Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der ersten Aalfischerei

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

Fachlich freigegeben am

10.08.2022

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).

Zuständige Stelle:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Anschrift

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon

+49 4347 704-0

Fax

+49 4347 704-116

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

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