Unterschutzstellung

In Schleswig-Holstein und damit in Lübeck gilt seit dem 30.01.2015 ein neues Denkmalschutzgesetz. Danach sind Kulturdenkmale Sachen, Gruppen oder Teile von Sachen aus vergangener Zeit, an denen aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder Kulturlandschaft prägenden Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmale können Baudenkmale, Gründenkmale und bewegliche Kulturdenkmale sein. Bei Baudenkmalen wird wiederum zwischen baulichen Anlagen, Teilen von baulichen Anlage, Mehrheiten von baulichen Anlagen oder Sachgesamtheiten unterschieden.

Die Erfassung der Lübecker Denkmale erfolgt durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck als zuständige Fachbehörde. Diese führt die Denkmalliste und informiert die Eigentümer:innen. Die Eintragung per Verwaltungsakt oder Verordnung ist nicht mehr erforderlich.

Der Schutz von Kulturdenkmalen hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Diese wird nachrichtlich geführt und ist nicht abschließend. Kulturdenkmale können daher auch Objekte sein, die bisher nicht erkannt wurden.

Anfragen zur Denkmaleigenschaft können direkt an die Abteilung Denkmalpflege (4.491.3) gestellt werden.

Zu den Formularen

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