Veröffentlicht am 28.10.2022

Gewölbekeller des NEUEN Buddenbrookhauses für die Öffentlichkeit zugänglich

Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau: „Öffentliche Belange überwiegen Denkmalschutz“

Das NEUE Buddenbrookhaus: Erscheinungsbild des Gewölbekellers nach der Sanierung

Die planungsrechtliche Zusammenlegung und Erschließung der beiden Gebäude in der Mengstraße 4 und 6 in der Pufferzone des UNESCO-Welterbes Lübecker Altstadt zum Museum „Das NEUE Buddenbrookhaus“ ist abgeschlossen. Bürgermeister Jan Lindenau unterzeichnete am 27. Oktober 2022 die Denkmalrechtliche Genehmigung. Parallel wurde der Bauantrag von der Bauordnung am 28. Oktober 2022 genehmigt. Damit kann mit dem Umbau, Neubau und der Sanierung der beiden Häuser zum NEUEN Buddenbrookhaus begonnen werden.

Vor allem in der Endphase galt es die Belange des Denkmalschutzes und das öffentliche Interesse an der baulichen Maßnahme gegeneinander abzuwägen, um eine zukünftige Nutzung entsprechend der Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein und des neuen Museumskonzeptes zu ermöglichen. Dabei stand vor allem die geplante Verbindung der beiden Häuser durch ein gemeinsames kaskadenartiges Treppenhaus im Haus Mengstraße 6, das vom Keller bis ins oberste Geschoss führt, im Mittelpunkt des Interesses. Hierfür müssen vier historische Gewölbefelder durchbrochen werden, die im Verhältnis zur Grundfläche der Gewölbekeller einen kleinen Teil ausmachen. Zudem werden Teile des Gewölbekellers wiederhergestellt und dann zum ersten Mal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Eingriff in die Gewölbekeller fällt geringer aus, als es das Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr 2018 vorgesehen hatte.

„Im Rahmen der Ermessensentscheidung habe ich die aufgeführten Belange, die für und gegen die Zulassung des Vorhabens sprechen, gemäß dem Denkmalschutzgesetz gewichtet und miteinander abgewogen. Eine Regelung dahingehend, welche inhaltlichen Entscheidungsparameter zu einer Genehmigung oder Versagung führen müssen, findet sich im Gesetz nicht. Insofern obliegt mir die Prüfung des Einzelfalls, bei der die gegenläufigen Interessen von mir einzustufen und in einen gerechten Ausgleich zu bringen sind“, erläutert Jan Lindenau, Bürgermeister und zugleich Obere Denkmalschutzbehörde der Hansestadt Lübeck, den Entscheidungsprozess. „Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe und Ausübung des mir zustehenden Ermessens, komme ich nach sorgfältiger Abwägung der unterschiedlichen Belange zu dem Ergebnis, dass die öffentlichen Belange, die für die Genehmigung der Baumaßnahme sprechen, die des Denkmalschutzes in diesem Fall überwiegen. Die Treppe darf wie geplant gebaut werden. Gleichwohl wurden in der Planung in Abstimmung zwischen Denkmalpflege, Architekten, Bauherrin (Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck) und künftiger Nutzerin (Kulturstiftung Hansestadt Lübeck) größte Anstrengungen unternommen, den Eingriff zu minimieren, was auch gelungen ist.“

Eine sachgerechte, fachliche Prüfung der unterschiedlichen Optionen war Voraussetzung, um eine fundierte Abwägung vorzunehmen und eine Entscheidung zu treffen. Insgesamt sieben verschiedene Varianten wurden im Zuge eines Mediationsverfahrens unter externer Begleitung durch den Ombudsmann des Landes Schleswig-Holstein für Denkmalschutz geprüft. Darunter auch zwei Varianten, die einen Treppeneinbau in den Wehdehof vorsahen. Beide mussten verworfen werden: Eine der Varianten scheiterte an den Brandschutzvorgaben. Die andere Variante hätte einer einstimmigen Zustimmung aller betroffenen Anlieger bedurft. Eine Abfrage ergab, dass sich einige Anlieger gegen die Bebauung der Wehdehoffläche ausgesprochen haben. Somit stehen dieser Möglichkeit rechtliche Hindernisse entgegen. Am Ende blieb die nunmehr verfolgte Variante übrig.

