Vorlage - VO/2017/04981  

Betreff: Zulassungsstelle und Stadtteilbüros: Kurzfristige Termine ermöglichen - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der SPD-Fraktion VO 4956
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
20.06.2017 
36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.1 mit VO Nr. 4956 den nachstehend  aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Zulassungsstelle und Stadtteilbüros: Kurzfristige Termine ermöglichen

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass auch weiterhin eine direkte Terminvergabe im Rahmen der Servicezeiten möglich ist, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter- Personalschlüssel gem. Organisations- und Stellenplan der HL in diesen Bereichen immer zu 100% erfüllt wird. Ggf. ist die Personalbemessung zu überarbeiten und anzupassen.

 

Weiterhin bitten wir um Prüfung, ab wann eine gegenseitige Vertretungsregelung zw. den einzelnen Servicebüros (Stadtteilbüros und Zulassungsstelle) möglich ist, um "Spitzenzeiten" gegenseitig abfedern zu können.

 

Ferner ist zu berichten, wie der Bürgerschaftsbeschluss zur Organisationsänderung der Stadtteilbüros vom 27.11.2014 abgearbeitet wurde:

 

Laufende Nummer 3.29 der „Maßnahmen Konsolidierungskonzept 2015“, Anlage 6 zur Haushaltsatzung wird umgesetzt, nachdem die Verwaltung den Online Service optimiert sowie alternative Anlaufstellen für den Bürgerservice in bestehenden Einrichtungen in den Stadtteilen errichtet hat.

 

Im Rahmen der Berichterstattung ist ferner zu prüfen, wie bereits in den Stadtteilen vorhandene städtische Dienstleistungen fachbereichsübergreifend an zentralen Orten gemeinsam mit den ursprünglichen Dienstleistungen der Stadtteilbüros niedrigschwellig gebündelt werden können. Ein Umsetzungskonzept ist vorzulegen.