Vorlage - VO/2020/09092  

Betreff: Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Sinner, Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
08.09.2020 
37. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung unverändert beschlossen   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
14.09.2020 
19. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.09.2020 
38. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

 

1. für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital


I.

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.338.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.769.200

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

430.400

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.301.400

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.343.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

10.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

29.500

 

EUR

 


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

 

 

1

Stelle

2. für die Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster
 

I.

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

210.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

325.600

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

114.800

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

210.700

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

324.400

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

4.300

 

EUR

II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1

Stelle

 

 

3. für die Westerauer Stiftung

 

I.

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

14.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

14.500

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

14.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

14.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR


 

4. für die Stiftung Kriegsopferdank

 

I.

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

548.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

561.900

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

13.300

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

548.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

470.700

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

113.100

 

EUR

II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

5. für die Stiftung Lübecker Wohnstifte

 

I.

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

149.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

352.500

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

203.300

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

149.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

241.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

30.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

16.600

 

EUR

II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR


 

6. für die Stiftung Vereinigte Testamente

 

I.

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.148.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.267.700

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

119.400

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

2.148.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.927.400

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

13.400

 

EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

348.300

 

EUR

 

II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

1.201 Haushalt und Steuerung

Ergebnis

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

Begründung:

X

Nein

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe Beschlussvorschlag)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Die selbstständigen Stiftungen
 

Heiligen-Geist-Hospital (Stiftung des öffentlichen Rechts)

St.-Johannis-Jungfrauenkloster (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Kriegsopferdank (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Lübecker Wohnstifte (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Vereinigte Testamente (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Westerauer Stiftung (Stiftung bürgerlichen Rechts)
 

werden von der Hansestadt Lübeck -2.280.5 Stiftungsverwaltung- nach den Vorschriften der Gemeindeordnung verwaltet. Grundlegende Rechtsvorschriften bilden darüber hinaus das Landesverwaltungsgesetz (Bekanntmachung vom 02.06.1992, GVOBl. 1992 S.243, 534) in der aktuellen Fassung, das Stiftungsgesetz (Bekanntmachung vom 02.03.2000, GVOBl. 2000 S. 208) in der aktuellen Fassung und die Stiftungssatzungen.

 

Die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten o.g. Stiftungen stellen Treuhandvermögen dar, d.h. die Stiftungen stehen mit ihrem Vermögen nicht im Eigentum der verwaltenden Gemeinde. Der Grundsatz, dass derartiges Stiftungsvermögen der Gemeinde lediglich treuhänderisch zur Verwaltung übergeben und anvertraut ist, erfordert die Aufstellung besonderer Haushalts- oder Wirtschaftspläne mit getrennter Kassenführung und Rechnungslegung.

 

Zum Haushaltsjahr 2021 werden die Stiftungshaushalte in „doppischer“ Form zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß § 58 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik gilt die GemHVO-Doppik für die hier verwalteten Stiftungen sinngemäß. Demnach ist dem Haushaltsplan in Anlehnung an die Haushaltssatzung der Gemeinden ein Vorblatt voranzustellen, auf dem die Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplans, die Ein- und Auszahlungen des Finanzplans sowie etwaige Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen, Kassenkredite und sonstige Bestimmungen festgesetzt werden. Dem Haushaltsplan ist ferner ein Vorbericht beizufügen, in dem dargestellt werden:

 

  • der Stiftungszweck,
  • das Stiftungsvermögen,
  • Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen im lfd. Haushaltsjahr sowie
  • die Entwicklung der Rücklage und der Schulden der Stiftung.

 

Jede Stiftung unterliegt dem Grundsatz, dass ihr „Grundstockvermögen“ (in der Bilanz auf der Passivseite als Stiftungskapital ausgewiesen) dauerhaft erhalten bleiben sollte. Neben diesem Substanzerhaltungsprinzip kommt den gebildeten Rücklagen besondere Bedeutung zu.

