergänzend werden die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
            gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein
            geschlossenen Konsolidierungsvertrag                                            Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt 2021                      Anlage 7
            beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
 Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
begrenzen.

5. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2016, VO/2016/04224 Ziffer 11, wird
aufgehoben. Statt der seinerzeit beschlossenen Bereitstellung digitaler Haushalts-
daten im Format CSV wird der Interaktive Haushalt weiter genutzt und laufend aktualisiert.             

6. Gemäß § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung (gleichlautend nach § 79 Abs. 1 in der ab dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

902.383.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

927.860.000

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  25.477.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

867.110.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

881.006.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.211.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

259.005.200

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.  

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  69.860.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  55.483.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

395.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.861,236

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                 450 %
 

 

 

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 in der seit dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2021 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2020 (3.714,633 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2021
um die sich aus der                   Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
festgesetzt: 3.861,236 Planstellen.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos-2021_Hauptausschussberatung (548 KB)    
   
    09.09.2020 - Bauausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnis- und Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2021 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.         Ergänzend werden die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
            gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein
            geschlossenen Konsolidierungsvertrag                                            Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt 2021                      Anlage 7
            beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
 Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
begrenzen.

5. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2016, VO/2016/04224 Ziffer 11, wird
aufgehoben. Statt der seinerzeit beschlossenen Bereitstellung digitaler Haushalts-
daten im Format CSV wird der Interaktive Haushalt weiter genutzt und laufend aktualisiert.             

6. Gemäß § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung (gleichlautend nach § 79 Abs. 1 in der ab dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

902.383.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

927.860.000

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  25.477.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

867.110.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

881.006.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.211.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

259.005.200

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.  

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  69.860.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  55.483.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

395.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.861,236

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                 450 %
 

 

 

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 in der seit dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2021 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2020 (3.714,633 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2021
um die sich aus der                   Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
festgesetzt: 3.861,236 Planstellen.

 

 

 

Herr Uhlig präsentiert und erläutert den Allgemeinen Teil des Haushalts und weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Interaktiven Haushalt hin.

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für Straßen, Wege und Brücken (26,7 Mio. Euro):

Herr Vorkamp möchte wissen, warum nun auf einmal die Sanierung der Jürgen-Wullenwever-Straße im Haushalt aufgeführt sei, obwohl gesagt wurde, dass dort kein Sanierungsbedarf bestehe.

Frau Hagen erläutert, dass es im Zusammenhang mit dem Masterplan Straßen eine Befahrung aller Straßen in Lübeck gegeben habe und hierbei festgelegt wurde, dass eine Sanierung notwendig sei, auch um die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten.

 

Herr Lüttke möchte wissen, ob die Sanierung der mittleren Breiten Straße zur Ertüchtigung für LKW-Verkehre ein Etikettenschwindel sei, da es sich hierbei um eine Fußgängerzone handle. Seiner Meinung nach, müsse mehr Geld in die Geh- und Radwege investiert werden, um die angestrebte Verkehrswende zu realisieren. Er möchte auch wissen, ob es am Untergrund der Straße liege, dass diese bereits nach sieben Jahren saniert werden müsse.

Frau Hagen führt aus, dass dies kein Etikettenschwindel sei und die Verwaltung erstmals hier transparent die geplanten Maßnahmen vorstelle. Die mittlere Breite Straße zwischen Mengstraße und Beckergrube sei in einem sehr desolaten Zustand, sodass eine Sanierung zwingend notwendig sei, auch um in erster Linie die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.

 

Herr Lötsch möchte zur Beckergrube / Theaterplatz wissen, wofür die 100.000 Euro im Haushalt 2021 geordnet seien.

Frau Hagen erklärt, dass dies eine sogenannter „Platzhalter“ sei, um auf auftretende Eventualitäten schnell reagieren zu können, da teilweise nur eine provisorische Umsetzung stattgefunden habe.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es einen fachlichen Grund gebe, warum für die Stadtgrabenbrücke im Haushalt 2021 noch nicht die Finanzmittel zur Umsetzung geordnet werden.

Frau Hagen merkt an, dass das Fachpersonal momentan die Priorität auf die Mühlenbrücke legen müsse, es aber angedacht sei im Herbst 2020 einen Bericht zur Stadtgrabenbrücke in den Bauausschuss zu bringen. Für den Fortschritt der Maßnahme Stadtgrabenbrücke wurden zudem 150.000 Euro für 2021 angemeldet.

