Vorlage - VO/2016/04226
|
Beschlussvorschlag
Anfrage von BM Zander im Hauptausschuss am 27. September 2016 betref. Abschiebungen in Lübeck
Begründung
Die Hansestadt Lübeck hat infolge der Erfahrungen aus der Vergangenheit intensiv daran gearbeitet, das Rückkehrmanagement zu optimieren. Der Leitfaden, der in Lübeck entwickelt wurde, wird auch vom Innenministerium mit Interesse verfolgt und soll in das von dort geplante Gesamtkonzept mit einfließen. In Lübeck wird vorrangig die freiwillige Ausreise gefördert. Dafür werden intensiv und wiederholt mit den Betroffenen aufwändige Gespräche geführt und Hilfen angeboten. Dieses Vorgehen hat dazu geführt, dass in den Monaten Januar bis August 2016 insgesamt 424 Ausreisegespräche geführt wurden und 235 Personen freiwillig ausgereist sind. Abgeschoben wurden dagegen in demselben Zeitraum 46 Personen. Lübeck wird auch weiterhin anstreben, die Betroffenen zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen. Im Einzelnen sind die gestellten Fragen wie folgt zu beantworten:
Frage 1: In welche (Herkunfts-) Länder wurde ab dem 01.03.2016 abgeschoben?
März 20161 Person nach Albanien (Straftäter)
April 20163 Personen nach Serbien
1 Person nach Serbien (Straftäter)
4 Personen nach Albanien
1 Person in die Niederlande (EU-Bürger, Entzug Freizügigkeitsrecht)
Mai 20163 Personen nach Schweden
1 Person nach Albanien
1 Person in den Kosovo (Straftäter)
1 Person nach Rumänien (Straftäter)
Juni 20161 Person nach Rumänien (Straftäter)
Juli 20168 Personen nach Polen
1 Person in die Ukraine (Straftäter)
August 20162 Personen nach Tschechien
September 2016keine
Frage 2: Wie viele Familien/ Kinder waren betroffen?
April 20161 Mutter mit Kind
1 Ehepaar mit 2 Kindern
Mai 20161 Ehepaar mit Kind
Juli 20161 Mutter mit 2 Kindern
1 Mutter mit 4 Kindern
Frage 3: Bei wie vielen wurde eine Familientrennung angeordnet?
Bei insgesamt 2 Abschiebungen wurden Familienangehörige getrennt.
Frage 4: Bei wie vielen lagen gesundheitliche Einschränkungen vor?
Bei zwei erwachsenen Personen lagen psychische Erkrankungen vor.
Frage 5: Welche konkreten Personalaufstellungen gab es in den Bereichen, die an Abschiebungen beteiligt sind?
Mittlerweile sind 6 Sachbearbeiter für die Aufenthaltsbeendigung tätig.
Vor Herbst 2015 waren es 1,5 Personen.
Frage 6: Welche Auswirkungen hat das am 07. Juni von der Landesregierung vorgestellte „Gesamtkonzept für ein integriertes Rückführungsmanagement (Abschiebeplan) auf die Hansestadt Lübeck?
Die Mitarbeiter des Referats „Rückführung“ des Innenministeriums, welches das Gesamtkonzept entwickeln soll, haben am Donnerstag, 22.09.2016 bei der Ausländerbehörde in Lübeck vorgesprochen.
Dabei wurden die Konzepte und Strategien besprochen, die Lübeck entwickelt hat und erfolgreich anwendet, um daraus einen Leitfaden für das Land Schleswig-Holstein zu entwickeln.
Die Ausländerbehörde Lübeck wirkt unterstützend bei der Erstellung des Leitfadens mit.
Frage 7: Hat der Bürgermeister, wie angekündigt, ein eigenes Rückführungskonzept für die Hansestadt erarbeiten lassen?
Die Ausländerbehörde Lübeck hat einen Leitfaden für die Aufenthaltsbeendigung entwickelt, der folgende Handlungsschritte umfasst:
- Zunächst wird die freiwillige Ausreise gefördert. Es werden intensive und ggf. mehrfache
Gespräche mit den ausreisepflichtigen Personen geführt. IOM Mittel (finanzielle Mittel für die Rückreise) werden beantragt
- es werden frühzeitig Rückreisedokumente über das Landesamt für
Ausländerangelegenheiten in Neumünster beantragt, Identitätspapiere werden zur Sicherung der Rückführung ggf. eingezogen
- es wird frühzeitig der von hier beauftragte Arzt zur Abgabe einer Stellungnahme hin-
sichtlich der Reisefähigkeit angeschrieben, die ärztliche Begutachtung erfolgt zeitnah
- Abschiebungen werden in Zusammenarbeit mit der Landespolizei und dem Landesamt
für Ausländerangelegenheiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne vorherige
Ankündigung durchgeführt, eine Familientrennung wird ggf. in Kauf genommen, das Vor-
bringen von psychischen Erkrankungen führt nicht automatisch zu einer Stornierung der
Abschiebung, sondern wird ggf. mit Hilfe eines Begleitarztes durchgeführt.
Frage 8: Wie viele Personen leben zurzeit in der Hansestadt, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder deren Asylverfahren kurzfristig negativ beendet sein wird?
Derzeit leben 561 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Lübeck.
Die Dauer eines Asylverfahrens ist von hier nicht einschätzbar. Allerdings leben in Lübeck 310 Personen, die keinerlei Bleibeperspektive haben und 295 Personen, deren Asylverfahren lediglich mit einer 50% Chance zum Erfolg führen wird.
Rückführungen scheitern derzeit aus folgenden Gründen:
- Behandlungsbedürftige, meistens psychische Erkrankungen
- Unklarheit über die Identität, fehlende Reisedokumente, fehlende Mitwirkung
- Ausstehende Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Anlagen
keine
|