Auszug - AM Lindenau: Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbpachtverträgen (VO 2015/03216)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende stellt mit der Vorlage 2016/04254 folgende Anfrage:
„Ich bitte um Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Ist eine Reduzierung des festgelegten Erbpachtzinses gem. o.g. Beschlusses von bisher 4% auf 2% unter Beachtung des § 8 Gemeindeordnung (Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung) möglich?
- Ist es bei der Berechnung des Bodenwertes möglich, beschränkte Nutzbarkeit (z.B. Gartenland) oder wertmindernde Faktoren (Straßenlärm, Eisenbahnlärm, Kläranlagen o.ä.) zu berücksichtigen, um den Bodenwert zu reduzieren?
In den Informationsschreiben an die betroffenen Erbbauberechtigten wird ein Informationsgespräch angeboten.
- Wie viele Gesprächsanfragen an die Verwaltung hat es bisher gegeben?
- Wie viele Gespräche sind bisher geführt worden?
- Wie lange beträgt aktuell die Wartezeit auf einen Beratungstermin?
- Ist sichergestellt, dass allen Kaufinteressenten zeitnah Fragen zum Kaufpreis beantwortet werden, so dass ausreichend Zeit für eine Kaufentscheidung gegeben wird?
Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.“
Keine Wortmeldungen.
Der Hauptausschuss
nimmt Kenntnis.