 

Herr Lötsch möchte wissen, an welcher Stelle der Radschnellweg geordnet sei.

Frau Hagen erläutert, dass dieser nicht im Haushalt 2021 enthalten sei.

 

Herr Lötsch möchte wissen, wofür die rund 500.000 Euro genau ausgegeben werden im Zusammenhang mit dem Verbindungsweg vom Vorwerker Friedhof zum Bauhof im Ratekauer Weg.

Herr Toll führt aus, dass dieser Weg notwendig sei, damit die nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Unterhaltungsfahrzeuge für den Friedhof vom Bauhof dorthin gelangen können. Nähere Erläuterungen werden bis spätestens zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 21.09.2020 zugesagt.

 

Herr Prieur möchte wissen, ob die Ausbesserung der Granitplatten mit neu zu kaufendem Material erfolge oder ob hierfür auch die eingelagerten Steine in der Wallstraße benutzt werden.

Frau Hagen führt aus, dass sie nicht wisse ob und wie viele Steine dort noch lagern und dass sicherlich zuerst die Bestände aufgebraucht werden.

 

Herr Rathcke möchte wissen, ob bei großen Bauprojekten auch das Bonus- Malus-System eingesetzt werde.

Frau Hagen verweist in diesem Zusammenhang auf das Verfahren im Zusammenhang mit der Bahnhofsbrücke, bei dem auch von Anfang an eine anwaltliche Beratung dabei sei.

Herr Rathcke möchte weiter wissen, ob es auch Wertgrenzen gebe.

Frau Hagen verweist auf eine Vorlage im Bauausschuss, in der das Risikomanagement bei großen Projekten im FB5 erläutert sei.

 

Herr Lötsch möchte zur Maria-Goeppert-Straße im Hochschulstadtteil wissen, warum hier die Hansestadt Lübeck Geld investieren müsse, nur weil die Technische Hochschule dort Gebäude errichte.

Frau Hagen sagt nähere Erläuterungen bis spätestens zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 21.09.2020 zu.

 

Herr Leber spricht noch einmal die über 100 Flicken in der Breiten Straße an und rät der Verwaltung sich auch mit dem Untergrund zu beschäftigen, um eine längere Lebensdauer der Straßenoberfläche zu gewährleisten.

Frau Hagen bestätigt ihm, dass dies auch seitens der Verwaltung vorgesehen sei.

 

Frau Haltern möchte wissen, für welches Parkhaus die in 2022 angesetzten 1,5 Mio. Euro vorgesehen seien.

Frau Hagen führt aus, dass dies für das Parkhaus am Fahrenberg vorgesehen sei.

 

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für Schulbauinvestitionen (23,4 Mio. Euro):

Herr Dr. Lengen führt aus, dass im Haushalt 2020 Mittel eingestellt seien, die aber nicht umgesetzt worden und ob diese Mittel in den Haushalt 2021 mit einfließen.

Frau Hagen verweist darauf, dass es bei der Hansestadt Lübeck einen großen Instandhaltungsstau gebe und aus diesem Grund nicht alle Mittel abgerufen werden konnten. Hierbei komme es zu Maßnahmenverschiebungen in 2021 bzw. die Folgejahre.

 

Frau Haltern möchte wissen, ob die Finanzmittel für die Umnutzung der Hausmeisterwohnung der Mühlenweg-Schule vollständig beim GMHL geordnet werden.

Frau Hagen sagt nähere Erläuterungen bis spätestens zur nächsten Sitzung des Bauausschusses am 21.09.2020 zu. Direkt im Nachgang zur Sitzung konnte Frau Haltern bereits bestätigt werden, dass bei GMHL ausreichend Mittel geordnet wurden.

 

Herr Prieur möchte wissen, was sich beim Produktkonto 511003022 mit der Maßnahme „Sanierung Innenstadt“ verberge und welche Schule hier gemeint sei.

Herr Toll erläutert, dass es sich hierbei um einen technischen Fehler im interaktiven Haushalt handle und dadurch eine falsche Begründung zugeordnet worden sei. Es handle sich um Städtebaufördermittel, die vom Bereich Stadtplanung und Bauordnung verwaltet werden.

