Veröffentlicht am 17.08.2022

Hansestadt Lübeck plant Energiesparmaßnahmen

Oberstes Gebot wird künftig das Sparen von Gas und Strom sein

Die Auswirkungen auf die Energieressourcen durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine machen sich inzwischen auch in Deutschland deutlich bemerkbar. Der russische Gaskonzern Gazprom hat die Leistung der Versorgungsleitungen aktuell auf 20 Prozent reduziert. Deutschlandweit müssen rund 20 Prozent des Gasverbrauchs reduziert werden, damit die aufgefüllten Gasspeicher problemlos für den Winter reichen. Die Börsen-Preise für Strom und Gas steigen seit Monaten stark an. Das oberste Gebot wird daher künftig auch für alle Lübecker:innen das Sparen von Strom und Wärme sein. Die Hansestadt Lübeck möchte mit gutem Beispiel vorangehen.

Die Entscheidungen und Verordnungen zum Energiesparen werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz getroffen. Die Hansestadt Lübeck nutzt die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehenden Steuerungsmöglichkeiten, um Einsparungen bei Strom und Gas zu erhöhen vorzunehmen.

„Die Hansestadt Lübeck möchte natürlich mit gutem Beispiel vorangehen und den ihr möglichen Beitrag zur Energieeinsparung leisten“, ist Bürgermeister Jan Lindenau entschlossen. „Wir alle sind jetzt aufgerufen, an einem Strang zu ziehen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen und den bevorstehenden Winter mit vereinten Kräften zu meistern. Umso früher wir jetzt mit Maßnahmen beginnen, umso besser kommen wir durch die Winterzeit.“

Die Stadtverwaltung plant aktuell unter anderem folgende Maßnahmen:

·         In den Hallenschwimmbädern wird die Wassertemperatur auf 26 Grad begrenzt.

·         Warmbadetage werden eingestellt.

·         Freibäder werden nicht weiter beheizt; es gibt keine saisonale Verlängerung. Die Saison endet am 11. September 2022 mit dem Hundeschwimmen.

·         Die Stadtverwaltung reduziert die Raumtemperatur in allen Räumen auf die vorgeschriebene Mindesttemperatur. In den Büros gilt absehbar ab 1. September 2022 gesetzlich vorgeschrieben 19 Grad. In Fluren und Treppenhäusern erfolgt keine Beheizung.

·         Die Heizperiode in den städtischen Liegenschaften wird verkürzt und beginnt erst am 15. Oktober 2022.

·         Warmwasserboiler und Durchlauferhitzer werden abgeschaltet.

·         Mobile Heizgeräte werden verboten.

·         Die Raumtemperatur wird wo möglich über ein sensorgestütztes Monitoring kontrolliert.

·         Die Schließung der Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr wird geprüft.

·         Die Anpassung der Servicezeiten auf 9 bis 17 Uhr wird geprüft.

·         Die Hansestadt Lübeck startet eine Sensibilisierungskampagne zum Energiesparen.

·         Die Abschaltung der Außenbeleuchtung von öffentlichen Gebäuden.

·         Die Straßenbeleuchtung wird morgens früher ausgeschaltet und abends später eingeschaltet, in der Nacht von 23 bis 5 Uhr wird die um 30 Prozent leistungsreduzierte Beleuchtung beibehalten.

·         Die Umstellung auf LED-Leuchtmittel im Innen- und Außenbereich wird forciert.

·         RTL-Anlagen werden in den Normalzustand zurückgeschaltet.

·         Die Lüftungsanlagen bis zum Beginn der Heizperiode werden dort, wo Fensterlüftung möglich ist, abgeschaltet.

„Alle Maßnahmen werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Hierbei wird ebenso die Entwicklung der Corona-Pandemie im Herbst berücksichtigt“, so Jan Lindenau.

Hilfe für private Haushalte mit niedrigem Einkommen

Aufgrund steigender Energiepreise kommen auch auf die privaten Haushalte massive Mehrausgaben für Strom und Wärme zu. Problematisch wird dies vor allem für Haushalte mit niedrigem Einkommen:

·         Sollten erhöhte Abschläge nicht gezahlt werden können, besteht die Möglichkeit einen Antrag

o    auf Wohngeld unter www.luebeck.de/wohngeld ,

o    entsprechend dem Sozialgesetzbuch SGB II beim Jobcenter unter www.jobcenter-luebeck.de

o    oder entsprechend dem Sozialgesetzbuch SBG XII bei der Hansestadt Lübeck, Soziale Sicherung auf Grundsicherung oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt

·         Sollte eine Nachzahlung nicht gezahlt werden können, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Ratenzahlung beim Energieversorger zu stellen (§ 19 StromGVV/§ 19 GasGVV). Dadurch wird auch eine Unterbrechung der Grundversorgung vermieden.

·         Alternativ kann auch ein Antrag auf darlehensweise Übernahme oder einmalige Beihilfe bei nicht möglicher Ratenzahlung (§ 36 SGB XII) gestellt werden.

„Mich erreichen immer wieder Schreiben von Bürger:innen, die sich schämen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch anzunehmen“, so der Bürgermeister. „An diese Menschen appelliere ich eindringlich: Machen Sie sich das Leben nicht schwerer, als es aktuell ohnehin schon ist. Sie haben nach dem Sozialgesetzbuch in besonderen Lagen Anspruch auf Hilfe. Dafür muss sich niemand schämen. Die Bundesrepublik Deutschland als starke Solidargemeinschaft sichert Mindeststandards auch in diesen Zeiten.“

Zudem haben die Stadtwerke Lübeck, die Hansestadt Lübeck und das JobCenter schon seit 2014 eine Kooperationsvereinbarung für Kund:innen der Stadtwerke Lübeck geschlossen, die Leistungen gemäß SGB II oder SGB XII erhalten oder leistungsberechtigt aufgrund von Rückständen werden. Ziel ist es, der Entstehung von Energieschulden vorzubeugen, diese nachhaltig abzubauen und Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.

Aktuelle Informationen sind online abrufbar unter www.luebeck.de/energiesparen

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