Vorlage - VO/2020/09128
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 30.000,00 Euro wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Im Jahr 2011 wurde durch die Initiative der Possehl-Stiftung Lübeck ein Entschuldungsfonds eingerichtet. Die Schuldnerberatung der Hansestadt Lübeck kann entsprechend des abgestimmten Konzepts in eigenem Ermessen verfügen. Die Gelder dienen zur Entschuldung von Ratsuchenden. Seither wurden jährlich Aufstockungsanträge in Höhe von 30.000,00 Euro gestellt und von der Possehl-Stiftung Lübeck bewilligt.
Mit der Spende über 30.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung Lübeck im Jahr 2020 einen Gesamtwert von 524.920,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 30.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
keine