Auszug - Zulassungsstelle und Stadtteilbüros: Kurzfristige Termine ermöglichen - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der SPD-Fraktion VO 4956  

36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 5.4.5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 20.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/04981 Zulassungsstelle und Stadtteilbüros: Kurzfristige Termine ermöglichen - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18. Mai 2017 Antrag der SPD-Fraktion VO 4956
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Gemeinsame Beratung der TOP 5.4.5; 5.4.6, 5.4.7, 5.4.8, 5.4.9 und  5.4.10 (siehe TOP 2).

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.1 mit VO Nr. 4956 den nachstehend  aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

Zulassungsstelle und Stadtteilbüros: Kurzfristige Termine ermöglichen

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass auch weiterhin eine direkte Terminvergabe im Rahmen der Servicezeiten möglich ist, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter- Personalschlüssel gem. Organisations- und Stellenplan der HL in diesen Bereichen immer zu 100% erfüllt wird. Ggf. ist die Personalbemessung zu überarbeiten und anzupassen.

 

Weiterhin bitten wir um Prüfung, ab wann eine gegenseitige Vertretungsregelung zw. den einzelnen Servicebüros (Stadtteilbüros und Zulassungsstelle) möglich ist, um "Spitzenzeiten" gegenseitig abfedern zu können.

 

Ferner ist zu berichten, wie der Bürgerschaftsbeschluss zur Organisationsänderung der Stadtteilbüros vom 27.11.2014 abgearbeitet wurde:

 

Laufende Nummer 3.29 der „Maßnahmen Konsolidierungskonzept 2015“, Anlage 6 zur Haushaltsatzung wird umgesetzt, nachdem die Verwaltung den Online Service optimiert sowie alternative Anlaufstellen für den Bürgerservice in bestehenden Einrichtungen in den Stadtteilen errichtet hat.

 

Im Rahmen der Berichterstattung ist ferner zu prüfen, wie bereits in den Stadtteilen vorhandene städtische Dienstleistungen fachbereichsübergreifend an zentralen Orten gemeinsam mit den ursprünglichen Dienstleistungen der Stadtteilbüros niedrigschwellig gebündelt werden können. Ein Umsetzungskonzept ist vorzulegen.

 

Für Herrn Mauritz ist klar, dass sich alle Fraktionen darüber einig seien, dass genügend Personal zur Verbesserung des Service zur Verfügung gestellt werden müsse. Weiterhin würde ein einsatzfähiger Bürgerkoffer ebenfalls zur Entspannung beitragen.

 

Herr Zahn bezieht sich auf den Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 (Anlage 6 Maßnahmen Konsolidierungskonzept 2015). Demnach habe die Reduzierung auf zwei Standorte nur umgesetzt werden sollen, nachdem die Verwaltung den Onlineservice optimiert sowie alternative Anlaufstellen für den Bürgerservice in bestehenden Einrichtungen in den Stadtteilen errichtet habe. Dies sei nicht geschehen bzw. sei nichts darüber berichtet worden. Auch seien die Probleme durch die mangelhafte Personalpolitik im Fachbereich durch die Fachbereichsleitung und das Fachbereichscontrolling hausgemacht. Weiterführend bezieht er sich auf die aktuellen Anträge der Fraktionen zu den Stadtteilbüros und Zulassungsstelle und geht  kritisch darauf ein.

 

Herr Hinsen weist die persönlichen Angriffe auf die MitarbeiterInnen der Verwaltung zurück und verweist auf die Ausschusssitzung vom 21.04.2015, in der ausführlich die verschiedenen Maßnahmen vorgestellt worden seien. Wiederbesetzungsanträge würden zügig gestellt, danach sei der Fachbereich nicht mehr Herr des Verfahrens. Man habe verschiedene Maßnahmen angeschoben, die langsam greifen würden.

 

Momentan gebe es keine Probleme in der Zulassungsstelle; in den Stadtteilbüros konnte man die Wartezeiten auf Termine von 8 auf 6 Wochen reduzieren. Es gebe aber auch noch deutliche Unterschiede in der Auslastung der zwei Stadtteilbüros. So werde das Stadtteilbüro (StB) Meesenring viel weniger frequentiert als das StB Innenstadt. Durch die zusätzlichen Planstellen trete vermutlich eine weitere Verbesserung ein. Auch sei der „Mobile Bürgerservice (MOBS)“ weiterhin in der Umsetzung. Jetzt alle Maßnahmen abzubrechen, würde das totale Chaos nach sich ziehen.

 

Das Thema wird unter Beteiligung der Ausschussmitglieder Dedow, Mählenhoff, Dr. Lengen, Menorca, Zahn, Mauritz, dem Bürgerschaftsmitglied Klinkel sowie Herrn Hinsen und Frau Sonntag kontrovers diskutiert. Dabei wird u.a. auf Bürgerkoffer, Personal und die Arbeitsbedingungen für die MitarbeiterInnen eingegangen.

 

Herr Mauritz schlägt vor, alle Anträge ohne Votum an die Bürgerschaft zurückzugeben und einen gemeinsamen Antrag für die nächste Bürgerschaft zu erarbeiten.

 

Herr Zahn beantragt um 21:25 Uhr eine Pause für eine interne Abstimmung, welche der Ausschuss einstimmig beschließt.

Die Sitzung wird gegen 21:35 Uhr fortgesetzt.

 

Aufgrund der vorangegangen Diskussion möchte Herr Zahn zu einer der nächsten Sitzungen noch wissen, welche Wiederbesetzungsanträge wann gestellt worden seien, wie lange das Verfahren gedauert habe und welche vom Bürgermeister abgelehnt worden seien.

 

Herr Schubert greift den Vorschlag von Herrn Mauritz auf und fragt nach, ob dieser so umgesetzt werden solle. Der Ausschuss ist mit dem Vorschlag einverstanden. Das Treffen für die Ausarbeitung eines gemeinsamen Antrags soll am 27.06.2017, nach der Hauptausschusssitzung, im Erkerzimmer stattfinden. Von den kleineren Fraktionen soll jeweils ein Vertreter, von der SPD und der CDU sollen jeweils zwei Vertreter an dem Treffen teilnehmen.

 


Der Ausschuss nimmt die Anträge der Fraktionen zu den Stadtteilbüros und der Zulassungsstelle bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen ohne Votum zur Kenntnis.