Veröffentlicht am 10.11.2016

Vorbeugende Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest

Geflügel ist im Stall zu halten – Gruppen verendeter Wildvögel sind Feuerwehr zu melden

Das Landwirtschaftsministerium erhielt am gestrigen Mittwoch, 9 November 2016, eine Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), dass bei mehreren verendeten Wildvögeln in Schleswig-Holstein erstmals der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen wurde.

Vor diesem Hintergrund werden alle Geflügelhalter - privat oder gewerblich – dazu angehalten, die Regularien in der Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest zu befolgen ( www. bekanntmachungen.luebeck.de )

Demnach sind auch in Lübeck Tiere in Freilandhaltung bis auf Weiteres in einem geschlossenen Stall unterzubringen (Aufstallung) oder aber unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen ist.

Auch wird die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel vorerst untersagt.

Darüber hinaus wird die Bevölkerung zur Mithilfe aufgerufen: Werden mehrere verendete Wildvögel innerhalb eines kleinen Umkreises aufgefunden, so wird gebeten den Fund umgehend bei der Leitstelle der Feuerwehr Lübeck (Rufnummer 112) zu melden.

Die in solch einem Falle angeratenen Vorsichtsmaßnahmen, wie die Vermeidung von Kontakt zu toten Tieren sowie das Anleinen von Hunden sollten befolgt werden.

Hintergrund: Seit dem Wochenende waren am Großen Plöner See und kleineren Seen in der Umgebung mehr als 100 tote Wasservögel aufgefunden worden. Mehrere dieser Vögel wurden zunächst am Montag im Landeslabor Schleswig-Holstein untersucht. Anschließend wurden die Befunde im FLI, dem nationalen Referenzlabor bestätigt, der festgestellte Subtyp wurde näher charakterisiert. Erst mit der Bestätigung durch das FLI ist das Geflügelpest-Virus amtlich festgestellt und die vorgesehenen Schritte können eingeleitet werden. Der Erreger des Subtyps H5N8 wird derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut genauer analysiert. Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) "theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich". Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen. (Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein).

Weitere Hinweise erteilt das Bundesinstitut für Risikobewertung unter:

http://www.bfr.bund.de/cm/343/vogelgrippe-virusuebertragung-h5n8-durch-den-verzehr-von-gefluegelfleisch-und-gefluegelfleischprodukten-unwahrscheinlich.pdf .+++