 

 

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für die Hafeninvestitionen (20,0 Mio. Euro):

Herr Fürter möchte wissen, wie hoch die Anteile seien, die von den Hafenbetrieben wieder an die Hansestadt Lübeck zurückerstattet werden.

Herr Uhlig führt aus, dass über die bestehenden Pachtverträge eine Rentierlichkeit für die Hansestadt Lübeck gegeben sei.

 

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für die Hochbauinvestitionen (12,9 Mio. Euro):

Herr Prieur möchte wissen, wie es zu den Kostensteigerungen beim Buddenbrookhaus kommen konnte und ob die Aussage des Stiftungsrates richtig sei, dass hierfür die Schuld beim GMHL liege und es auch noch Probleme mit dem Denkmalschutz gebe.

Frau Hagen erläutert, dass man sich momentan noch in einer frühen Planungsphase befände und auch noch einiges abzustimmen sei.

Herr Bürgermeister Lindenau ergänzt, dass die für 2021 geordneten Mittel in Höhe von 900.000 Euro keine Baukosten, sondern Planungsmittel seien.

 

Herr Prieur möchte wissen, warum der Kleine Bauhof, entgegen früherer Aussagen im Bauausschuss doch noch wieder saniert werde und dafür insgesamt Mittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro für 2021 und 2022 vorgesehen seien.

Frau Hagen erklärt, dass die dortigen Mitarbeitenden ins Palais Rantzau gezogen seien und es einen dringenden Bedarf für die Kolleg:innen der Bauordnung gebe, die nach der Sanierung dort einziehen werden. Der momentane Standort Mühlendamm 22 werde dann aufgegeben.

Herr Bürgermeister Lindenau ergänzt, dass es über einen Zeitraum von fünf Jahren teurer sei externe Immobilien anzumieten, als hier zu sanieren. Dies sei eine Zwischenlösung als wirtschaftliche Betrachtung.

 

Weiterhin bittet Herr Prieur um Mitteilung, warum für einen eventuellen Ankauf des Bundesbankgebäudes ein Ansatz in Höhe von ca. 520.000 Euro vorgesehen sei, obwohl die Machbarkeitsstudie, sowie eine Vorlage für den Ankauf noch nicht vorliege. Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass es sich um einen vorausschauenden Ansatz handle. Es seien noch keine Mittel geflossen. Die Ansatzhöhe werde nochmal geprüft.

 

Frau Haltern möchte wissen, warum für das Standesamt Fördermittel eingefordert wurden und dieses Projekt nicht im Haushalt beim GMHL auftauche.

Frau Hagen erklärt, dass es dies Projekt nicht geschafft habe über die Prioritätenliste in den Haushalt zu gelangen.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, wie es um das Feuerwehrgerätehaus in Kronsforde aussehe.

Herr Hinsen führt aus, dass es Planungskosten in 2020 gebe, allerding der genaue Standort noch nicht festgelegt sei und aus diesem Grund auch noch keine Mittel gebunden wurden.

 

Herr Lötsch spricht die Planungsmittel im Haushalt 2020 von rund 200.000 Euro für die Feuerwehr Steinrade an und möchte wissen, ob die getroffene Zusage, dass 2021 gebaut werde, noch Bestand habe.

Herr Hinsen bestätigt ihm, dass 2021 gebaut werden solle.

 

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für die Feuerwehrinvestitionen (9,4 Mio. Euro):

 

 

Herr Uhlig präsentiert die Maßnahmen für die Sporthallen, Grundstücke und Sportflächen (4,2 Mio. Euro):

 

Herr Prieur hinterfragt, warum für die LED-Grundbeleuchtung der Hansehalle für 2021 noch Mittel eingestellt seien. Seinem Wissen nach ist der Abschluss der Maßnahme im Jahr 2020 vorgesehen. Herr Toll teilt hierzu mit, dass dies dem geschuldet sei, dass im Jahr 2021 noch nachgelagert Rechnungen eingehen werden, sodass Auszahlungsreste bestünden.

 

Weiterhin bittet Herr Prieur um Mitteilung, warum für die Ertüchtigung der Hansehalle für die Bundesliga ab 2022 keine Mittel mehr eingestellt wurden.

Zur Tribüne Mühlenbachtal bittet Herr Prieur um Mitteilung, wie die umgeschichteten 45.000 Euro geordnet wurden.

