TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2022 (Liegt nun vor) |
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SI/2022/091 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Aktuelle Lage Coronavirus (Sen. Steinrücke) |
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Ö 3.2 |
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Aktuelle Lage Ukraine (Bgm) |
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Ö 3.3 |
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Antje Jansen (GAL) Anfrage zu digitaler Ausstattung der Schulen (Zurückgestellt am 10.11.20) |
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VO/2020/09493 |
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Ö 3.3.1 |
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Beantwortung der Anfrage von Antje Jansen (GAL) zu digitaler Ausstattung der Schulen |
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VO/2020/09493-01 |
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Ö 3.4 |
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Anfrage AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umsetzung des digitalen Lernens in Lübeck (Zurückgestellt 27.10.20) |
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VO/2020/09459 |
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Ö 3.4.1 |
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Beantwortung der Anfrage AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umsetzung des digitalen Lernens in Lübeck |
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VO/2020/09459-01 |
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Ö 3.5 |
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Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu mobilen Endgeräten an den Lübecker Schulen (Zurückgestellt am 23.03.21) |
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VO/2021/09940 |
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Ö 3.5.1 |
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Beantwortung der Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu mobilen Endgeräten an den Lübecker Schulen |
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VO/2021/09940-01 |
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Ö 3.6 |
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Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausbau des Glasfasernetzes an Schulen (Zurückgestellt am 04.05.21) |
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VO/2021/10023 |
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Ö 3.6.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausbau des Glasfasernetzes an Schulen |
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VO/2021/10023-01 |
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Ö 3.7 |
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Anfrage des stellv. berat. AM Anka Grädner (Fraktion 21) zum Stand VO/2020/08773-02 - Kinderbetreuung bei Gremiensitzungen |
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VO/2022/11105 |
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Ö 3.8 |
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NEU: mündl. Mitteilung von Herrn Bürgermeister Lindenau zur Verpackungssteuer |
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Ö 3.9 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) betr. eine Einschätzung der Verwaltung zu den Auswirkungen der verschiedenen Anträge zum Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan auf die Einhaltung der Klimaziele |
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Ö 3.10 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Luetkens (Die Linke) betr. den Abschluss von Budgetverträgen |
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Ö 3.11 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Reinhardt (SPD) betr. den Sachstand Nördl. Wallhalbinsel |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Kommunale Kooperation Albanien |
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VO/2022/11062 |
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Ö 4.2 |
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Änderung der Stadtverordnung über das Landschaftssschutzgebiet "Travemünder Winkel" in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2022/11039 |
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Ö 4.3 |
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Lübeck sorgt vor: Wassersensible, fahrradfreundliche und barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Kücknitz |
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VO/2022/11023 |
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Ö 4.4 |
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Änderung der Stadtverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Lauerhofer Feld" in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/10389 |
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Ö 4.5 |
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Lübeck sorgt vor: Hitzeaktionsplan (Stufe 1) und Hitzeportal für Lübeck |
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VO/2022/11040 |
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Ö 4.6 |
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Bericht zum Antrag der FDP-Fraktion zur Erstellung eines Aktionsplans zur Bekämpfung des Antisemitismus (VO/2020/08734) |
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VO/2020/08734-01 |
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Ö 4.7 |
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Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge |
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VO/2022/10980 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 400.000,00 ? für die Durchführung des HanseKulturFestivals in Lübeck vom 10. - 12.06.2022 |
