Veröffentlicht am 04.10.2017

Stadtteilbüros und Verkürzte Wartezeiten differenzieren

Meldewesen: Stadt nimmt Stellung zu missverständlichen Medienberichten

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 28. September 2017 sämtliche Tagesordnungspunkte, die das Meldewesen betreffen, vertagt. In der darauf folgenden Medienberichterstattung sind einige Aussagen getroffen worden, die missverständlich sind. Insbesondere bedarf es der Klarstellung, dass die beiden Themen „Dezentraler Bürgerservice/Stadtteilbüros“ und das Thema „Verbesserung des Service durch Verkürzung der Wartezeiten“ allenfalls indirekt miteinander zu tun haben.

Dezentraler Bürgerservice/Stadtteilbüros
Die Vorlage VO/2017/05262 reagiert auf die Aufforderung der Bürgerschaft vom 29.06.2017, in Ergänzung zu den beiden vorhandenen Stadtteilbüros ein Konzept für einen dezentralen Bürgerservice (Zulassungs- und Meldeangelegenheiten) für alle Stadtteile vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden drei Modelle diskutiert:

  • Bürgerkoffer
  • Wiedereröffnung der Stadteilbüros
  • Dezentraler Bürgerservice an jeweils einem Nachmittag pro Woche und Stadtteil, unter Nutzung von Schulstandorten, Einzelheiten s. Vorlage.


Bürgerkoffer: Ein zeitnaher Einsatz des Bürgerkoffers scheidet aufgrund der nur bedingt realisierbaren technischen Voraussetzungen aus. Somit lässt sich nur der ursprünglich ohnehin vorgesehene zielgruppenspezifischen Einsatz (Senioreneinrichtungen, Schwerstbehinderte, Studierende etc.) umsetzen, vorausgesetzt es können die personell notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden.


Stadtteilbüros: Eine sofortige Wiederöffnung der Stadtteilbüros scheitert schon an dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal: Das vorhandene Personal reicht jetzt schon nicht aus, um auch nur in zwei Stadtteilbüros einen angemessenen Service zu gewährleisten. Mit der gleichen Personalstärke womöglich noch auch nur zwei weitere Büros betreiben zu sollen, würde den Service nur noch verschlechtern, keinesfalls verbessern.

Außerdem stehen entgegen anderslautender Behauptungen die früheren Büros nicht mehr zur Verfügung. Daraus folgt, dass für alle Standorte neue Räumlichkeiten gesucht und ausgestattet werden müssten. Die Kosten dafür übersteigen die für den dezentralen Bürgerservice laut Vorlage zu veranschlagenden bei weitem. Neben der Miete wäre insbesondere auch die IT-Verbindung komplett neu zu schaffen. Eine Realisierung wäre mithin keineswegs zeitnah zu schaffen.

Dezentraler Bürgerservice: Diese Probleme vermeidet ein dezentraler Bürgerservice, der von vorhandenen städtischen Gebäuden ausgeht: Die Umsetzung ist vergleichsweise schnell und kostengünstig zu realisieren. Da die Schulgebäude an das städtische Netz angeschlossen sind, müssen IT Leitungen allenfalls ertüchtigt, nicht aber komplett neu verlegt werden. Da zudem die Schulen der HL umfassend digitalisiert werden sollen, ist eine derartige Ertüchtigung ohnehin vorgesehen.

Gleichzeitig reduziert diese Lösung auch Konflikte mit dem Land im Sinne des Konsolidierungsfonds: Die Abschaffung der Stadtteilbüros war/ist Gegenstand der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land. Eine Wiedereröffnung ohne Kompensation wäre damit vertragswidrig und würde erhebliche Strafzahlungen nach sich ziehen.

