Vorlage - VO/2020/09271
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Beschlussvorschlag
Anfrage BM Jansen (GAL) gem. §16 GO zu den auslaufenden Erbbaurechten (VO/2020/09242)
Begründung
- Wie viele Erbbaurechte für Wohnbebauung laufen in den Jahren 2020 – 2030 pro Jahr aus?
Antwort:
2020 = 0 2023 = 64 2027 = 115
2021 = 0 2024 = 32 2028 = 34
2022 = 7 2025 = 104 2029 = 40 2026 = 155 2030 = 10
Wie viele Erbbaurechte für Wohnbebauung wurden in der Zeit vom 01.01.2016 bis heute erneuert, wie viele Grundstücke wurden verkauft ?
a) vorzeitige Verlängerungen von Erbbaurechtsverträgen
Von 2016 bis heute wurden 96 Erbbaurechtsverträge vorzeitig verlängert. Der durch-
schnittliche Erbbauzins der 1. Stufe (50 % des vereinbarten Mischerbbauzinses) be-
trägt 0,96 % (vgl. hierzu Anlage 1). Als Anlage 2 ist ein Berechnungsbogen für einen
Beispielsfall mit allen Möglichkeiten der schuldrechtlichen Ermäßigung des Erbbauzinses
beigefügt.
b) verkaufte Grundstücke
Von 2016 bis heute wurden ca. 352 Erbbaurechtsgrundstücke verkauft
.
Anlagen
Anlage 1 – vorzeitige Verlängerung von Erbbaurechten
Anlage 2 – Berechnungsbogen für einen Beispielsfall
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Verlängerung von Erbbaurechten (375 KB) | ||
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2 | öffentlich | Berechnungsbogen (131 KB) |