Vorlage - VO/2021/09940-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu mobilen Endgeräten an den Lübecker Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2021/09940
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Sultan, Kristin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
17.05.2022 
65. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu mobilen Endgeräten an den Lübecker Schulen vom 23.03.2021
 


Begründung

 

1.Ist es richtig, dass immer noch nicht genutzte Endgeräte, welche durch die Hansestadt  beck bestellt wurden, vorhanden und „auf Lager liegen“?

 

Antwort:

In einigen Schulen befinden sich vereinzelt Geräte, die laut zentraler Verwaltung noch kein Systemupdate durchgeführt haben, weshalb davon auszugehen ist, dass diese ausgelieferten Geräte noch nicht in Betrieb genommen wurden oder offline verwendet werden.

 

 

2. Ist der in der LN geschilderte Vorgang auch an anderen Schulen üblich?

3. Wie viele solcher Nachweise sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden und von wem?

 

Antwort:

Dazu, ob auch andere Schulen Nachweise für Schüler:innen zur Vorlage beim Jobcenter ausgestellt haben und über die Anzahl, können keine Angaben gemacht werden, da der Schulträger in diesen Vorgang nicht eingebunden war.

Das Jobcenter teilte auf Anfrage mit, dass die Ermittlung der Anzahl, der durch das Jobcenter finanzierten Endgeräte, nicht möglich ist. Die Bewilligungen wurden auf einem zentralen Ansatz erfasst. Aufgrund der begrenzten Laufzeit der Möglichkeit zur Kostenübernahme, wurde keine gesonderte Position eingerichtet und somit wurden auch andere Leistungen über diesen Ansatz abgebildet. Die Möglichkeit zur Übernahme der Kosten für Endgeräte für Schüler:innen durch das Jobcenter zur Teilnahme am Distanzunterricht, endete mit Ende der pandemischen Lage nationaler Tragweite.

 

4. Wer übernimmt die Erst-Konfiguration und die evtl. Wartung der von den Schüler selbst erworbenen Geräte?

 

Antwort:

Der LN-Artikel, auf den die Anfrage Bezug nimmt, beschreibt, dass in Fällen, in denen bedürftigen Schüler:innen kein Leihgerät zur Teilnahme am Distanzunterricht durch die Schule bereitgestellt werden konnte, ein Nachweis durch die Schule zur Vorlage beim Jobcenter angefertigt werden konnte, um einen Zuschuss von bis zu 350,00 Euro zur Anschaffung eines privaten Endgeräts für die schulische Nutzung zu erhalten. Die Konfiguration und Wartung privater Geräte erfolgt in der Regel durch die Nutzer:innen selbst. Da es sich bei diesen Endgeräten um private, selbsterworbene Geräte handelt, werden diese Geräte nicht durch den Schulträger zentral verwaltet und vorkonfiguriert. Bei Bedarfre dies jedoch r die Dauer des schulischen Einsatzes glich, wenn die Geräte der durch den Schulträger verfolgten Standardisierung entsprechen. Anfragen zur Wartung privat erworbener Geräte liegen dem Schulträger bisher nicht vor.

 

5. Wer überprüft den wirklichen Erwerb eines Gerätes nach Auszahlung durch das Jobcenter?

 

Das Jobcenter teilte uns mit, dass ein Nachweis der tatsächlichen Beschaffung durch Kund:innen bei Beschaffungen über 150,00 Euro zu erbringen war.

 

6. Wo und wie werden diese Kosten kontiert, bzw. wo verrechnet?

 

Nach Angaben des Jobcenters erfolgte die Übernahme der Kosten r digitale Endgeräte im Einzelfall nach § 21 Abs. 6 SGB II als Bundesleistung nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 

 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2021/09940   Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu mobilen Endgeräten an den Lübecker Schulen   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2021/09940-01   Beantwortung der Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu mobilen Endgeräten an den Lübecker Schulen   4.401 - Schule und Sport   Antwort auf Anfrage öffentlich