Vorlage - VO/2017/05060
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Beschlussvorschlag
- Ist die kommunale Versorgung z.B. mit Notstromaggregaten an Pumpstationen so gesichert, dass auch bei einem längeren Stromausfall in allen Haushalten Wasser verfügbar ist?
- Gibt es für Vorsorgepläne, und wer ist dafür zuständig? Wenn ja, wie sehen diese aus?
Begründung
Seit geraumer Zeit gibt es in allen Medien Warnungen vor totalem Stromausfall durch Hackerangriffe oder andere kommunale Versorgerprobleme. Allein in sechs Wochen dieses Jahres gab es etwa 250 000 Hackerangriffe zu 75 Prozent aus Russland, die u.a. auch Knotenpunkte kommunaler Versorgungsbetriebe betreffen.
Zu der Frage, was tun, wenn nichts mehr geht, gibt es im Internet für alle Bürger Ratschläge zur Vorsorge. Das geht von der Bevorratung von Trinkwasser und Lebensmitteln über die Anschaffung von Campingausrüstungen bis hin zur Installation von privaten Notstromaggregaten für das gesamte Haus. Eine ausführliche Liste bietet z.B. das Bundesamt für Bevölkerungsschutz unter: www.bbk.bund.de (Ratgeber Vorsorge / persönliche Checkliste). Das wäre Sache eines jeden Einzelnen. Ein Problem ist aber vom einzelnen Bürger nicht zu lösen. Das ist das Leitungswasser, das nur mit elektrischen Pumpen an örtlichen Pumpstationen funktioniert. Dadurch ergibt sich ein großes Problem für alle Bürger.
Gemäß dem Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG -) hat die untere Katastrophenschutzbehörde entsprechende Alarm- und Einsatzpläne für den Katastrophenschutz aufzustellen und fortzuschreiben. Hierzu zählen insbesondere die konzeptionelle Erstellung von taktischen Alarm- und Einsatzpläne für temporäre Großschadenslagen sowie für langfristige Ausfälle von kritischen Infrastrukturen (z.B. Strom).
Anlagen