Vorlage - VO/2016/04254  

Betreff: AM Lindenau: Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbpachtverträgen (VO 2015/03216)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
11.10.2016 
52. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
08.11.2016 
53. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Ich bitte um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

  1. Ist eine Reduzierung des festgelegten Erbpachtzinses gem. o.g. Beschlusses von bisher 4% auf 2% unter Beachtung des § 8 Gemeindeordnung (Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung) möglich?
  2. Ist es bei der Berechnung des Bodenwertes möglich, beschränkte Nutzbarkeit (z.B. Gartenland) oder wertmindernde Faktoren (Straßenlärm, Eisenbahnlärm, Kläranlagen o.ä.) zu berücksichtigen, um den Bodenwert zu reduzieren?

In den Informationsschreiben an die betroffenen Erbbauberechtigten wird ein Informationsgespräch angeboten.

  1. Wie viele Gesprächsanfragen an die Verwaltung hat es bisher gegeben?
  2. Wie viele Gespräche sind bisher geführt worden?
  3. Wie lange beträgt aktuell die Wartezeit auf einen Beratungstermin?
  4. Ist sichergestellt, dass allen Kaufinteressenten zeitnah Fragen zum Kaufpreis beantwortet werden, so dass ausreichend Zeit für eine Kaufentscheidung gegeben wird?

Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.

 


Begründung

 

 


Anlagen

 

Stammbaum:
VO/2016/04254   AM Lindenau: Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbpachtverträgen (VO 2015/03216)   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Anfrage
VO/2016/04272   Antwort auf die Anfrage von Herrn Lindenau im Hauptausschuss am 11.10.2016 (VO/2016/04254) i. S. Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbbaurechten   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Antwort auf Anfrage öffentlich