Auszug - Wiedereröffnung der Stadtteilbüros in Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und Travemünde - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der Fraktion Freie Wähler & Die LINKE VO 4944  

36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 5.4.10
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 20.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/04986 Wiedereröffnung der Stadtteilbüros in Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und Travemünde - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der Fraktion Freie Wähler & Die LINKE VO 4944
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Gemeinsame Beratung der TOP 5.4.5; 5.4.6, 5.4.7, 5.4.8, 5.4.9 und  5.4.10 (siehe TOP 2).

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.20.2 mit VO Nr. 4944 den nachstehend  aufgeführten Antrag der Fraktion Freie Wähler & Die LINKE einstimmig an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Wiedereröffnung der Stadtteilbüros in Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und Travemünde

 

Folgende Maßnahmen sind durchzuführen:

 

1.Das Stadtteilbüro Kücknitz ist unverzüglich wieder zu eröffnen.

2.Möglichkeiten für Spontanbesuche bei allen Stellen des Bürgerservices sind
sicherzustellen.

3.Online-Termine sind binnen 3 Tage zu ermöglichen.

4.Wartezeiten sind unter 30 Minuten zu halten.

5.Der notwendige Personalmehrbedarf ist dem Fachbereich 3 vom Bürgermeister zu               gewähren. Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen.

 

Beratung siehe TOP 5.4.5.

 


Der Ausschuss nimmt die Anträge der Fraktionen zu den Stadtteilbüros und der Zulassungsstelle bei
15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen ohne Votum zur Kenntnis.