Vorlage - VO/2020/09190-01
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig den Antrag abzulehnen.
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 folgenden Antrag beraten:
In Bezug auf die Richtlinie der Kindertagespflege wird beantragt:
- Die Erstattung für die Sachkostenpauschale in (bisheriger) Höhe von 1,73 € pro Kind und Stunde beizubehalten.
- Die Vertretungsregelung in der Förderrichtlinie gesetzeskonform anzupassen.
- Die Änderungen hinsichtlich der laufenden Geldleistung für die Betreuung und Förderung von Kindern unter einem Jahr sowie behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern in der Kindertagespflege sind bereits zum 01.08.2020 gemäß den Vorgaben des KiTa-Reform-Gesetz anzupassen und in die Förderrichtlinie einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 14
Enthaltungen: 0
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig den Antrag abzulehnen.
Anlagen
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