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VO/2022/11080 |
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Ö 5.2 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Jägersteig |
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VO/2022/10913 |
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Ö 5.3 |
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Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 15.03.22) |
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VO/2021/10537 |
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Ö 5.4 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung von bis zu 1.611.872,00 Euro für die Fortführung des Angebotes "Deutsch für alle" in den Jahren 2022-2024 |
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VO/2022/11024 |
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Ö 5.5 |
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Organisatorische Trennung der Julius-Leber-Schule |
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VO/2022/11025 |
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Ö 5.6 |
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Projektfreigabe "Trave Grund- und Gemeinschaftsschule - Sanierung und Erweiterung" Kirchplatz 7, 23569 Lübeck (Kücknitz), über 175.000,- EUR
(Zurückgestellt am 29.03.22) |
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VO/2022/10792 |
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Ö 5.7 |
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Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (Zurückgestellt am 02.05.22) |
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VO/2021/10558 |
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Ö 5.7.1 |
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Änderungsantrag des AM David Jenniches (AfD): Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (Zurückgestellt am 02.05.22) |
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VO/2021/10558-10 |
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Ö 5.7.2 |
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Christopher Lötsch (CDU) + Sabine Haltern (SPD): Änderungsantrag zur Anlage C - Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan |
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2021/10558-06-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, bis zur Augustsitzung 2022 eine Beschlussvorlage zur Implementierung einer aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass: 1. Von der Hansestadt Lübeck und / oder von einer städtischen Gesellschaft aktiv Flächen erworben werden, um diese entsprechend den ermittelten Bedarfen einer gewerblichen, wohnbaulichen oder sonstigen baulichen Nutzung zuzuführen, als Kompensationsfläche zu entwickeln oder als Tauschfläche einzusetzen. Die für die Baulandentwicklung erforderlichen Kompensationsflächen oder Tauschflächen können auch außerhalb des Stadtgebietes liegen (sowie im Fall von Kompensationsflächen innerhalb desselben Naturraums). Die strategische Bodenbevorratung orientiert sich konsequent an den Zielsetzungen des neuen Flächennutzungsplanes. 2. Bebauungsplanverfahren auf Flächen im Außenbereich (§35 BauGB), die im zukünftigen Flächennutzungsplan als zusätzliche Wohnbau- oder Gewerbefläche dargestellt werden, werden eingeleitet, wenn die Flächen I. im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt der Hansestadt Lübeck oder einer der städtischen Gesellschaften stehen oder II. im Wege des kommunalen Zwischenerwerbs vor Schaffung des Planungsrechtes mindestens ein Anteil von 50% des Bruttobaulandes an die Hansestadt Lübeck veräußert wird (liegenschaftliche Partizipation) oder III. die Eigentümer und Investoren sich vertraglich verpflichten, sich an den Kosten und Folgekosten, die mit der Schaffung von Bauland entstehen, zu beteiligen. Dieser Beschlusspunkt wird nicht auf Bebauungsplanverfahren angewendet, die bereits eingeleitet wurden oder auf geplante Baugebiete, die aufgrund von bestehenden politischen Beschlüssen konkrete Zielvorstellungen bestehen. 3. Die Ankaufspreise im Rahmen des Zwischenerwerbs nach Beschlusspunkt 2 orientieren sich im Regelfall am Preis für Bauerwartungsland. Grundsätzlich müssen die Ankaufpreise wirtschaftlich tragfähig sein und sämtliche Kosten, die vom Bauvorhaben hervorgerufen werden oder Voraussetzung für die Bauverwirklichung sind, berücksichtigen. 4. Eine Änderung der Vergaberichtlinien hinsichtlich städtischer Grundstücke dahingehend erfolgt, dass städtische Grundstücke nach einem konzeptorientierten Punktesystemverfahren wie folgt vergeben werden: Für die Vergabe von städtischen Grundstücken zur Wohnbebauung werden jeweils transparente, dem Areal entsprechende (Lage- und Rahmenbedingungen) Konzeptanforderungen von der Verwaltung erarbeitet und in ein Punktesystem eingefügt. Die Konzeptanforderungen beinhalten Kriterien hinsichtlich wohnungspolitischer, sozialpolitischer, ökologischer und städtebaulicher Vorgaben, sowie Vorgaben im Rahmen der Freiraumplanung bestehenden wohnungspolitischen Zielsetzungen sind hierbei zu berücksichtigen (Beschluss VO/2019/07032 vom 28.03.2019). Die Politik ist darüber hinaus an der Erstellung der Anforderungen im Vorwege zu beteiligen. Die Grundstücke werden im Rahmen eines Gebotsverfahrens mit Vorrang der Konzeptqualität veräußert, wobei die Konzeptqualität mit bis zu 70% und der Kaufpreis mit 30% gewichtet werden. Der Mindestkaufpreis richtet sich nach festgesetzten Verkehrswert. Der Punktekatalog wird vor der Ausschreibung konkret festgesetzt. Der Höchstbietende Kaufinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass die Stadt ihm das Grundstück verkauft, wenn die Konzeptanforderungen nicht entsprechend sind. 5. Ein Vorschlag für die Ordnung der notwendigen finanziellen Mittel ist vorzulegen. Ebenso ein Konzept über Kosten und notwenigen Personaleinsatz.
