Vorlage - VO/2017/04984  

Betreff: Wiedereröffnung der Stadtteilbüros in Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und Travemünde - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der GAL-Fraktion VO 4911
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
20.06.2017 
36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.20 mit VO Nr. 4911 den nachstehend  aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion einstimmig an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Wiedereröffnung der Stadtteilbüros in Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und Travemünde

 

Die Lübecker Bürgerschaft ist entsetzt über die unerträglichen Zustände in der Kfz-Zulassungsstelle, in den Stadteilbüros und in der Führerscheinstelle. Der Bürgermeister wird angewiesen mit geeigneten Maßnahmen dort umgehend einen bürger*innenfreundlichen Service anzubieten und als erstes die Öffnungszeiten in den drei Einrichtungen zu verlängern und die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dahingehend zu erhöhen, dass Bürgerinnen und Bürger während der Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarungen und ohne längere Wartezeiten dort vorsprechen und ihre Angelegenheiten regeln lassen können.

 

Für eine dauerhafte Durchsetzung eines bürger*innenfreundlichen Services wird der Bürgermeister aufgefordert folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

1.Die Wiedereröffnung bzw. Neueinrichtung der geschlossen Stadtteilbüros in den Lübecker Stadtteilen Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und in Travemünde;

 

2.die Möglichkeit, auch in den Stadtteilbüros Kraftfahrzeuge an-, ab-, und umzumelden;

 

3.Termine digital zu ermöglichen sowie persönliche Vorsprachen von Bürger*innen ohne Termin als Regelfall zu gewährleisten;

 

4.die dafür notwendige Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit zu stellen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft über Missstände der Stadtverwaltung beim Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern zu informieren.