Auszug - AM Lindenau: Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbpachtverträgen (VO 2015/03216)  

53. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 08.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/04254 AM Lindenau: Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbpachtverträgen (VO 2015/03216)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende stellt mit der Vorlage 2016/04254 folgende Anfrage:

 

„Ich bitte um Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Ist eine Reduzierung des festgelegten Erbpachtzinses gem. o.g. Beschlusses von bisher 4% auf 2% unter Beachtung des § 8 Gemeindeordnung (Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung) möglich?
  2. Ist es bei der Berechnung des Bodenwertes möglich, beschränkte Nutzbarkeit (z.B. Gartenland) oder wertmindernde Faktoren (Straßenlärm, Eisenbahnlärm, Kläranlagen o.ä.) zu berücksichtigen, um den Bodenwert zu reduzieren?

In den Informationsschreiben an die betroffenen Erbbauberechtigten wird ein Informationsgespräch angeboten.

  1. Wie viele Gesprächsanfragen an die Verwaltung hat es bisher gegeben?
  2. Wie viele Gespräche sind bisher geführt worden?
  3. Wie lange beträgt aktuell die Wartezeit auf einen Beratungstermin?
  4. Ist sichergestellt, dass allen Kaufinteressenten zeitnah Fragen zum Kaufpreis beantwortet werden, so dass ausreichend Zeit für eine Kaufentscheidung gegeben wird?

Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.“

Keine Wortmeldungen.

 


 

 


Der Hauptausschuss

nimmt Kenntnis.