TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung
- Vorziehen TOP 7.1, 5.4.4, 5.2.1 und 8.1 (Beratung nach Polizeibeirat)
- Gemeinsame Beratung TOP 5.2.4 und 9.1
- Gemeinsame Beratung TOP 5.4.1, 5.4.2 und 5.4.3
- Gemeinsame Beratung TOP 5.4.5, 5.4.6, 5.4.7, 5.4.8, 5.4.9 und 5.4.10
- nichtöffentliche Beratung TOP 12.1
- evtl. Teilnahme Seniorenbeirat am nö Teil
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Ö 3 |
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Polizeibeirat |
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Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Polizeidirektion |
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Ö 3.1.1 |
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Behandlung von Fundtieren |
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Ö 3.1.2 |
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Sicherheit bei Spielen des VFB Lübeck (insbesondere Fans und Fanverhalten) |
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Ö 3.1.3 |
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Massenschlägereien / Entwicklungen Drogenszene |
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Ö 3.2 |
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Beantwortung von Anfragen an den Polizeibeirat (Es liegt nichts vor.) |
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Ö 3.3 |
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Neue Anfragen an den Polizeibeirat |
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Ö 3.3.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Silke Mählenhoff zum Abbau von städtischer Beleuchtung in privaten Wegen |
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VO/2017/05012 |
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Ö 3.3.2 |
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Anfrage Herr Zahn - Einschränkungen Verkaufsfläche Weinfest |
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Ö 3.3.3 |
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Anfrage Herr Friedrichsen - Illegale Altkleidercontainer |
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Ö 4 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 16.05.2017 |
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SI/2017/092 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen |
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Ö 5.1 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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Ö 5.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 5.2.1 |
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Aktuelle Grundwassermessdaten Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (IAG) |
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Ö 5.2.2 |
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Abgasbelastung Wallstraße (siehe USO 19.07.2016 TOP 4.3.1) |
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Ö 5.2.3 |
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Verlinkung auf verwiesene Tagesordnungspunkte (siehe USO 16.05.2017 TOP 2) |
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Ö 5.2.4 |
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Brandgeschehen der letzten Tage |
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Ö 5.2.5 |
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Triathlon |
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Ö 5.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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Ö 5.3.1 |
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Gewerbegebiet Herrenwyk (allg. Verschmutzung, Aufenthalt Fernfahrer mit Fahrzeugen) (siehe USO 21.03.2017 TOP 9.2) |
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Ö 5.3.2 |
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Beteiligung HL am B-Planverfahren Planungsgebiet Dassow-Rosenhagen (siehe USO 16.05.2017 TOP 8.3) |
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Ö 5.3.3 |
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Brandschutzprüfungen in öffentlichen Gebäuden (siehe USO 16.05.2017 TOP 8.6) |
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Ö 5.3.4 |
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Ampel Possehlbrücke (Schaltung Einsatzkräfte) (siehe USO 16.05.2017 TOP 8.7) |
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Ö 5.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft |
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Ö 5.4.1 |
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PV Anlage auf der Altdeponie Herrenwyk
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Antrag der SPD-Fraktion
VO/2017/04818 (vertagt USO 16.05.2017 TOP 4.4.1) |
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VO/2017/04840 |
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Ö 5.4.2 |
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B-Plan PV Anlage Metallhüttengelände Kücknitz-Herrenwyk
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Interfraktioneller Antrag der Fraktionen GAL und Freie Wähler & Die Linke
VO/2017/04758 (vertagt USO 16.05.2017 TOP 4.4.2) |
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VO/2017/04841 |
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Ö 5.4.3 |
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Solarpark Metallhüttengelände
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Interfraktioneller Antrag der Fraktionen CDU und Freie Wähler & Die Linke
VO/2017/04812 (vertagt USO 16.05.2017 TOP 4.4.3) |
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VO/2017/04844 |
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Ö 5.4.4 |
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Grundwassersituation im Raum Lübeck - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Antrag der GAL-Fraktion (VO/2017/4762) (vertagt USO 16.05.2017 TOP 4.4.6) |
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VO/2017/04850 |
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Ö 5.4.5 |
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Zulassungsstelle und Stadtteilbüros: Kurzfristige Termine ermöglichen - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der SPD-Fraktion VO 4956 |
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VO/2017/04981 |
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Ö 5.4.6 |
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Stadtteilbüros und Zulassungsstelle - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der BfL-Fraktion VO 4888 |
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VO/2017/04982 |
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Ö 5.4.7 |
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Prüfauftrag ? Managementplan Kfz-Zulassungsstelle und Ordnungsamt - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der CDU-Fraktion VO 4907 |
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VO/2017/04983 |
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Ö 5.4.8 |
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Wiedereröffnung der Stadtteilbüros in Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und Travemünde - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der GAL-Fraktion VO 4911 |
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VO/2017/04984 |
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Ö 5.4.9 |
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Wiedereröffnung der Stadtteilbüros in Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und Travemünde - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der FDP-Fraktion VO 4930 |
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VO/2017/04985 |
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Ö 5.4.10 |
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Wiedereröffnung der Stadtteilbüros in Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und Travemünde - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der Fraktion Freie Wähler & Die LINKE VO 4944 |
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VO/2017/04986 |
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Ö 6 |
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Anträge (Es liegt nichts vor.) |
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Ö 7 |
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Vorlagen |
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Ö 7.1 |
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Bebauungsplan 22.57.00 - Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager) - Satzungsbeschluss (5.610) 120. Änderung des Flächennutzungsplanes für den TB Herrenholz Nord - Abschließender Beschluss (5.610) |
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VO/2017/04967 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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19.06.2017 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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20.06.2017 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 11 - Jastimmen, 4 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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27.06.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.10 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit (2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung), gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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29.06.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.9 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassungen (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.57.00 – Gewerbegebiet Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager)– in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Stimmenthaltung: 1 Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 8 |
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Berichte und Antworten |
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Ö 8.1 |
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Lübeck 2030 - Stand Gespräche mit Kleingartenvereinen |
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VO/2017/04953 |
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Ö 9 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 9.1 |
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Anfrage AM Zahn - Betreuung/Versorgung Betroffene Hausbrand |
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Ö 9.2 |
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Anfrage AM Oliver Dedow - Trauungen in der HL |
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VO/2017/05025 |
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Ö 9.3 |
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Anfrage AM Schubert - Emissionen des Mineralstoff-Aufbereitungs-Zentrums der Fa. Scheel-Erdbau GmbH |
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Ö 9.4 |
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Anfrage AM Rüdiger Hinrichs - Kommunale Versorgung mit Notstrom
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VO/2017/05060 |
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Ö 9.5 |
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Anfrage Herr Wegner - Sachstand Stadtverordnung öffentliche Sicherheit und Ordnung |
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Ö 9.6 |
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Anfrage Herr Schubert - Auflagenbescheid für ein Blockadetraining am Holstentor zur Vorbereitung der Kundgebung gegen das G20-Treffen |
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N 10 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 16.05.2017 (Es liegt keine nichtöffentliche Niederschrift vor.) |
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N 11 |
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Mitteilungen (Es liegt nichts vor.) |
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N 12 |
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Vorlagen |
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N 12.1 |
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Mietvertrag Posener Str. 30 |
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N 13 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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N 14 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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