Auszug - Haushaltsplanung der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 23. Juni 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 364) wird der Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Jahr 2021 wie folgt festgesetzt:
Im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 71.900 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 71.900 €
einem Jahresüberschuss von 0 €
einem Jahresfehlbetrag von 0 €
Im Finanzplan mit
Einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 3.400 €
Einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 2.700 €
Einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Die Stiftung Haus der Jugend bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen, zu unterhalten und zu fördern.
Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt