1. Welche Summe erhält hiervon die Stadt Lübeck zur Anschaffung digitaler Endgeräte?
Antwort:
Die Hansestadt Lübeck erhielt für die Schulen in ihrer Trägerschaft 1.497.851,48 Euro.
2. Zeitliche Abläufe:
2.1 Zu welchem Zeitpunkt werden die Landesmittel an die Stadt Lübeck ausgeschüttet und
2.2 bis zu welchem Zeitpunkt ist eine realistische Beschaffung der Geräte und Austeilung an die Schulen leistbar?
Antwort:
Die Ausschüttung der Mittel erfolgte nach Erhalt des Zuwendungsbescheids im März 2021. Aufgrund der angespannten Marktlage dauerte die Beschaffung und Auslieferung der Geräte an die Schulen bis Ende November 2021.
3. Die Stadt Lübeck hat mit den zur Anschaffung digitaler Endgeräte zur Verfügung stehenden Bundesgelder 2.700 Geräte kaufen können. Dies deckt jedoch laut Verwaltung im Sommer 2020 an den allgemeinbildenden Schulen nur 49 % und den berufsbildenden Schulen nur 69 % der von den Schulen geschätzten Bedarfe ab (geschätzter Bedarf bezieht sich dabei nur auf Schüler:innen, deren Eltern finanziell nicht in der Lage sind, digitale Endgeräte zu finanzieren).
Frage: Reichen die neuen Landesgelder, die an die Stadt Lübeck gehen werden, um die fehlenden Geräte zu kaufen, damit die SuS, deren Eltern sich so etwas nicht leisten können, ein digitales Endgerät erhalten werden?
Antwort:
Insgesamt konnte die Hansestadt Lübeck aus den Förderprogrammen 5.828 Endgeräte beschaffen.
4. Die Schulen führen nach den uns vorliegenden Informationen derzeit alle eine erneute und konkrete Bedarfsabfrage bei den Eltern durch (keine Schätzung wie im Sommer, sondern unmittelbare Bedarfsabfrage bei jede*r Schüler:innen).
Frage: Bestätigen diese neuen Bedarfsabfragen die geschätzten Ergebnisse der Schulen aus Sommer 2020 oder ist der Bedarf für digitale Endgeräte für Schüler:innen höher?
Antwort:
Eine Bedarfsabfrage der Schulen ist nicht bekannt. Im April 2021, also vor der Beschaffung weiterer Endgeräte, erfolgte eine weitere Abfrage durch den Schulträger, um zu erfragen, wie viele der 2020 beschafften Geräte verliehen wurden. Insgesamt lag die Rückmeldung zu den direkt an Schüler:innen verliehenen Endgeräte bei 68% (1.393 Geräte) bei den allgemeinbildenden bzw. 59% (375 Geräte) bei den berufsbildenden Schulen. Einige Schulen nutzten die Endgeräte auch in der Notbetreuung. Da die Geräte in dem Fall in der Schule genutzt wurden, wurden sie als nicht verliehen angegeben.
5. Wenn die aktuelle konkrete Bedarfserhebung der Schulen ergibt, dass der Bedarf höher ist als die Schätzung im Sommer 2020: Reichen die Landesgelder, um alle notwendigen Geräte zu kaufen?
Antwort:
Siehe Antworten zu 3 und 4.
6. Wenn die Landesgelder nicht reichen: Wie viele Geräte fehlen konkret und wie viel kosten diese in Summe?
Antwort:
Hierzu wäre eine erneute Abfrage notwendig, um den weiteren Bedarf nach der Rückkehr zum Präsenzunterricht zu ermitteln.
7. Wenn der Bedarf an Endgeräten nicht mit den Landesmitteln gedeckt werden kann, werden seitens der Verwaltung Möglichkeiten gesehen, die noch fehlenden Geräte aus kommunalen Mitteln anzuschaffen?
Antwort:
Dies ist aktuell nicht geplant.
8. Wie wird das Problem teilweise fehlender Internetanschlüsse gelöst?
Antwort:
Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz sind seit dem 01.01.2021 auch Kommunikationsausgaben für Mobilfunk berücksichtigt und somit über soziale Sicherungssysteme gewährleistet.
Zudem gab es im Jahr 2020 Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über einen speziellen Mobilfunktarif für Schüler:innen. Zu offene Fragen zu den Tarifen, die auch seitens der Landesregierung als nicht den Anforderungen entsprechend bewertet wurden (siehe Drucksache 19/2663 vom 10.01.2021), liegen dem Schulträger jedoch keine neuen Informationen vor. Die offenen organisatorischen Fragen betrafen u.a. das Vertragsverhältnis, da der Schulträger bei den B2B-Verträgen und nicht die Endnutzer:innen Vertragspartner wird, und die technische Bereitstellung.
9. Im Falle von Schulschließungen: Gibt es Überlegungen von Seiten der Verwaltung, in Schulen und alternativ anderen Orten wie z.B. Stadtbücherei digitale Lernplätze für Kinder und Jugendliche zu schaffen, wenn diese zu Hause nicht die Möglichkeiten haben zu lernen?
Antwort:
Dies würde vom Hygienekonzept der jeweiligen Einrichtung sowie den aktuellen Corona-Verordnungen abhängen und müsste je nach aktueller Lage geprüft werden.