Stellungnahme zu den öffentlich diskutierten Bedenken:

  • EC-Zahlung: Der dezentrale Bürgerservice ist ein zusätzliches Angebot. Da Bargeld an den Schulstandorten nicht sicher gelagert werden kann, ist dort EC-Zahlungsverkehr erforderlich. Im Stadtteilbüro Innenstadt und St. Gertrud ist weiterhin die Zahlung mit Bargeld möglich. Eine Serviceerweiterung an diesen Standorten ist in Planung: Ein Kassenautomat ermöglicht freie Wahl der Bezahlart.
  • Arbeitsbedingungen: Seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Meldewesen besteht eine hohe Bereitschaft, den Bürgerservice zu optimieren, immer vorausgesetzt, dass die Rahmenbedingungen stimmen und insbesondere das vorhandene Personal nicht weiter belastet wird. Deswegen wurde frühzeitig der zuständige Personalrat in die Planungen einbezogen; in diesem Sinne werden die Gespräche und Verfahren mit dem zuständigen Personalrat auch künftig weitergeführt, mit dem Ziel, sowohl optimale Arbeits- als auch Servicebedingungen zu erfüllen.
  • Standorte: Der Fachbereich 3 arbeitet gemeinsam mit der Informationstechnik und dem Gebäudemanagement an der Festlegung der Standorte. Einen grundsätzlichen Widerspruch gibt es nicht, allerdings sind möglicherweise in begrenztem Umfang bauliche und kommunikationstechnische Voraussetzungen zu schaffen.

Verbesserung des Service durch Verkürzung der Wartezeiten
Die Probleme der telefonischen Erreichbarkeit und der teilweisen sehr langen Wartezeiten auf Termine im Bereich des Meldewesens hängen ursächlich nicht mit der Schließung der Stadtteilbüros zusammen. Ursache ist vielmehr die schon seit langem unzulängliche Personalausstattung dieses Bereichs. Auch als es die Stadtteilbüros noch gab, mussten diese insbesondere in Krankheitsfällen oft geschlossen werden, da Ersatzpersonal nicht zur Verfügung stand.

Um die Probleme zu lösen hat der Fachbereich 3 seit Ende 2016 einen internen Reorganisationsprozess angestoßen, in dem alle Arbeitsprozesse angeschaut und optimiert wurden. Die Reformmaßnahmen wurden dann im Mai 2017 im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung erläutert und bis Juli 2017 schrittweise umgesetzt. Im Bereich des Zulassungswesens sind die gewünschten Erfolge umgehend eingetreten. Insbesondere gibt es praktisch keine Wartezeiten auf Termine mehr, die Kunden- und die Mitarbeiterzufriedenheit ist hoch. Auch die telefonische Erreichbarkeit dürfte sich kurzfristig signifikant verbessern, weil seit 1. Oktober 2017 dafür vier weitere Kräfte zur Verfügung stehen.

Im Bereich Meldewesen ist eine signifikante Verbesserung aufgrund der beschriebenen Personalnot noch nicht eingetreten. Zwar konnte die Situation durch Abordnung von Personal aus anderen Teilen des Fachbereichs zumindest stabilisiert werden. Damit sind aber die Möglichkeiten des Fachbereichs 3, sich selbst zu helfen, weitgehend ausgereizt. Weiterhin werden dadurch an anderer Stelle Lücken gerissen.

Die Anzahl der Stellen im Meldewesen war immer zu niedrig angesetzt. Durch das Bevölkerungswachstum, durch die ständig komplexer werdende Rechtslage und durch die natürliche Fluktuation und die dadurch eintretende Notwendigkeit, frei gewordene Stellen in sehr aufwändigen Verfahren neu zu besetzten, wurde diese Situation verschärft. Mit den Entscheidungen der Bürgerschaft, den beiden Bereichen acht neue Stellen zur Verfügung zu stellen, ist ein Ausweg aus dieser Krise möglich. Es kommt jetzt darauf an, diesen im Zusammenwirken aller zuständigen Bereiche der Verwaltung zeitnah umzusetzen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die zugesprochenen Stellen auch mit Sachbearbeitern besetzt werden, die bei der Abarbeitung des Terminstaus eingesetzt werden können.

Fazit
Die Zukunft der Verwaltung ist digital. Sowohl auf Landes- wie auch auf kommunaler Ebene wird an einer umfassenden Digitalisierung der Verwaltung gearbeitet, so dass künftig Behördengänge und damit Wartezeiten weitgehend vermieden werden. Die dann gleichwohl immer noch erforderliche persönliche Erreichbarkeit der Verwaltung sollte dann an einem optimal ausgestatteten und vom ganzen Stadtgebiet aus gut erreichbaren Standort ermöglicht werden. Das Konzept des dezentralen Bürgerservice vermeidet umfassende Investitionen und kann daher an künftige Entwicklungen wesentlich leichter angepasst werden, als dies bei der Wiedereröffnung von Stadtteilbüros möglich wäre.+++