Vorlage - VO/2016/04316
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Beschlussvorschlag
Beschluss der Bürgerschaft VO/2015/02381
Die Bauverwaltung und die städtischen Gesellschaften (SWL, EBL usw.) stimmen ihre gesamten Bauplanungen im Bereich Straßen für einen 3-Jahres-Zeitraum fortlaufend -mindestens jedoch einmal jährlich- miteinander ab.
Der Bürgerschaft sollte in 2015 berichtet werden.
1. Wann ist mit dem Bericht zu rechnen?
2. Wieso werden im OnlinePortal www.baustelleninfo.luebeck.de nur die Baustellen der Hansestadt Lübeck und nicht die der städtischen Gesellschaften im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses kommuniziert (abgestimmte Maßnahmen)?
Begründung
Anlagen