Veröffentlicht am 28.05.2020

Bürgerschaft beschließt Hafenentwicklungsplan für Lübeck

Stadt schafft verlässliche Bedingungen – Kontinuierliche Fortschreibung der Planung sichert notwendige Flexibilität

Mit dem heute, 28. Mai 2020, von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP2030) bekennt sich die Hansestadt zu ihrem Hafen und nimmt ihre aktive Rolle in der Gestaltung und Schaffung verlässlicher Entwicklungsrandbedingungen wahr. Die Anerkennung der kontinuierlichen Fortschreibung der Planung gespiegelt an den sozio-ökonomischen Entwicklungen sichern dabei die notwendige Flexibilität sowie die Zukunftsfähigkeit von öffentlichen und privaten Investitionen.

„Die Hansestadt stellt sich mit dem Hafenentwicklungsplan ihren zukünftigen Herausforderungen als Hafenstandort und wird auf dieser Basis den Dialog mit Bund und Land zur Sicherstellung der Durchgängigkeit der Transportnetze auf Schiene, Wasserstraße und Straße führen“, so Bürgermeister Jan Lindenau. „Es ist gerade in den jetzt schwierigen Zeiten wichtig, die Zukunft fest in den Blick zu nehmen. Ich bin davon überzeugt, dass der Hafenstandort eine gute Zukunft hat. Der Hafenentwicklungsplan ist ein gutes Fundament. Ich danke allen Beteiligten für diesen konstruktiven Prozess.“

„Besonders wichtig ist mir, dass der Hafen durch eine strategische Gesamtausrichtung mit gemeinsamen übergeordneten Entwicklungszielen für alle beteiligten Akteure gestärkt wird", ergänzt Bausenatorin Joanna Hagen. „Der begonnene Abstimmungsprozess mit der maritimen Wirtschaft, mit Travenutzern und maritimen Interessensgruppen, mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie der Öffentlichkeit muss unbedingt in diesem Sinne fortgesetzt werden. Die neue Dachmarke Port of Lübeck steht für unser gemeinsames Interesse an einer guten Entwicklung für unsere Häfen und unsere Stadt.“

Der Lübecker Hafen ist der größte RoRo-Hafen im Ostseeraum und ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor für die Hansestadt Lübeck und für die Region. Er nimmt im europäischen Transportnetzwerk für die innereuropäischen Verkehre eine wichtige Rolle als Kernhafen ein.

Der von der Lübeck Port Authority (LPA) erstellte HEP2030 ist eine strategische Rahmenplanung für die zukünftige Entwicklungsperspektive des Port of Lübeck unter Berücksichtigung einer Umschlagprognose sowie der aktuellen Schiffsgrößen- und Zuglängenentwicklung. In dieser Form stellt der HEP einen Fachbeitrag dar, der im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck als Grundlage der Entwicklung der Infrastruktureinrichtung „Hafen“ und des Wirtschaftsfaktors „Hafen“ mit den weiteren raumbedeutsamen, strategischen Planungen abzuwägen ist.

Die strategische Hafenentwicklung wird dabei im Wesentlichen von 2 unabhängigen primären Entwicklungen geprägt. Einerseits ist dies die Entwicklung der Umschlagmengen und –arten resultierend aus dem Warenaustausch zwischen den durch den Hafen verknüpften Volkswirtschaften. Andererseits sind die Größenentwicklungen der Transportaggregate, die den Hafen ansteuern ein weiteres Element. Beide Entwicklungen sind im HEP zukunftsweisend berücksichtigt.

Im Zuge der Erstellung des HEPs hat die LPA gemeinsam mit der IHK und weiteren Projektbeteiligten gutachterlich die wirtschaftliche Bedeutung der maritimen Wirtschaft für den Standort Lübeck untersuchen lassen. Es kann danach festgehalten werden, dass die etwa 7.000 direkt abhängigen Arbeitsplätze ca. 10 % der Gesamtwirtschaftsleistung der Hansestadt erbringen. Damit ist die maritime Wirtschaft nach der Stadt und dem Land einer der größten Arbeitgeber der Region.

Als Ergebnis der Untersuchungen wurden Anpassungsbedarfe der Hafeninfrastruktur sowie der Vorland- und Hinterlandanbindung identifiziert. Eine bedarfs- und zukunftsgerechte, sowie nachhaltige Hafenentwicklung beinhaltet auch eine Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Natur und die Bevölkerung und zugehörige Handlungsfelder in Richtung Natur- und Klimaschutz. Alle benannten Belange sind ebenfalls Bestandteile des HEP2030. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Arbeitsgruppe „AG Hafenentwicklung“ gegründet, an der die Lübecker maritime Wirtschaft, Spediteure, Reedereien, Umweltverbände, Bürgerinitiativen, Travenutzer und Lübecker Bürger teilnahmen. Begleitend konnten erstmals Leitsätze für die Lübecker Hafenentwicklung aufgestellt werden, anhand derer sich die Entwicklungsplanungen der Zukunft ausrichten. 

Aus der gesamten HEP-Bearbeitung lassen sich 6 wesentliche Tätigkeitsfelder ableiten:

1. Der Hafen muss sich auf die neuen Schiffsgrößen vorbereiten – hierzu gehören auch aufgrund der höheren Ladekapazitäten der neuen Schiffe entsprechend große landseitige Umschlagflächen.

2. Der Hafen muss sich auf die Ganzzuglängen von 740 m bis 850 m im Intermodalverkehr vorbereiten.

3. Der Hafen muss die seeseitige Erreichbarkeit und die landseitige Erreichbarkeit der Hafenterminals gewährleisten.

4. Der Hafen muss die Möglichkeiten der Digitalisierung zur Effizienzsteigerung der Hafenterminals nutzen, um mit der Ressource „Fläche“ verantwortungsvoll umzugehen.

5. Der Hafen muss/braucht ein Klima- und Naturraumkonzept um für die Zukunft seinen Teil beizutragen.

6. Der Hafen muss Entwicklungsszenarien erarbeiten, diese regelmäßig an den Marktveränderungen hinsichtlich der hafenentwicklungsplanerischen Auswirkungen überprüfen und fortschreiben – kontinuierliche Aufgabe mit Fortführung der Arbeit der AG Hafenentwicklung.

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