Auszug - PV Anlage auf der Altdeponie Herrenwyk Überweisung aus der Bürgerschaft vom 30.03.2017 - Antrag der SPD-Fraktion VO/2017/04818
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Gemeinsame Beratung der TOP 5.4.1, 5.4.2 und 5.4.3 (siehe TOP 2)
Zur Vorberatung für die Sitzung des Bauausschusses am 15.05.2017
Zur Entscheidung für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 16.05.2017
Sitzung der Bürgerschaft am 30.03.2017
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.4 mit VO/2017/04818 den nachstehend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (federführend) und den Bauausschuss überwiesen:
PV Anlage auf der Altdeponie Herrenwyk
Die Bürgerschaft begrüßt die Initiative zur Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf der Altdeponie Metallhüttengelände.
Der Bürgermeister wird beauftragt bis zur Juni-Sitzung der Bürgerschaft zu berichten,
a) ob und wenn ja, welche Gründe gegen die Aufstellung eines vorhaben bezogenen B-Plans für den Bau und Betrieb einer Solaranlage auf der Altdeponie Metallhüttengelände, dem Haldengelände der ehemaligen Metallhüttenwerke in Lübeck-Herrenwyk sprechen.
b) Welche Erfahrungen andere Bundesländer (z.B.: Baden Württemberg, Bayern, NRW) mit der Errichtung von Solaranlagen auf Altdeponien mit dem Status Ausgleichsfläche gemacht haben.
c) Auf welchen Flächen des ehemaligen Metallhüttengeländes ein vorhaben
bezogenen B-Plans für den Bau und Betrieb einer Solaranlage aufgestellt
werden kann.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Stadtwerken Lübeck und der Bürgerenergie Lübeck eG zu klären, ob und wie eine Kooperation mit den Stadtwerken Lübeck bei diesem Projekt möglich ist.
Herr Hinsen und Frau Hartmann teilen bzgl. einer PV Anlage auf der gewünschten Fläche mit, dass diese so nicht genehmigungsfähig sei. Es handle sich um eine gut entwickelte Ausgleichsfläche, auf der u.a. Zauneidechsen und Schmetterlinge entdeckt worden seien. Außerdem würden auf dem Metallhüttengelände andere Flächen zur Verfügung stehen, die hervorragend für Photovoltaik-Anlagen geeignet seien. Warum es ausgerechnet diese Fläche sein müsse, erschließe sich nicht.
Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Herrn Parge (Bürger-Energie-Genossenschaft), welches der Ausschuss einstimmig beschließt.
Laut Herrn Parge benötige man nur ca. 4% der Fläche für eine PV Anlage. Außerdem wäre die Bauweise nicht vollflächig, sondern Modul – Freifläche – Modul. So würden sich Sonnen- und Schattenplätze abwechseln. Es gebe in Nordrhein-Westfalen ähnliche Anlagen, auch auf Ausgleichsflächen. Des Weiteren habe man mit der KWL einen Vorvertrag zur Nutzung der Fläche geschlossen.
Herr Hinsen entgegnet, dass man sich erkundigt habe und die Aussage, es gebe PV Anlagen auf Ausgleichsflächen, so nicht bestätigen könne.
Es sprechen die Ausschussmitglieder Schubert, Mählenhoff, Dr. Lengen und Menorca. Es herrscht Unverständnis, weshalb die KWL Vorverträge abschließe, wissend, dass es sich um eine Ausgleichsfläche handle. Des Weiteren sollten sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um andere Flächen zu finden.
Herr Hinsen schlägt folgendes Vorgehen vor:
- Da die Fläche nicht genehmigungsfähig sei, seien die Anträge abzulehnen.
- Die Stadt sucht gemeinsam mit der Bürger-Energie-Genossenschaft nach Alternativen.
- Die KWL wird in die Gespräche einbezogen.
Herr Schubert lässt über den Vorschlag abstimmen.
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu und lehnt die Anträge bei
15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen gegen die Anträge einstimmig ab.