 

  • Zweckrücklage: Der zeitnahen Verwendungspflicht für die Mittel ist Genüge getan, wenn nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO eine Rücklage, die sogenannte Zweck- oder Projektrücklage, zur nachhaltigen Zweckerfüllung gebildet wird. Dabei ist erforderlich, dass sich das über die Rücklage zu finanzierende Vorhaben bereits konkretisiert hat. Es handelt sich also nicht um eine freie, allgemein zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gebildete Rücklage, sondern um eine projektgebundene, bezogen etwa auf ein Bauvorhaben, ein Veranstaltungsprogramm oder ein langjähriges Förderprogramm.
     
  • Freie Rücklage: Daneben gibt es die Rücklagemöglichkeiten gemäß
    § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO, die so genannte freie Rücklage. Danach kann die Stiftung bis zu ein Drittel ihres Überschusses aus der Vermögensverwaltung in eine Rücklage einstellen. Die Möglichkeit der Bildung einer freien Rücklage sieht das Steuerrecht vor, um die Leistungsfähigkeit der Stiftung sichern zu können. Aus diesem Grund wird diese Rücklage auch Leistungserhaltungsrücklage genannt. Die Bildung freier Leistungserhaltungsrücklagen ist erforderlich, um inflations- und kapitalmarktbedingte Substanzverluste auszugleichen und die Effizienz der Stiftung auch für die Zukunft sicherzustellen.

Zusammenfassende Wertung:
 

Die von der Hansestadt Lübeck verwalteten Stiftungen leiden seit Jahren – wie nahezu alle bundesdeutschen Stiftungen – an den Folgen der starken Einbrüche bei den Zinserträgen auf dem Kapitalmarkt.
„Mündelsichere“ Kapitalanlagen lassen nennenswerte Verzinsungen kaum noch zu.
Die Ergebnispläne der Stiftungen weisen – bis auf die der Westerauer Stiftung - Unterschüsse aus.
Ihr Ausgleich wird nach entsprechender Beschlussfassung durch die Bürgerschaft in den jeweiligen Jahresabschlüssen über Entnahmen aus Rücklagen kompensiert.
 

Die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital muss seit einer Brandverhütungsschau der Feuerwehr im April 2019 umfangreiche Brandschutzmaßnahmen umsetzen, um den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes in allen Gebäudeteilen sicherzustellen. Ein Brandschutzkonzept wurde zwischenzeitlich erstellt und beim Bereich Bauordnung der Hansestadt Lübeck zur Genehmigung eingereicht.
Aus dem Brandschutzkonzept geht hervor, dass umfangreiche brandschutztechnische Sanierungen wie u.a. Erneuerung der Brandmeldeanlage, Sanierung der Sicherheitsbeleuchtung, Sanierung der Elektro-, Lüftungs- und Sanitärinstallation sowie umfangreiche hochbauliche Umplanungen erfolgen müssen.
Ein Architekt sowie technische Ingenieure wurden zu Beginn des Jahres beauftragt, den Sanierungsumfang zu ermitteln. Es muss eine Bestandsanalyse mit anschließender Kostenberechnung und Erstellung einer EW-Bau erfolgen. Diese Analyse kann erst nach Aufhebung des Betretungsverbotes des Altenpflegeheimes aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen.
Es wird davon auszugehen sein, dass die Gesamtmaßnahme mehrere Millionen Euro kosten wird.
Die Rücklagenbestände der Stiftung werden nicht reichen, um die Maßnahme zu finanzieren.
Die auflaufenden Fehlbeträge in den Jahren 2021 ff. müssen vorgetragen werden. Es bleibt abzuwarten, in welcher Größenordnung sich die Gesamtmaßnahme bewegen wird, um Aussagen darüber treffen zu können, wie sich die Finanzierung darstellen lässt. Dieses soll durch einen Nachtragshaushalt 2021 erfolgen.

Obwohl bei keiner Stiftung das jeweilige Stiftungsvermögen entscheidend geschmälert wird, müssen verstärkt die Konsolidierungsbemühungen fortgesetzt werden, um eingetretene Einbußen – insbesondere auf dem Kapitalmarktsektor - zu kompensieren.
 

 


Anlagen

Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2021
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2021 (2214 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09092   Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2021   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2021/09854   1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2021   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich