In den vergangenen Wochen wurden in intensiven Gesprächen grundsätzliche Entscheidungen zum Umbau des Buddenbrookhauses getroffen, um dessen Vorplanung abschließen zu können. Am gestrigen Montagabend wurden diese in einer Sitzung des Kulturausschusses der Hansestadt Lübeck präsentiert. Konkret ging es um Fragen zur Erschließung der historischen Gewölbekeller und der geplanten Dachkubatur. Da das Buddenbrookhaus in der Mengstraße 4 um das Grundstück in der Mengstraße 6 erweitert und zu einem Gesamtensemble zusammengefügt werden soll, stand man vor der Herausforderung, wie die denkmalgeschützten Bauteile möglichst unbeschädigt in den Bestand integriert werden können. Zu diesen zählen die Fassade des Buddenbrookhauses und des Hauses in der Mengstraße 6 ohne Erdgeschoss, die Gewölbekeller und die mittelalterlichen Brandwände beider Häuser, die allesamt im Denkmalbuch als Kulturdenkmale besonderer Bedeutung eingetragen sind, was das Fortkommen in der Planung besonders herausfordernd machte.
Nach intensiven Gesprächen zwischen der Bauherrin, vertreten durch das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck, der Denkmalpflege, der Stadtplanung und der Nutzerin, der Kulturstiftung, wurde nun beschlossen, dass eine kleine Fläche des erhaltenen Gewölbes durchdrungen werden darf, um wie gewünscht eine Treppe in den historischen Gewölbekeller zu bauen, damit dieser für das Museum mitgenutzt werden kann. „Die kulturgeschichtliche Bedeutung der Keller ist unbestritten“, so Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau dazu. Lindenau hatte den Ombudsmann Denkmalschutz des Landes Schleswig-Holstein um eine Einschätzung und Mediation gebeten. In diesem Zusammenhang wurde auch ein ICOMOS Monitoring für UNESCO-Welterbestätten vorgenommen. Nach diesen Verfahren resümiert der Bürgermeister: „Es gibt weitere erhaltene Gewölbekeller dieser Art und Größe in Lübeck; auch sind bereits in den 1950er Jahren Veränderungen an dem Keller in der Mengstraße 6 vorgenommen worden. Alternativen zum Eingriff in das Kulturdenkmal wurden sorgfältig geprüft, haben aber sehr gravierende Nachteile oder sind nicht realisierbar. Die Eingriffe sind nach dem Denkmalschutzgesetz zu genehmigen, wenn der Status als Welterbestätte nicht gefährdet ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Beides liegt vor, so dass die vorgelegte Planung genehmigungsfähig erscheint. Das Buddenbrookhaus ist nicht nur für Lübeck von herausragender kulturtouristischer Bedeutung. Dem wird der Neubau nur gerecht, wenn die Keller wie geplant in das Konzept miteinbezogen werden.“
Ebenso stand das Bauvolumen des neuen, gemeinsamen Dachs beider Häuser auf der Tagesordnung. Da sich das Buddenbrookhaus unmittelbar in der Pufferzone des UNESCO-Welterbes Lübecker Altstadt befindet, gab es beim geplanten Bauvorhaben Bedenken, was die Höhe der Dachkubatur anbelangt, um das innerstädtische Gesamtbild nicht zu gefährden. Mit Vertretern der ICOMOS, der Berater-Organisation der UNESCO, konnte gestern ebenfalls eine Einigung erzielt werden. Der akzeptierte Entwurf für die Dachkonstruktion bietet der benötigten Ausstellungsfläche von 800m² Platz, zugleich neigt sich das hohe Dach so weit nach hinten, dass das berühmte Fotomotiv der weißen Barockfassade nichts an Wert verliert.
Mit diesen grundsätzlichen Entscheidungen zum Grundriss kann nun endlich die Leistungsphase 2 des Projekts, also die sogenannte Vorplanung, abgeschlossen werden. Eine gewisse
Eile ist geboten, soll doch 2021 auf der Grundlage der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung, nicht nur der Bau-, sondern auch der Förderantrag beim Land Schleswig-Holstein gestellt werden.
Interessierte können sich im Dezember vom Fortgang des Projekts vor Ort überzeugen: Hinter der Mengstraße 6 findet eine erste Bauöffnung statt, um etwaigen archäologischen Befunden auf die Spur zu kommen, bevor der Rückbau erfolgt. +++
Quelle: Die Lübecker Museen