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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.10.2016 |
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SI/2016/797 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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CDU - BM Andreas Zander: Nachbesetzung Bereichsleitung Stadtgrün und Verkehr (Zurückgestellt am 11.10.16) |
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VO/2016/04197 |
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| Ö 3.2 |
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CDU - BM Andreas Zander: Abschiebungen in Lübeck (Zurückgestellt am 11.10.16) |
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VO/2016/04196 |
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| Ö 3.2.1 |
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CDU - BM Andreas Zander: Abschiebungen in Lübeck-Antwort auf VO/2016/04196 (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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VO/2016/04226 |
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| Ö 3.3 |
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AM Lindenau: Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbpachtverträgen (VO 2015/03216) (Zurückgestellt am 11.10.16) |
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VO/2016/04254 |
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| Ö 3.3.1 |
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Antwort auf die Anfrage von Herrn Lindenau im Hauptausschuss am 11.10.2016 (VO/2016/04254) i. S. Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbbaurechten (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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VO/2016/04272 |
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| Ö 3.4 |
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Anfrage BM Andreas Zander: Nördliche Wallhalbinsel (Umgeteilt und zurückgestellt am 11.10.16) |
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VO/2016/04256 |
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| Ö 3.4.1 |
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Antwort zur Anfrage BM Andreas Zander: Nördliche Wallhalbinsel (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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VO/2016/04311 |
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| Ö 3.5 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: MuK (Umgeteilt und zurückgestellt am 11.10.16) |
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VO/2016/04257 |
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| Ö 3.5.1 |
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Antwort auf eine Anfrage des BM Andreas Zander bezgl. VO/2016/04257 MuK (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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VO/2016/04281 |
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| Ö 3.6 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: Theater (Umgeteilt und zurückgestellt am 11.10.16) |
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VO/2016/04258 |
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| Ö 3.7 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: Fragen zu den SIE (Neubau einer Einrichtung) (Umgeteilt und zurückgestellt am 11.10.16) |
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VO/2016/04259 |
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| Ö 3.7.1 |
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Beantwortung der Anfrage VO/2016/04259 von BM Andreas Zander vom 07.10.2016:
Fragen zu den SIE (Neubau einer Einrichtung) (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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VO/2016/04293 |
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| Ö 3.8 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Hauptausschussmitglieds André Kleyer zu den Städtischen Senioreneinrichtungen
(Umgeteilt und zurückgestellt am 11.10.16) |
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VO/2016/04262 |
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| Ö 3.8.1 |
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Beantwortung der Anfrage VO/2016/04262 des Hauptausschussmitglieds André Kleyer zu den Städtischen Senioreneinrichtungen vom 10.10.2016 (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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VO/2016/04294 |
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| Ö 3.9 |
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Anfrage des BM Oliver Dedow bzgl. der Parkplatzsituation während des Umbaus Untertrave (Umgeteilt und zurückgestellt am 11.10.16) |
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VO/2016/04263 |
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| Ö 3.9.1 |
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Antwort auf die Anfrage des BM Oliver Dedow bzgl. der Parkplatzsituation während des Umbaus Untertrave (VO/2016/04263) (5.660) (Die Antwort liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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VO/2016/04296 |
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| Ö 3.10 |
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AM Jan Lindenau (SPD) ? Sachstand Gebäudemanagement |
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VO/2016/04282 |
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| Ö 3.11 |
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AM Lindenau (SPD): Konnexität durch Änderung der Gemeindeordnung |
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VO/2016/04283 |
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| Ö 3.12 |
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Sitzungstermine des Hauptausschusses 2017 |
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VO/2016/04218 |
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| Ö 3.13 |
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Anfrage BM/AM Ragnar Lüttke: Wiedereinführung der sog. Bettensteuer |
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VO/2016/04301 |
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| Ö 3.14 |
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NEU: AM Lindenau (SPD): Leitungs- und Straßenbau in Lübeck effektiver und effizienter gestalten |
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VO/2016/04316 |
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| Ö 3.15 |
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NEU: Anfrage AM Rathcke - Energiekosten für städtische Verwaltungsgebäude |
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VO/2016/04339 |
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| Ö 3.16 |
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Herreninsel; hier: Gutachterliche Stellungnahme (Bgm) |
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VO/2016/04341 |
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| Ö 3.17 |
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Wahl BausenatorIn; hier: Zeitplan (Bgm) |
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VO/2016/04345 |
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| Ö 3.18 |
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Vereinbarung zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden zur Kostenentlastung der Kommunen (Bgm) |
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VO/2016/04352 |
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| Ö 3.19 |
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NEU: Anfrage BM Andreas Zander betr. Sachstand Baugebiet Bornkamp |
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| Ö 3.20 |
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NEU: Anfrage BM Andreas Zander betr. Sachstand Sanierung LHG |
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| Ö 3.21 |
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NEU: Anfrage BM Thomas Rathcke betr. Wissensspeicher |
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| Ö 3.22 |
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NEU: Anfrage BM Thomas Rathcke betr. Bewerbung Kulturhauptstadt |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Personalbericht 2016 |
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VO/2016/04096 |
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| Ö 4.2 |
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Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2016 - 1. Halbjahr |
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VO/2016/04238 |
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| Ö 4.3 |
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Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 - 2018 (Der Bericht liegt nun vor und wird hiermit nachgereicht.) |
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VO/2016/04291 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
(Die gedruckte Vorlage liegt aufgrund ihres Umfanges in den Fraktionsbüros zur Einsichtnahme oder Abholung bereit.
