Auszug - Antwort auf die Anfrage von Herrn Lindenau im Hauptausschuss am 11.10.2016 (VO/2016/04254) i. S. Umgang mit bis 2045 auslaufenden Erbbaurechten
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Zu der Frage, ob es möglich sei, den Erbbauzins durch Beschluss der Bürgerschaft von 4% auf 2% zu senken, sprechen, zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen, Herr Lüttke, der Vorsitzende, Herr Rathcke, Herr Strätz, Herr Senator Schindler und Herr Lötsch.
Im Rahmen der Diskussion werden weitere Punkte wie folgt angesprochen:
- Notwendige Zustimmung der Kommunalaufsicht bei Reduzierung des Erbbauzinses
- Regeln der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)
- Kaufpreisgestaltung (aktuelle Bodenrichtwerte zzgl. 10% Aufschlag)
- Notwendigkeit eines Aufschlags auf den Kaufpreis, damit Verkauf an den bisherigen Erbpachtnehmer ohne Ausschreibung durchgeführt werden kann. Mit dem Aufschlag solle sichergestellt werden, dass ein annähernd realistischer Marktpreis erzielt werde.
- Sicherstellung, dass die künftigen Anpassungen der Erbbauzinsen die Erbbauberechtigten nicht finanziell überbelasten.
Der Hauptausschuss nimmt die
Antwort zur Kenntnis.