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17.05.2022 - Hauptausschuss |
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Ö 5.7.2 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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14.06.2022 - Hauptausschuss |
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Ö 5.7.2 - zurückgestellt |
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28.06.2022 - Hauptausschuss |
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Ö 5.18.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, bis zur Augustsitzung 2022 eine Beschlussvorlage zur Implementierung einer aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass: 1. Von der Hansestadt Lübeck und / oder von einer städtischen Gesellschaft aktiv Flächen erworben werden, um diese entsprechend den ermittelten Bedarfen einer gewerblichen, wohnbaulichen oder sonstigen baulichen Nutzung zuzuführen, als Kompensationsfläche zu entwickeln oder als Tauschfläche einzusetzen. Die für die Baulandentwicklung erforderlichen Kompensationsflächen oder Tauschflächen können auch außerhalb des Stadtgebietes liegen (sowie im Fall von Kompensationsflächen innerhalb desselben Naturraums). Die strategische Bodenbevorratung orientiert sich konsequent an den Zielsetzungen des neuen Flächennutzungsplanes. 2. Bebauungsplanverfahren auf Flächen im Außenbereich (§35 BauGB), die im zukünftigen Flächennutzungsplan als zusätzliche Wohnbau- oder Gewerbefläche dargestellt werden, werden eingeleitet, wenn die Flächen I. im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt der Hansestadt Lübeck oder einer der städtischen Gesellschaften stehen oder II. im Wege des kommunalen Zwischenerwerbs vor Schaffung des Planungsrechtes mindestens ein Anteil von 50% des Bruttobaulandes an die Hansestadt Lübeck veräußert wird (liegenschaftliche Partizipation) oder III. die Eigentümer und Investoren sich vertraglich verpflichten, sich an den Kosten und Folgekosten, die mit der Schaffung von Bauland entstehen, zu beteiligen. Dieser Beschlusspunkt wird nicht auf Bebauungsplanverfahren angewendet, die bereits eingeleitet wurden oder auf geplante Baugebiete, die aufgrund von bestehenden politischen Beschlüssen konkrete Zielvorstellungen bestehen. 3. Die Ankaufspreise im Rahmen des Zwischenerwerbs nach Beschlusspunkt 2 orientieren sich im Regelfall am Preis für Bauerwartungsland. Grundsätzlich müssen die Ankaufpreise wirtschaftlich tragfähig sein und sämtliche Kosten, die vom Bauvorhaben hervorgerufen werden oder Voraussetzung für die Bauverwirklichung sind, berücksichtigen. 4. Eine Änderung der Vergaberichtlinien hinsichtlich städtischer Grundstücke dahingehend erfolgt, dass städtische Grundstücke nach einem konzeptorientierten Punktesystemverfahren wie folgt vergeben werden: Für die Vergabe von städtischen Grundstücken zur Wohnbebauung werden jeweils transparente, dem Areal entsprechende (Lage- und Rahmenbedingungen) Konzeptanforderungen von der Verwaltung erarbeitet und in ein Punktesystem eingefügt. Die Konzeptanforderungen beinhalten Kriterien hinsichtlich wohnungspolitischer, sozialpolitischer, ökologischer und städtebaulicher Vorgaben, sowie Vorgaben im Rahmen der Freiraumplanung bestehenden wohnungspolitischen Zielsetzungen sind hierbei zu berücksichtigen (Beschluss VO/2019/07032 vom 28.03.2019). Die Politik ist darüber hinaus an der Erstellung der Anforderungen im Vorwege zu beteiligen. Die Grundstücke werden im Rahmen eines Gebotsverfahrens mit Vorrang der Konzeptqualität veräußert, wobei die Konzeptqualität mit bis zu 70% und der Kaufpreis mit 30% gewichtet werden. Der Mindestkaufpreis richtet sich nach festgesetzten Verkehrswert. Der Punktekatalog wird vor der Ausschreibung konkret festgesetzt. Der Höchstbietende Kaufinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass die Stadt ihm das Grundstück verkauft, wenn die Konzeptanforderungen nicht entsprechend sind. 5. Ein Vorschlag für die Ordnung der notwendigen finanziellen Mittel ist vorzulegen. Ebenso ein Konzept über Kosten und notwenigen Personaleinsatz.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
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Ö 5.7.3 |
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Christopher Lötsch (CDU) + Sabine Haltern (SPD): Änderungsantrag
Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan |
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2021/10558-11-01 |
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Ö 5.8 |
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Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - Satzungsbeschluss |
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VO/2022/11036 |
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Ö 5.9 |
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Projektfreigabe als Fortsetzungsmaßnahme zur Umsetzung des 4. Bauabschnitts der Sanierung des C.-J.-Burckhardt Gymnasiums, Ziegelstr. 38, 23556 Lübeck, über 175.000,- EUR |
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VO/2022/11038 |