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VO/2016/04224 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten beschlossen. 1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst. 3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.676.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 821.468.300 | EUR | | einem Jahresüberschuss von | | | | einem Jahresfehlbetrag von | 40.791.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 758.811.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 773.248.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 92.964.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 149.600.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: 07.10.2016) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 27.884.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 60.542.600 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.337,02 | Stand: 09/2016 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen. |
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01.11.2016 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten beschlossen. 1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst. 3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.676.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 821.468.300 | EUR | | einem Jahresüberschuss von | | | | einem Jahresfehlbetrag von | 40.791.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 758.811.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 773.248.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 92.964.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 149.600.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: 07.10.2016) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 27.884.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 60.542.600 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.337,02 | Stand: 09/2016 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.
Auf Vorschlag von Herrn Schaffenberg nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
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07.11.2016 - Bauausschuss |
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Ö 2.2 - zurückgestellt |
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08.11.2016 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten beschlossen. 1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst. 3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.676.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 821.468.300 | EUR | | einem Jahresüberschuss von | | | | einem Jahresfehlbetrag von | 40.791.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 758.811.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 773.248.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 92.964.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 149.600.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: 07.10.2016) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 27.884.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 60.542.600 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.337,02 | Stand: 09/2016 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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10.11.2016 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten beschlossen. 1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst. 3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.676.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 821.468.300 | EUR | | einem Jahresüberschuss von | | | | einem Jahresfehlbetrag von | 40.791.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 758.811.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 773.248.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 92.964.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 149.600.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: 07.10.2016) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 27.884.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 60.542.600 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.337,02 | Stand: 09/2016 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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14.11.2016 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.3 - (offen) |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten beschlossen. 1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst. 3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.676.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 821.468.300 | EUR | | einem Jahresüberschuss von | | | | einem Jahresfehlbetrag von | 40.791.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 758.811.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 773.248.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 92.964.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 149.600.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: 07.10.2016) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 27.884.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 60.542.600 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.337,02 | Stand: 09/2016 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen. Gleichzeitig lehnt der Ausschuss einstimmig die Einsparmaßnahmen beim Theater (Haushalts- Begleitbeschluss) ab. Er verweist auf die hierzu bestehenden Bürgerschaftsbeschlüsse. Ebenso der im Finanzplan 2017 des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege aus finanzwirt- schaftlichen Gründen gestrichenen Fördemittel in Höhe von 50.000 EUR im Konto 7818000 -Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen- auf Null wird ausdrücklich widersprochen.
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14.11.2016 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten beschlossen. 1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst. 3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.676.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 821.468.300 | EUR | | einem Jahresüberschuss von | | | | einem Jahresfehlbetrag von | 40.791.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 758.811.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 773.248.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 92.964.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 149.600.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: 07.10.2016) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 27.884.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 60.542.600 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.337,02 | Stand: 09/2016 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
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15.11.2016 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage einstimmig, bei 13-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen, ohne Votum zur Kenntnis.
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17.11.2016 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mit Stimmenmehrheit, die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.
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21.11.2016 - Bauausschuss |
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Ö 2.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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24.11.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.5 - abgelehnt |
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Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.676.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 821.468.300 | EUR | | einem Jahresüberschuss von | | | | einem Jahresfehlbetrag von | 40.791.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 758.811.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 773.248.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 92.964.700 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 149.600.900 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 07.10.2016) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 27.884.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 60.542.600 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.337,02 | Stand: 09/2016 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.
Unter TOP 10.5.10 hat BM Fürter die gesonderte Abstimmung über die Anlage 0 zu Ziff. 2 beantragt. Nach Beratung aller Tagesordnungspunkte vor Haushalt und aller Tagesordnungspunkte zum Haushalt sowie Beratung der Haushaltsbegleitbeschlüsse lässt die Vorsitzende nunmehr über die Anlage 0 in geänderter Fassung abstimmen Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung bei Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen:32 Die Vorsitzende lässt über die Haushaltssatzung in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung abstimmen mit der Maßgabe bei Beschluss, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung bei Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen:25 Enthaltungen: 2 Damit ist die Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017 abgelehnt! Nach Beendigung der Abstimmungen über die Haushaltsvorlagen erfolgt die Abendbrotpause von 20.30 bis 21.15 Uhr. Nach dieser Pause übernimmt BM Puschaddel die Sitzungsleitung von Stadtpräsidentin Schopenhauer
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| Ö 5.2 |
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Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2015 |
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VO/2016/04038 |
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| Ö 5.3 |
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Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2016/04036 |
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| Ö 5.4 |
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Wirtschaftsplan 2017 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen |
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VO/2016/04250 |
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| Ö 5.5 |
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Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck |
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VO/2016/03825 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.10.2016 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 11.1 |
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NEU: Anfrage BM Andreas Zander betr. Insidergeschäfte |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 12.1 |
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Öffentliche Ausschreibung Nr. 04/11 - EU-weit - Offenes Verfahren Durchführung der Postdienstleistungen für die Hansestadt Lübeck
hier: Verlängerung des Rahmenvertrages
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| N 12.2 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- EUR netto |
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| N 12.3 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- EUR netto |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Mietvertrag für den Standort Dr.-Julius-Leber-Straße 75 zur Unterbringung von Flüchtlingen (Zurückgestellt am 11.10.16) |
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| N 13.2 |
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Vergabe von Ingenieurleistungen über 25.000 Euro für die Sanierung der Laufbahn im Stadion Buniamshof |
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| N 13.3 |
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Digitale Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Lübeck im Internet (Die Vorlage liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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| N 13.4 |
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Mietvertrag für das Solidaritätszentrum, Willy-Brandt-Allee 11 (Anlage wird nachgereicht) |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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