Selbstverständlich kam im Rahmen des Verfahrens dem Denkmalschutz neben vielen anderen rechtlichen Vorgaben wie dem Brandschutz eine große Bedeutung zu. „Entsprechend habe ich mich mit allen Expert:innen im engen Dialog ausgetauscht, welche Optionen unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konsequenzen realisierbar sind“, führt Lindenau aus. „Neben den Mitarbeitenden der Abteilung Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck wurden unter anderem auch der Ombudsmann für den Denkmalschutz des Landes Schleswig-Holstein, die Berater-Organisation der UNESCO, Icomos, der Denkmalbeirat der Hansestadt Lübeck und der Kulturausschuss der Hansestadt Lübeck in die Beratung eingebunden.“

Die Entscheidungskriterien

Allein der Bau des Treppenhauses in der Mengstraße 6 ermöglicht es, die Kellergeschosse von Mengstraße 4 und 6 für den Publikumsverkehr zu erschließen und einen Veranstaltungsraum, einen museumspädagogischen Seminarraum sowie Garderoben und Toiletten für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Verlegung dieser Funktionen in obere Stockwerke würde dazu führen, dass sich notwendiger Weise die Dauerausstellungsfläche um ca. 250 Quadratmeter auf 450 Quadratmeter verringern würde. Gleichzeitig kann die Barrierefreiheit des Gebäudes inklusive Gewölbekeller und der Ausstellung sichergestellt werden.

Ziel des UNESCO-Welterbes ist es, die Zugänglichkeit zu Kulturdenkmälern für die Öffentlichkeit zu fördern. Allein die Realisierung des Museumskonzeptes, welches die genehmigte Maßnahme umfasst, ermöglicht den Zugang der Öffentlichkeit zu dem im Rahmen dessen auch sanierten Gewölbekeller in der Mengstraße 6. Denn bislang war das Kellergeschoss in der Mengstraße 6 nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Ohne Realisierung des geplanten Museumskonzepts wird das Kellergeschoss aller Wahrscheinlichkeit nach weder saniert noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) hat am 03.11.2020 eine Einschätzung zum Vorhaben abgegeben. Danach wird der Eingriff in den Gewölbekeller „als gering für die mittelalterliche Stadtstruktur“ gewertet, „da die Eingriffe in der Pufferzone erfolgen.“ Zusammenfassend stellt ICOMOS fest, dass ein geringer Nachteil für die Welterbestätte entstehen würde, aber von keiner Gefährdung der Welterbestätte auszugehen ist.

Der Umbau muss zudem auch den hohen Anforderungen des Brandschutzes genügen. Nur durch den vorgesehenen Bau des Treppenhauses an der geplanten Stelle kann der notwendige Rettungsweg, der den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Brandschutz genügt, aus dem Kellergeschoss gewährt werden. In der Mengstraße 4 ist lediglich ein Aufzug vorgesehen, der im Brandfall nicht genutzt werden darf.

Das finale Gutachten einer Machbarkeitsstudie aus den Jahren 2016/2017 zur Wirtschaftlichkeit und kulturtouristischen Bedeutung des Projektes kam zu dem Gesamtfazit, dass der Umbau des Buddenbrookhauses ein „herausragendes Projekt kulturtouristischer Bedeutung“ darstellt und sich eine Förderung aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ mit 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten empfiehlt. Diese Einschätzung bestätigte das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein.

Nur durch den Neubau kann der Tourismus nachhaltig gestärkt werden, welcher mit 16.000 Arbeitsplätzen einer der größten Wirtschaftsfaktoren und Arbeitgeber der Stadt ist. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass durch den Neubau sich die Besucher:innenzahlen nahezu verdoppeln werden. Der regionalwirtschaftliche Effekt liegt zwischen 95 und 119 Arbeitsplätzen in Abhängigkeit von der Besucher:innenanzahl. Zudem würde auch der arbeitsplatzintensive Innenstadteinzelhandel vom Frequenzbringer „Das NEUE Buddenbrookhaus“ profitieren, der in harter Konkurrenz zum Online-Handel steht. In einer sich nach wie vor im Strukturwandel befindlichen Stadt und mit einer im Vergleich zum Umland über den Bundesdurchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit, ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen von überwiegenden öffentlichen Interesse.