Eine Beantwortung der letzten beiden Fragen von Herrn Prieur wird bis zur Haushaltssitzung der Bürgerschaft zugesagt.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, wie sich die Summe für Grundstückseinkäufe in Höhe von 14 Mio. Euro zusammensetze.

Herr Uhlig erläutert, dass dies ein sogenannter Sammeltopf sei, aus dem kalkulierte, aber auch konkrete Planungen abgewickelt werden.

 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden erfolgt einstimmig kein Votum zur Haushaltsvorlage.

 

 
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

 

Der Bauausschuss gibt die Vorlage einstimmig ohne Votum weiter.
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1 - Fraktionsinfos-2021_Hauptausschussberatung (555 KB)    
   
    09.09.2020 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnis- und Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2021 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.         Ergänzend werden die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
            gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein
            geschlossenen Konsolidierungsvertrag                                            Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt 2021                      Anlage 7
            beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
 Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
begrenzen.

5. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2016, VO/2016/04224 Ziffer 11, wird
aufgehoben. Statt der seinerzeit beschlossenen Bereitstellung digitaler Haushalts-
daten im Format CSV wird der Interaktive Haushalt weiter genutzt und laufend aktualisiert.             

6. Gemäß § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung (gleichlautend nach § 79 Abs. 1 in der ab dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

902.383.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

927.860.000

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  25.477.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

867.110.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

881.006.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.211.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

259.005.200

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.  

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  69.860.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  55.483.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

395.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.861,236

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                 450 %
 

 

 

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 in der seit dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2021 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2020 (3.714,633 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2021
um die sich aus der                   Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
festgesetzt: 3.861,236 Planstellen.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos-2021_Hauptausschussberatung (548 KB)    
   
    24.09.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnis- und Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2021 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.         Ergänzend werden die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
            gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein
            geschlossenen Konsolidierungsvertrag                                            Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt 2021                      Anlage 7
            beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
 Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
begrenzen.

5. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2016, VO/2016/04224 Ziffer 11, wird
aufgehoben. Statt der seinerzeit beschlossenen Bereitstellung digitaler Haushalts-
daten im Format CSV wird der Interaktive Haushalt weiter genutzt und laufend aktualisiert.             

6. Gemäß § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung (gleichlautend nach § 79 Abs. 1 in der ab dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

902.383.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

927.860.000

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  25.477.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

867.110.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

881.006.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.211.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

259.005.200

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.  

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  69.860.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  55.483.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

395.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.861,236

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                 450 %
 

 

 

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 in der seit dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2021 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2020 (3.714,633 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2021
um die sich aus der                   Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
festgesetzt: 3.861,236 Planstellen.
 

 

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

32

Nein-Stimmen

12

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
 

 

