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Auszug - Antwort auf die Anfrage von Herrn Lindenau im Hauptausschuss am 11.10.2016 (VO/2016/04254) i. S. Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbbaurechten  

53. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 08.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/04272 Antwort auf die Anfrage von Herrn Lindenau im Hauptausschuss am 11.10.2016 (VO/2016/04254) i. S. Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbbaurechten
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Zu der Frage, ob es möglich sei, den Erbbauzins durch Beschluss der Bürgerschaft von 4% auf 2% zu senken, sprechen, zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen, Herr Lüttke, der Vorsitzende, Herr Rathcke, Herr Strätz, Herr Senator Schindler und Herr Lötsch.

 

Im Rahmen der Diskussion werden weitere Punkte wie folgt angesprochen:

 

-          Notwendige Zustimmung der Kommunalaufsicht bei Reduzierung des Erbbauzinses

-          Regeln der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)

-          Kaufpreisgestaltung (aktuelle Bodenrichtwerte zzgl. 10% Aufschlag)

-          Notwendigkeit eines Aufschlags auf den Kaufpreis, damit Verkauf an den bisherigen Erbpachtnehmer ohne Ausschreibung durchgeführt werden kann. Mit dem Aufschlag solle sichergestellt werden, dass ein annähernd realistischer Marktpreis erzielt werde.

-          Sicherstellung, dass die künftigen Anpassungen der Erbbauzinsen die Erbbauberechtigten nicht finanziell überbelasten.


Der Hauptausschuss nimmt die

Antwort zur Kenntnis.