Dagegen abgewogen werden musste das Ziel der „dauerhaften Erhaltung der historischen Bausubstanz“ gemäß dem Managementplan der Welterbestätte „Lübecker Altstadt“. Mit der Eintragung in die Welterbeliste hat sich die Hansestadt Lübeck zum besonderen Schutz des kulturellen Erbes verpflichtet. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich das Vorhaben nicht in der Kernzone der UNESCO-Welterbestätte, sondern in deren Pufferzone befindet. Innerhalb der Pufferzone sind bauliche Maßnahmen und Vorhaben grundsätzlich auf ihre Verträglichkeit mit der Welterbestätte, insbesondere hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung, des baulichen Maßes, den schützenswerten Stadtansichten und Sichtbeziehungen zu überprüfen.

Durch den Bau des Treppenhauses würden einzelne Gewölbefelder des Kellers vollständig ausgebrochen werden. Damit wird ein kleinerer Teil der Gesamtfläche der materiellen Substanz des Gewölbekellers als historisches Kulturdenkmal verändert. Allerdings ermöglicht dieser Eingriff die Sanierung und den Wiederaufbau sowie die Konservierung des Gewölbekellers. Er kann erstmals öffentlich erlebbar gemacht und für nachkommende Generationen bewahrt werden.

Die Landesregierung hat das geplante Vorhaben mit der vorgesehenen Planung nicht zuletzt auf Grund der regionalökonomischen Effekte als Projekt von herausragender kulturtouristischer und damit von landespolitischer Bedeutung eingestuft, womit das überwiegende öffentliche Interesse an dem Vorhaben noch einmal unterstrichen wird.

Hintergrund

Das Buddenbrookhaus, Heinrich-und-Thomas-Mann-Zentrum in der Mengstraße 4, welches im Eigentum der Hansestadt Lübeck steht, ist ein erfolgreiches Literaturmuseum, das 1993 ins Leben gerufen und zuletzt im Jahr 2000 umfassend erneuert wurde. Es ist Teil des UNESCO-Welterbes „Lübecker Altstadt“ und liegt in dessen Pufferzone. Zukünftig soll das Museum im Rahmen des Projektes „Das NEUE Buddenbrookhaus“ baulich um das Gebäude des Nachbargrundstücks Mengstraße 6 erweitert werden. Dieses wurde zu diesem Zweck bereits mit Fördermitteln des Bundes aus dem Jahr 2011 von der Hansestadt Lübeck erworben. Die beiden Gebäude sollen dabei zu einem Gesamtensemble zusammengeführt werden. Das Gebäudemanagement Hansestadt Lübeck (GMHL) ist Bauherrin dieses Projektes. Der Betrieb erfolgt durch die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck - Die Lübecker Museen.

Der Hauptausschuss und die Bürgerschaft erteilten im August 2021 die Freigabe des Projektes auf Grundlage der bisherigen Planung, die den Durchbruch durch das Gewölbe vorsieht, und stimmten einer Beteiligung der Hansestadt Lübeck mit zehn Prozent an den Projektkosten und zusätzlich der nichtförderfähigen Kosten zu.

Entscheidung online einsehbar

Der Hansestadt Lübeck ist Transparenz im Handeln und die Erläuterung von Entscheidungen wichtig, um auch bei kontroversen Themen einen sachlichen Dialog zu befördern. Aufgrund des öffentlichen Interesses an dem Vorhaben NEUES Buddenbrookhaus, hat die Hansestadt Lübeck ein Online-Angebot erstellt, in dem Hintergründe und Dokumente zur getroffenen Entscheidung öffentlich einsehbar sind. Unter www.luebeck.de/buddenbrookhaus sind umfassende Informationen abrufbar.+++