Ö 9.8.1  
Beirat für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss 2021 Trennung Rad- und Gehwege
VO/2020/09154-03  
Ö 9.8.2  
CDU + SPD: 2. Austauschantrag - Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021
0/09154-01-01-01  
Ö 9.8.3  
CDU+SPD: AT - Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2021 -
2020/09154-02-01  
Ö 9.8.4  
FDP: AT zu Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154
2020/09154-05-01  
Ö 9.8.5  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021
VO/2020/09154-07  
Ö 9.8.6  
DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Stadtverkehr Lübeck
VO/2020/09154-09  
Ö 9.8.7  
DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Sitzungsgeld
VO/2020/09154-10  
Ö 9.8.8  
DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Lübecker Kulturtafel
VO/2020/09154-11  
Ö 9.8.9  
DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Inklusionsfonds
VO/2020/09154-12  
Ö 9.8.10  
Antrag des Schul- und Sportausschusses zur Beschlussvorlage Haushalt 2021 (VO/2020/09154)
VO/2020/09154-08  
Ö 9.8.11  
DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: öffentliche Toiletten Marktplatz
VO/2020/09154-13  
Ö 9.8.12  
DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: barrierefreie Bürgerschaftssitzungen
VO/2020/09154-14  
Ö 9.8.13  
DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Umsetzung Aktionsplan Antisemitismus
VO/2020/09154-15  
Ö 9.8.14  
DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Lübecker Museen
VO/2020/09154-16  
Ö 9.8.15  
AfD: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021
VO/2020/09154-17  
Ö 9.8.16  
DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Zusätzliche Förderung von Pampilio
VO/2020/09154-18  
Ö 9.8.17  
Freie Wähler & GAL, Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154: Barrierefreie Querung St. Jürgen Ring statt Tunnel
VO/2020/09346  
Ö 9.8.18  
Freie Wähler & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 Haushalt 2021
VO/2020/09154-19  
Ö 9.8.19  
BM Antje Jansen (GAL): Haushaltbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 Haushalt 2021
VO/2020/09154-21  
Ö 9.8.20  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN u. DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/09154 - Haushalt 2021: Zuschusserhöhung Autonomes Frauenhaus
Enthält Anlagen
VO/2020/09154-22  
Ö 9.8.21  
Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2020/09154 Haushalt 2021: Haushalt 2021 zukunftsfähig gestalten
VO/2020/09154-23  
Ö 9.9  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 80.000,00 EUR für das Weihnachtswunderland im Jahr 2020
VO/2020/09091  
Ö 9.10  
Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09092  
Ö 9.11  
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 27.000 Euro für den Ankauf des Manuskripts »Beim Häuten der Zwiebel« von Günter Grass
Enthält Anlagen
VO/2020/09096  
Ö 9.12  
Museumsentwicklungsplan 2020 - 2030
Enthält Anlagen
VO/2020/09097  
Ö 9.13  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 350.000,00 EUR für das Hanse-Kultur-Festival in Lübeck (neu: 04. - 06.06.2021)
VO/2020/09104  
Ö 9.14  
Haushaltsplanung der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09106  
Ö 9.15  
Entschuldungsfonds der Possehl-Stiftung Lübeck
VO/2020/09128  
Ö 9.16  
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2019
VO/2020/09171  
Ö 9.17  
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09072  
Ö 9.18  
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
VO/2020/09175  
Ö 9.19  
Petition nach § 16e Gemeindeordnung-SH - Einführung einer Nutzungsgebühr im Bereich des Grünstrandes Travemünde (Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die gemeinsame Beratung von TOP 9.19 und TOP 10.16/10.16.1)
Enthält Anlagen
VO/2020/09296  
Ö 10     Anträge der Fraktionen    
Ö 10.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Aktionsplan Queeres Lübeck (Die Fraktion DIE LINKE schließt sich dem Antrag an.)
VO/2020/08766  
Ö 10.1.1  
Gemeinsame Empfehlung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales (Die Empfehlung wurde angekündigt, das Thema in den Fachausschüssen jedoch vertagt. Somit erfolgt eine Empfehlung frühestens zur November-Sitzung.)    
Ö 10.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2019/07727-01: Solarenergie auf städtischen Gebäuden bis 2025 (Lag bereits vor.Die Fraktion DIE LINKE schließt sich dem Antrag an. Der Antrag ist von den Antragsteller:innen im Ältestenrat zurückgezogen worden.)
