Vorlage - VO/2016/04262  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Hauptausschussmitglieds André Kleyer zu den Städtischen Senioreneinrichtungen


Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.10.2016 
52. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
08.11.2016 
53. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der Sozialausschusssitzung vom 4. Oktober 2016 berichtete die Bereichsleitung der Städtischen Senioreneinrichtungen, es werde der Neubau oder die Anmietung eines neuen Gebäudes für eine Senioreneinrichtung geprüft. Den Auftrag hierzu habe sie “von der Verwaltung” bekommen.

 

1.) Welchen Auftrag hat die Verwaltung der Bereichsleitung der Städtischen Senioreneinrichtungen genau erteilt?

 

2.) Wann wurde der Auftrag erteilt?

 

3.) Wer erteilte den Auftrag?

 

4.) In welcher Form wurde der Auftrag erteilt?

 

5.) Waren der Bürgermeister/Finanzsenator und/oder sein Fachbereich an der Auftragserteilung beteiligt?

 

6.) Wann hat der Bürgermeister von der Auftragserteilung erstmals Kenntnis erlangt?

 

7.) Welche Vorgaben hat die Verwaltung bei der Auftragserteilung in Bezug auf die Auswirkungen eines Neubaus bzw. der Anmietung eines neuen Gebäudes für die Entwicklung des Defizits der Senioreneinrichtungen gemacht?

 

8.) Hat die Verwaltung Gutachten von Wirtschaftsprüfern o. ä. vorliegen, die belegen, dass der Auftrag geeignet ist, das Defizit der Senioreneinrichtungen abzubauen? Wenn ja: Welche?

 

9.) Ist die Verfolgung der Option eines Public-Private-Partnership-Modells von der Auftragserteilung umfasst?

 

10.) In der Bürgerschaftssitzung am 26. November 2015 ist ein Antrag abgelehnt worden, in dem die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für die städtischen Senioreneinrichtungen gefordert wurde, das konkrete Finanzierungs- und Umsetzungsschritte sowie mögliche Neubaulösungen aufzeigt. Sehen sich a) der Bürgermeister, b) der Sozialsenator und c) die Verwaltung an diese Entscheidung der Bürgerschaft gebunden?

 

11.) Wer trägt die Verwaltungskosten, wenn Verwaltungsarbeit trotz entgegenstehenden Auftrags der Bürgerschaft veranlasst wird?

 

Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.

 


Begründung

 

 


Anlagen