Veröffentlicht am 04.03.2021

Digitale Endgeräte an Schulen: Haftung wie bei Schulbüchern

Hansestadt Lübeck übernimmt Haftung bei Defekten, üblichem Verschleiß oder Diebstahl

 

In den vergangenen Tagen war verschiedentlich gemeldet worden, Lübecker Schüler:innen seien nicht im erforderlichen Maß mit Endgeräten für digitalen Unterricht versorgt. Der Bürgerschaft lag dazu in der vergangenen Woche ebenfalls ein Antrag vor, der nicht mehr behandelt wurde. U.a. wird behauptet, dass die Schulen vom Schulträger nicht ausreichend ausgestattet wurden, und dass Eltern aufgrund von Haftungsrisiken davor zurückschreckten, Geräte zu leihen.

Eine Abfrage des Bereichs Schule und Sport am zu 25. Januar 2021 ergab, dass zu diesem Zeitpunkt von allgemeinbildenden Schulen 68% der zur Verfügung gestellten mobilen Endgeräte verliehen waren, von den berufsbildenden ca. 59% der Geräte. 68% der Lübecker Schulen haben sich an der Umfrage beteiligt. Lediglich zwei Schulen meldeten zurück, dass aus organisatorischen Gründen noch keine Geräte ausgegeben wurden, 18 Schulen meldeten die vollständige Ausgabe aller zur Verfügung gestellten Endgeräte. Die Inbetriebnahme der Geräte steigt wöchentlich an. Die Inbetriebnahme und Ausgabe der Endgeräte hängt vom Konzept des Home-Schoolings einer jeden Schule ab. In jeder Schule ist das Vorgehen zur Nutzung der schulunterstützenden digitalen Geräte bedarfsgerecht auszugestalten. Hierauf hat die Hansestadt Lübeck als Schulträger keinen Einfluss.

Dem Bereich Schule und Sport der Hansestadt Lübeck sowie Schulrat Gustav Dreier sind zu keiner Zeit Fälle bekannt geworden, in denen Schüler:innen mit Bedarf kein Endgerät erhalten haben. Schüler:innen oder Eltern, in deren Familie ein Bedarf an einem mobilen Endgerät zur Teilnahme am Distanz- oder Wechselunterricht besteht, können sich jederzeit vertrauensvoll an die Schule wenden.

„Als die Schulen vor einem Jahr ohne jede Vorbereitung vor der Herausforderung standen, Distanzunterricht zu organisieren, war die Hansestadt Lübeck im Vergleich zu anderen Schulträgern Schleswig-Holsteins weit fortgeschritten in der Ausstattung der Schulen mit LAN bzw. WLAN und digitaler Präsentationstechnik. Unter anderem durch Finanzmittel aus dem Digitalpakt des Bundes ist es der Hansestadt Lübeck in Kooperation mit der städtischen Stadtwerke-Tochter Travekom gelungen, die Lübecker Schulen sehr viel früher als andere Schulträger im Land mit 2.700 Endgeräten auszustatten sowie die für eine Nutzung erforderlichen Serverkapazitäten bereitzustellen. Dafür danke ich allen Mitwirkenden, die mit Ihrem außerordentlichen Einsatz dazu beigetragen haben, die Voraussetzungen für digitales Distanzlernen so kurzfristig zu schaffen.“ betont Bürgermeister Jan Lindenau.

Auch Haftungsfragen stellen keinen Grund dar, kein mobiles Endgerät zum digitalen Lernen auszuleihen. Die Hansestadt Lübeck verlangt von Eltern keine Haftpflichtversicherung.

Die vom Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein vorgeschlagene Nutzungs-vereinbarung, die zwischen Schulträger/Schule und Eltern zu schließen ist, wurde in der Hansestadt Lübeck bezüglich des Umfangs an Vereinbarungen deutlich reduziert, um einen niedrigschwelligen Zugang für alle Schüler:innen zu gewährleisten.

Haftungsfragen stellen sich lediglich bei schuldhaftem Verschlechtern, Zerstören oder Verlieren des Endgerätes. Betroffen sind also nur Risiken, die eine Haftpflichtversicherung ebenfalls ausschließen würde. In allen anderen Fällen übernimmt die Hansestadt Lübeck die Haftung.

„Sollte das mobile Endgerät den üblichen Nutzungsverschleiß aufzeigen, einen technischen Defekt haben oder gestohlen werden, haften die Eltern nicht. Die Hansestadt Lübeck übernimmt hier die Haftung, die sonst üblicherweise eine Haftpflichtversicherung übernehmen würde. Damit wird das digitale Endgerät genauso behandelt, wie ein klassisches Schulbuch bisher auch.“ stellt Schulsenatorin Monika Frank klar. +++