2019/07727-01-03  
Ö 10.3  
FDP: Donnerstags kostenfrei in den städtisch bewirtschafteten Parkhäusern und -flächen in Lübecks Altstadt parken (Lag bereits vor.)
VO/2020/09019  
Ö 10.3.1  
Austauschantrag Die Unabhängigen und Die LINKE zur VO/2020/09091-01 Die Unabhängigen: Änderungsantrag zur VO/2020/09019 FDP: Donnerstags kostenfrei in den städtisch bewirtschafteten Parkhäusern und -flächen in Lübecks Altstadt parken
2020/09019-01-01  
Ö 10.3.2  
DIE LINKE: Ergänzungsantrag zu VO/2020/09019 FDP "Donnerstags kostenfrei in den städtisch bewirtschafteten Parkhäusern und -flächen in Lübecks Altstadt parken"
VO/2020/09019-02  
Ö 10.4  
FDP: Organisation einer Kunst-Verkaufsausstellung (Lag bereits vor.)
VO/2020/09020  
Ö 10.5  
Haushalt*: FREIE WÄHLER & GAL: AT zu VO/2020/09055 Sicherstellung von Homeschooling (Lag bereits vor.)
VO/2020/09055-01  
Ö 10.6  
FDP: Maßnahmen zur Sicherung bzw Bergung der Munitionsaltlasten in der Lübecker Bucht (Lag bereits vor.)
VO/2020/09059  
Ö 10.7  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Kein Rassismus in Lübeck (Lag bereits vor. Die Fraktion DIE LINKE schließt sich dem Antrag an.)
VO/2020/09047  
Ö 10.8  
Haushalt*: FDP: Die Hansestadt Lübeck bekommt eine Kinder- und Jugendvertretung (Lag bereits vor. Die Fraktion DIE LINKE hat sich dem Antrag angeschlossen.)
VO/2020/09018  
Ö 10.8.1  
Haushalt*: Fraktion Freie Wähler & GAL Antrag zu FDP: Die Hansestadt Lübeck bekommt eine Kinder- und Jugendvertretung (Lag bereits vor.)
VO/2020/09018-01  
Ö 10.8.2  
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zu folgenden Überweisungsaufträgen aus der BÜ - FDP: Die Hansestadt Lübeck bekommt eine Kinder- und Jugendvertretung (VO/2020/09018) Fraktion Freie Wähler & GAL Antrag zu FDP: Die Hansestadt Lübeck bekommt eine Kinder- und Jugendvertretung (VO/2020/09018-01) (Empfehlung in geänderter Fassung.)
VO/2020/09018-03  
Ö 10.9  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & DIE LINKE: AT zu VO/2020/09176 Beschleunigung der Umsetzung des Rahmenplanes Innenstadt (Lag bereits vor.)
VO/2020/09176-02  
Ö 10.10  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Keine weitere Stärkung der Grünen Wiese (Lag bereits vor.)
VO/2020/09177  
Ö 10.10.1  
Die Unabhängigen: Änderungsantrag zur VO/2020/09177 von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Keine weitere Stärkung der Grünen Wiese (Lag bereits vor.)
VO/2020/09177-01  
Ö 10.11  
Haushalt*: Freie Wähler & GAL: Kriminalpräventiver Rat - Einrichtung und Besetzung einer Personalstelle (Lag bereits vor.)
VO/2020/09189  
Ö 10.12  
Haushalt*: BM Antje Jansen (GAL): Änderung der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie Richtlinien Kindertagespflege (VO/2020/08926) (Lag bereits vor.)
VO/2020/09190  
Ö 10.12.1  
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag des BM Antje Jansen (GAL): Änderung der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie Richtlinien Kindertagespflege (VO/2020/08926) (Empfehlung der Ablehnung.)
VO/2020/09190-01  
Ö 10.12.2  
Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Antrag des BM Antje Jansen (GAL): Änderung der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie Richtlinien Kindertagespflege (VO/2020/08926) (Dieser Antrag müsste sich durch ein BM oder eine Fraktion zu Eigen gemacht werden. Der Juhi-Ausschuss beantragt: Zur Ermittlung der Sachkosten in der Kindertagespflege erstellt die Verwaltung ein Gutachten im ersten Halbjahr 2021 )
VO/2020/09190-02  
Ö 10.13  
CDU + SPD: - Sonnentag in Coronazeiten (Der Antrag hat in der letzten Sitzung die Dringlichkeit erhalten, wurde aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit vertagt.)
VO/2020/09245  
Ö 10.14  
AT zur VO/2020/09181 Die Unabhängigen und Bündnis 90/Die Grünen: Corona-Soforthilfe für Solokulturschaffende (Lag bereits vor. Die Fraktion "Die LINKE" schließt sich dem Antrag an. Der Ältestenrat empfiehlt, den Antrag mit in die Haushaltsberatung aufzunehmen.)
VO/2020/09255  
Ö 10.15  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: AT zum Dringlichkeitsantrag Neues Konzept Clemensstraße (Der Antrag hat in der letzten Sitzung nicht die Dringlichkeit erhalten. Die Fraktion DIE LINKE schließt sich dem Antrag an. Der Antrag ist von den Antragsteller:innen im Ältestenrat zurückgezogen worden. )
VO/2020/09232-01  
Ö 10.16  
