Vorlage - VO/2020/09252-02
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig den Antrag in geänderter Fassung zu beschließen.
Begründung
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.09.2020 wurde der Antrag entsprechend der Ausführungen der Verwaltung wir folgt geändert:
- Die Geschwisterermäßigung in der Schulkindbetreuung richtet sich grundsätzlich nach einem verlässlichen Betreuungsvertrag nach dem Modell Ganztag an Schule in Höhe von 70 € / 100 € / 120 €. Einzelne gebuchte Früh- bzw. Randbetreuungszeiten sowie AG-Angebote sind ausgenommen.
- An der Waldorfschule wird das Modell Ganztag an Schule noch nicht umgesetzt. Dennoch erfolgt eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen i. d. Woche bzw. mindesten 70 € im Monat. Daher kann die Geschwisterermäßigung dort auch berücksichtigt werden.
- Wenn an den Förderschulen Matthias-Leithoff-Schule und Schule Wilhelmshöhe eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen / Woche bzw. 70 € / Monat erfolgt, dann greift auch dort, unabhängig von der Umsetzung des Ganztages, die Geschwisterermäßigung.
- Besuchen Lübecker Schüler:innen eine Grundschule in einer Umlandgemeinde, sollte grundsätzlich auch eine Einbeziehung in die Geschwisterermäßigung möglich sein. Ein Verfahren dafür ist noch zu entwickeln.
- Die Geschwisterermäßigung greift rückwirkend zum 01.08.2020.
Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig beschlossen, entsprechend der Ausführungen der Verwaltung zu verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den geänderten Antrag zu beschließen.
Anlagen
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