Vorlage - VO/2016/04254
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Beschlussvorschlag
Ich bitte um Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Ist eine Reduzierung des festgelegten Erbpachtzinses gem. o.g. Beschlusses von bisher 4% auf 2% unter Beachtung des § 8 Gemeindeordnung (Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung) möglich?
- Ist es bei der Berechnung des Bodenwertes möglich, beschränkte Nutzbarkeit (z.B. Gartenland) oder wertmindernde Faktoren (Straßenlärm, Eisenbahnlärm, Kläranlagen o.ä.) zu berücksichtigen, um den Bodenwert zu reduzieren?
In den Informationsschreiben an die betroffenen Erbbauberechtigten wird ein Informationsgespräch angeboten.
- Wie viele Gesprächsanfragen an die Verwaltung hat es bisher gegeben?
- Wie viele Gespräche sind bisher geführt worden?
- Wie lange beträgt aktuell die Wartezeit auf einen Beratungstermin?
- Ist sichergestellt, dass allen Kaufinteressenten zeitnah Fragen zum Kaufpreis beantwortet werden, so dass ausreichend Zeit für eine Kaufentscheidung gegeben wird?
Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.
Begründung
Anlagen
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