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Ö 5.10 |
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128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -,
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - Satzungsbeschluss |
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VO/2022/11042 |
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Ö 5.11 |
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Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen |
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VO/2022/11047 |
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Ö 5.12 |
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Projektfreigabe Erarbeitung der Innovationsstrategie sowie des begleitenden Prozess- und Umsetzungsmanagements im Zuge des Gesamtprojektes INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK |
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VO/2022/11084 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 8 |
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Gleichstellung |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2022 (Liegt nun vor) |
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N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 12.1 |
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NEU: mündl. Mitteilung zur Anfrage von AM Dr. Flasbarth betr. Verlustenergiebeschaffung TraveNetz |
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N 12.2 |
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NEU: mündl. Mitteilung zur Anfrage von AM Haltern betr. Grundstück Parkallee 1 in Travemünde |
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N 13 |
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Berichte |
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N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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N 14.1 |
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Gründung von zwei Gesellschaften durch die Stadtwerke Lübeck Holding GmbH |
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N 14.2 |
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Teamentwicklungsmaßnahme für Nachwuchskräfte der Hansestadt Lübeck: Bau-Projektwoche "Wir für Lübeck" |
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N 14.3 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Lindwurmstraße |
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N 14.4 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Alemannenweg |
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N 14.5 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Am Pohl |
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N 14.6 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Im Block |
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N 14.7 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Sperlingsgasse |
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N 14.8 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Neptunstraße |
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N 14.9 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Neptunstraße |
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N 14.10 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Melleweg |
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N 14.11 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Alemannenweg |
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N 14.12 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Wesleystraße |
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N 14.13 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Stargasse |
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N 14.14 |
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Projektfreigabe: Erschließung eines Wohnbaugebietes - Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld |
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N 14.15 |
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Ausschreibungsfreigabe für die Ersatz-Beschaffung einer Fachsoftware für das KfZ-Zulassungswesen und über-/außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2022 (Die Vorlage liegt nun vor und wird nachgereicht) |
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N 14.16 |
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Freigabe zur Auftragsvergabe Renaturierung des Blankenseebaches |
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N 14.17 |
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Vergleichsweise Beendigung eines außergerichtlichen Rechtsstreits betr. Architektenhonorar, Albert-Schweitzer-Schule |
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N 14.18 |
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Vermarktung des Schuppen 9 (Zurückgestellt am 29.03.22) |
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N 15 |
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Verschiedenes |
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Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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