Vorlage - VO/2022/11047
|
Beschlussvorschlag
Die als Anlage beigefügte Änderung der „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ wird beschlossen.
Verfahren
| ||||||||||
|
|
| ||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||
| ||||||||||
|
|
| ||||||||
|
|
| ||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||
| X | freiwillig | ||||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||||
|
|
| ||||||||
|
|
| ||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||
|
| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
Die Kosten für die Hausmüllentsorgung werden ab 01.04.2022 auf in der Regel netto 100,00 Euro je Entsorgungsvorgang steigen. Um die dadurch entstehenden höheren Entsorgungskosten weiterhin in voller Höhe erstattet zu bekommen, muss die „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ angepasst werden. Unter Zugrundelegung einer gleichen Anzahl von Entsorgungsvorgängen steigen die hierfür entstehenden Kosten von bisher jährlich rund 3.400,00 Euro auf 4.900,00 Euro für das Jahr 2022 und 5.500,00 Euro ab dem Jahr 2023.
Das Entsorgungsentgelt wird nach Abstimmung mit dem Bereich Recht hinsichtlich der Bemessungsgrundlage von einem bisher pauschalen Entgelt auf die Bruttoraumzahl-Größe der Schiffe und damit entsprechend der Regelung in § 10 Abs. 1 Hafenentsorgungsverordnung umgestellt.
Eine vorgesehene grundlegende Überarbeitung der Hafenentgeltordnung einschließlich der Einführung eines Umweltrabatts für Seeschiffe werden für eine Beschlussfassung im Jahr 2023 vorbereitet.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
2 – Änderung der Hafenentgeltordnung
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (105 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2 - Änderung der Hafenentgeltordnung (204 KB) |