Auszug - CDU - BM Andreas Zander: Abschiebungen in Lübeck-Antwort auf VO/2016/04196  

53. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.2.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 08.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2016/04226 CDU - BM Andreas Zander: Abschiebungen in Lübeck
Antwort auf VO/2016/04196
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2016/04196
Federführend:3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten Bearbeiter/-in: Wöhlk, Melanie
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen – zum Teil mehrfach - Herr Zander, Herr Bürgermeister Saxe, Herr Rathcke, Herr Senator Hinsen, Herr Dedow, Herr Lüttke und Herr Howe.

 

Folgende Punkte werden angesprochen:

-          Erreichen des Ziels von 1000 Abschiebungen

-          Verfahren bei der geplanten Abschiebung der ca. 1000 in der HL sich aufhaltenden Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel

-          Umgang der Verwaltung mit Personen ohne gültige Ausweispapiere

-          Zuständigkeit des BAMF für Ermittlungen bei unklarem Status

-          Durchführung des Verfahrens bei Abschiebungen

-          Zusammenarbeit mit Polizei und Landesamt für Ausländerangelegenheiten

-          Abschiebung von Straftätern

-          Sachstand Erstellung Abschiebeplan

-          Vollzug freiwillige Ausreise mit finanzieller Unterstützung

 

Herr Dedow möchte wissen, wie viele Haftinsassen direkt aus der Haft heraus abgeschoben wurden.

Herr Senator Hinsen sagt eine Beantwortung zu Protokoll zu.

 

Anmerkung des Protokolls: Der FB 3 hat hierzu mitgeteilt, dass im Jahr 2016 bislang 11 Personen aus der Haft heraus abgeschoben wurden.

 

Er ergänzt weiterhin auf Nachfrage von Herrn Zander, dass sich nach Stand 12.10.2016 insgesamt 995 Flüchtlinge in Lübeck aufhalten, die berechtigt wären, ihre Familien nachzuholen.

Es sei nicht bekannt, wie viele davon beabsichtigen, dies auch zu tun.

Im 1. Halbjahr 2015 seien insgesamt 40 Personen zu ihren in der HL lebenden Ehepartnern sowie 49 Kinder zu ihren in Lübeck lebenden Eltern nachgezogen. Im 2. Halbjahr 2015 seien 33 Personen zu ihren Ehepartnern und 54 Kinder zu ihren Eltern eingereist.

 

Anmerkung des Protokolls: Der FB 3 hat hierzu weiterhin mitgeteilt, dass die Anzahl der nachziehenden Familienangehörigen zu einem bestimmten Personenkreis (z.B. Flüchtlinge) nicht auszuwerten sei. Es könne lediglich die Gesamtzahl der Ehegatten und Kinder, die im Rahmen des Familiennachzugs im Jahr 2016 nach Deutschland gekommen sind, bestimmt werden. Diese Zahl umfasst dann allerdings auch Zuzüge zu EU-Bürgern, langjährig in Deutschland aufhältigen Personen, Wissenschaftlern, Arbeitnehmern etc.

 

Herr Lüttke fragt, aus welchen Ländern/Regionen die Personen kommen, die im Rahmen des Familiennachzugs zu ihren in Lübeck lebenden Angehörigen gezogen sind?

Herr Senator Hinsen sagt eine Beantwortung zu Protokoll zu.

 

Anmerkung des Protokolls: Der FB 3 hat hierzu mitgeteilt, dass Daten zu nachziehenden Familienangehörigen nicht erfasst werden. Daten zu nachziehenden Familienangehörigen sind auch nicht aus dem System auswertbar.

 

Herr Howe erkundigt sich, aus welchen Herkunftsländern die Personen stammen, die abgeschoben wurden.

Herr Senator Hinsen sagt hier ebenfalls eine Beantwortung der Frage zu Protokoll zu.

 

Anmerkung des Protokolls: Der FB 3 hat hierzu wie folgt geantwortet:

HINWEIS: Die Abschiebungen umfassen auch die DÜ-Rücküberstellungen in andere Schengen Staaten

Albanien: 8 Personen, Armenien: 10 Personen, Kosovo: 6 Personen, Mazedonien: 1 Person, Nigeria: 1 Person, Rumänien: 4 Personen, Russische Föderation: 12 Personen, Serbien: 6 Personen, staatenlos: 1 Person, Türkei: 1 Person, Ukraine: 1 Person, Gesamtzahl: 51 Personen

 


Der Hauptausschuss nimmt die

Antwort zur Kenntnis und

bittet um Beantwortung

der Zusatzfragen

zu Protokoll.