Vorlage - VO/2016/04294  

Betreff: Beantwortung der Anfrage VO/2016/04262 des Hauptausschussmitglieds André Kleyer zu den Städtischen Senioreneinrichtungen vom 10.10.2016
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Bearbeiter/-in: Roggensack, Sigrid
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
08.11.2016 
53. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage im Hauptausschuss am 11.10.2016

 

 


Begründung

Nachfolgend werden die Fragen gemäß der Anfrage des André Kleyer VO/2016/04262 beantwortet:

 

 

 

 

Frage 1.)

Welchen Auftrag hat die Verwaltung der Bereichsleitung der Städtischen SeniorInnenEinrichtungen genau erteilt?

 

Antwort: Im Zuge des Sanierungsprozesses werden seriöse, belastbare Zahlen benötigt, um einen Kostenvergleich zwischen Sanierung und Neubau einzelner Einrichtungen der SIE durch Dritte zu erhalten.

 

Zu Frage 2.) Wann wurde der Auftrag erteilt?

 

Antwort: im Dezember 2015

 

Zu Frage 3.) Wer erteilte den Auftrag?

 

Antwort: Die Fachbereichsleitung FB 2

 

Zu Frage 4.) In welcher Form wurde der Auftrag erteilt?

 

Im Rahmen einer Besprechung und Austausch mit dem Fachbereichscontrolling.

 

Zu Frage 5.) Waren der Bürgermeister/Finanzsenator und/oder sein Fachbereich an der Auftragserteilung beteiligt?

 

Antwort: Nein

 

Zu Frage 6.) Wann hat der Bürgermeister von der Auftragserteilung erstmals Kenntnis erlangt?

 

Antwort: Der Bürgermeister wurde am 04.10.2016 persönlich durch die Fachbereichsleitung FB 2 informiert.

 

Zu Frage 7.) Welche Vorgaben hat die Verwaltung bei der Auftragserteilung in Bezug auf die Auswirkungen eines Neubaus bzw. der Anmietung eines neuen Gebäudes für die Entwicklung des Defizits der Senioreneinrichtungen gemacht?

 

Antwort: Es wurden zunächst allgemeine bauliche Anforderungen für stationäre Einrichtungen (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz –kurz StbStG- in Verbindung mit der Landesverordnung über stationäre Einrichtungen nach dem SbStG) benannt. Ziel des Auftrages war es, einen Vergleich von Sanierungskosten und Betriebskosten von Bestandsbauten zu einem Neubauvorhaben zu erhalten.

 

Zu Frage 8.) Hat die Verwaltung Gutachten von Wirtschaftsprüfern o.ä. vorliegen, die belegen, dass der Auftrag geeignet ist, das Defizit der SeniorInnenEinrichtungen abzubauen? Wenn ja: Welche?

 

Antwort: Es liegen Gutachten zu den Bestandsgebäuden vor. Ergebnisse wurden mit der VO/2015/02632 im November 2015 vorgelegt.

 

Zu Frage 9.) Ist die Verfolgung der Option eines Public-Private-Partnership-Modells von der Auftragserteilung umfasst?

 

Antwort: entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 10.) In der Bürgerschaftssitzung am 26. November 2015 ist ein Antrag abgelehnt worden, in dem die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für die städtischen SeniorInnenEinrichtungen gefordert wurde, das konkrete Finanzierungs- und Umsetzungsschritte sowie mögliche Neubaulösungen aufzeigt. Sehen sich a) der Bürgermeister, b) der Sozialsenator und c) die Verwaltung an diese Entscheidung der Bürgerschaft gebunden?

 

Antwort:
zu a) und b) Soweit die VO/2015/03229 angesprochen ist, wurde in diesem Antrag u. a. die Einrichtung eines Begleitauschusses gefordert, der auch u. a. mögliche Neubaulösungen aufzeigen sollte. Dieser Antrag ist in der Bürgerschaft abgelehnt worden. Aus der Ablehnung eines von der Politik gestellten Antrages Handlungsanweisungen für die Verwaltung abzuleiten ist mindestens schwierig, da Verwaltung Beschlüsse umsetzt, die gefasst wurden und an abgelehnte Anträge nicht gebunden ist.

 


zu c) Im Rahmen des operativen Geschäftes wird nach Lösungen zur Senkung des Defizits gesucht, die den Beschlüssen der Bürgerschaft nicht widersprechen.

 

Zu Frage 11.) Wer trägt die Verwaltungskosten, wenn Verwaltungsarbeit trotz entgegenstehenden Auftrags der Bürgerschaft veranlasst wird?

 

Antwort: entfällt

 

 

 


Anlagen