Vorlage - VO/2020/09234-01
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Beschlussvorschlag
Herr Detlev Stolzenberg hat in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.08.2020 folgende Anfrage gestellt:
"Wie hoch war die Summe der Gelder und Sachzuwendungen (wie z.B. Busfahrkarten), die jede Fraktion sowie Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder zusätzlich zu den Fraktionszuwendungen in den letzten 3 Kalenderjahren über das BdB oder das Büro der Stadtpräsidentin abgerechnet haben?"
Er hat um "um anonymisierte Aufschlüsselung nach einzelnen Fraktionen (z. B. Fraktion A, Fraktion B… sowie auch um Aufschlüsselung nach einzelnen Bürgerschafts- und Ausschussmitgliedern" gebeten.
Die Anfrage wird für die Jahre 2017 - 2019 wie folgt beantwortet:
Begründung
Neben den regelmäßig zu zahlenden Fraktionszuwendungen für die Geschäftstätigkeit der Fraktionen sowie den Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern, die die Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder für ihre Teilnahme an den Sitzungen der Bürgerschaft sowie der Fachausschüsse erhalten oder auf die im Rahmen weiterer Funktionen wie zB. Vorsitz Hauptausschuss, Fraktionsvorsitz, Mitgliedschaft im Hauptausschuss ein Anspruch besteht, können durch die Fraktionen oder einzelne Bürgerschafts- oder Ausschussmitglieder auf Antrag weitere Kosten, die im Rahmen der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, zur Erstattung geltend gemacht werden.
Im Wesentlichen handelt es sich hier um Reisekosten, Erstattung von Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Entschädigung von Verdienstausfall. In der Anlage werden daher diese Erstattungen für die Jahre 2017-2019 zusammenfassend für jede Fraktion dargestellt (Anlage 1).
Anlagen
Anlage 1
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage zu Antwort auf Anfrage BM Stolzenberg - VO2020_09234-01 (6 KB) |
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