CDU + SPD:- Erweiterung der Strandsatzung (Der Antrag hat in der letzten Sitzung nicht die Dringlichkeit erhalten. Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die gemeinsame Beratung von TOP 9.19 und TOP 10.16/10.16.1)
VO/2020/09248  
Ö 10.16.1  
Ergänzungsantrag der FDP zum Dringlichkeitsantrag der CDU + SPD - Erweiterung der Strandsatzung (Vorlage - VO/2020/09248) (Lag bereits vor. Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die gemeinsame Beratung von TOP 9.19 und TOP 10.16/10.16.1)
VO/2020/09257  
Ö 10.17  
Freie Wähler & GAL AT zu VO/2020/09191: Street Art Festival für Lübeck und Mitgliedschaft im UNESCO Creative City Network (Lag bereits vor.)
Enthält Anlagen
VO/2020/09191-01  
Ö 10.17.1  
Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum AT VO/2020/09191-01 von Freie Wähler & GAL: Street Art Festival für Lübeck und Mitgliedschaft im UNESCO Creative City Network (Empfehlung in geänderter Fassung)
2020/09191-01-01  
Ö 10.18  
Haushalt*: Freie Wähler & GAL: - Geschwisterermäßigung neu regeln (Lag bereits vor.)
VO/2020/09252  
Ö 10.18.1  
Haushalt*: Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag Freie Wähler & GAL: Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln (Empfehlung in geänderter Fassung.)
VO/2020/09252-02  
Ö 10.18.2  
Haushalt*: Freie Wähler & GAL: Ergänzungsantrag zu Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag Freie Wähler & GAL: Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln (Die Fraktion hat diesen Antrag am 21.09.2020 zurückgezogen.)
2020/09252-02-01  
Ö 10.19  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Reduzierung der Lichtverschmutzung in Lübeck (Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig Überweisung in den Bauausschuss zur abschließenden Beratung.)
VO/2020/09285  
Ö 10.20  
FDP: Antrag zur Durchführung einer Online-Umfrage mit dem Ziel etwaige Angsträume in der Stadt identifizieren und verbessern zu können (Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig Überweisung in den Bauausschuss zur abschließenden Beratung.)
VO/2020/09293  
Ö 10.21  
Die Unabhängigen: Modernisierung der Verwaltung - Mit Notebooks Krisen und auch den Arbeitsalltag besser bewältigen (Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig Überweisung in den Hauptausschuss zur abschließenden Beratung in einer Sitzung Ende November 2020.)
VO/2020/09310  
Ö 10.22  
Die Unabhängigen: Einwohnerversammlung in 2020 durchführen
VO/2020/09311  
Ö 10.23  
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE: Lübeck nimmt 100 Geflüchtete aus Moria auf (Der Ältestenrat empfiehlt mehrheitlich die Dringlichkeit. Der Antrag ist von den Antragsteller:innen im Ältestenrat zurückgezogen worden.)
VO/2020/09313  
Ö 10.23.1  
BM Möller: Ergänzungsantrag zum Dringlichkeitsantrag DIE LINKE: Lübeck nimmt 100 Geflüchtete aus Moria auf (Der Antrag ist vom Antragsteller im Ältestenrat zurückgezogen worden.)
VO/2020/09313-01  
Ö 10.23.2  
SPD,CDU, FW&GAL und DIE GRÜNEN: Austausch zu Änderungsantrag zu "DIE LINKE: Lübeck nimmt 100 Geflüchtete aus Moria auf" (Die Fraktionen DIE LINKE und DIE UNABHÄNGIGEN schließen sich dem Antrag an. Der Ältestenrat empfiehlt mehrheitlich die Beratung und Abstimmung des Antrags im Anschluss an die heutige Haushaltsberatung.)
2020/09313-02-01  
Ö 10.24  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Unabhängigen, DIE LINKE, FDP: Dringlichkeitsantrag Prüfung der Notwendigkeit weiterer Gymnasien (Die Fraktionen FW/GAL schließt sich dem Antrag an. Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die Dringlichkeit.)
VO/2020/09337  
Ö 10.25  
Dringlichkeitsantrag Die Unabhängigen: Kein freigemessener Bauschutt aus Kernkraftwerken nach Niemark (Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung beraten.)
VO/2020/09364  
N 11     Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 27.08.2020      
N 12     Anträge der Fraktionen (Es liegt nichts vor.)      
N 13     Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern (Es liegt nichts vor.)      
N 14     Berichte      
N 14.1     Verkauf eines Grundstückes im Rehsprung      
N 15     Beschlussvorlagen      
N 15.1     Ankauf eines Grundstückes in der Raabrede      
N 15.2     Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Bereich Verwaltungsmodernisierung (Digitalisierung) und Standortentwicklung (Smart City)      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Sitzungstermine 2021 (126 KB)