Veröffentlicht am 04.06.2024

Autoarmes Quartier im Gründungsviertel

Zweiter Rettungsweg muss während Baumaßnahmen in der Fischstraße durch Parkregelung sichergestellt werden

Ein autoarmes Quartier war seit dem Anfang der Planung das städtebauliche Ziel für das Gründungsviertel. Dies wurde im rechtsgültigen Bebauungsplan verankert, der Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorsieht. Die Aufenthaltsqualität eines autofreien Quartiers können Bürger:innen erstmalig vom 7. bis 9. Juni 2024 im Rahmen des Hansekulturfestivals erleben. In dieser Zeit laden die Verkehrsflächen zum Flanieren und Feiern ein.

Nach dem Hansekulturfestival bleibt das Bewohnerparken in der Fischstraße durch eine Ergänzung des bestehenden Halteverbots weiter eingeschränkt. Hintergrund ist, dass die Fischstraße in 2024 aufgrund des Starts von drei Hochbaumaßnahmen eine durchgehende Bebauung erfährt. Um für diese Situation, aber auch während der anstehenden Baustellen, den vorgeschriebenen Zweiten Rettungsweg durch Feuerwehraufstellflächen vor den Fassaden auf der öffentlichen Verkehrsfläche sicherzustellen, ist die Anordnung eines erweiterten absoluten Halteverbots erforderlich. Anderenfalls würden diese Flächen sonst durch parkende Fahrzeuge versperrt werden.

Bei der Neuplanung der Straßen, die nach der Beendigung der Bautätigkeiten umgesetzt werden soll, wird der städtebaulichen Zielsetzung folgend weitestgehend auf Parkmöglichkeiten im Straßenraum verzichtet. Ladezonen zum Be- und Entladen sollen jedoch Bestandteil der Planungen sein, die zu gegebener Zeit auch den Anwohnenden vorgestellt werden.

Als Ausweichmöglichkeit für das Abstellen von PKWs wird insbesondere auf die für Bewohnerparken vorgesehenen Parkplätze an der Musik- und Kongresshalle hingewiesen, ebenso wie auf Parkplätze im weiteren Umfeld des Bewohnerparkbereichs. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen gesicherten Stellplatz in den naheliegenden privaten Tiefgaragen oder Parkhäusern kostenpflichtig einzumieten. +++