Vorlage - VO/2020/09091
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 80.000,00 EUR für die Durchführung des Weihnachtswunderlandes im Jahr 2020 wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Im Verlauf der letzten Jahre hat sich die „Weihnachtsstadt des Nordens“ durch das „Weihnachtswunderland“ auch als besonders kinderfreundliche Weihnachtsstadt einen Namen machen können.
Das „Weihnachtswunderland“ mit dem Wichtelwald, der Kindereisbahn sowie der Weihnachtslounge auf der Dachterrasse des Hansemuseums vom 23.11.2020 bis 01.01.2021 soll den kleinen Besuchern eine winterlich-bunte Erlebnislandschaft bieten, bei dem vor allem die aktiven und kreativen Aspekte, die für eine gerechte Entwicklung wichtig sind, in den Mittelpunkt gerückt werden.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 80.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2020 einen Gesamtwert von 604.920,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 80.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
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