Auszug - Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2021
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
im Ergebnisplan mit
- einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.000,- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.000,- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 1.000,- Euro
im Finanzplan mit
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.000,- Euro
- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 700,- Euro
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,- Euro
- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
| |
Ja-Stimmen |
| |
Nein-Stimmen |
| |
Enthaltungen |
| |
Kenntnisnahme |
| |
Vertagung |
| |
Ohne Votum |
|
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt