Vorlage - VO/2016/04283
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Beschlussvorschlag
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 22.07.2016 das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in der Drucksache 18/44228 beschlossen.
Demnach sind unabhängig vom Vertretungsfall Sitzungsunterlagen, Protokolle und sonstige Unterlagen der Sitzungen des Ausschusses auch den stellvertretenden Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Frage:
Ist es möglich die entstehenden Mehrkosten (Druck, Versand, IT-Ausstattung usw.) im Sinne des Konnexitätsprinzips dem Land Schleswig-Holstein in Rechnung zu stellen?
Begründung
Anlagen