Vorlage - VO/2021/09940
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Beschlussvorschlag
In der LN vom 20.03.2021 war im Lokalteil zu lesen, dass nach Ausführung des Schulleiters Herr Jörg Haltermann Nachweise für die Schüler ausgestellt werden, wenn ein mobiles Endgerät seitens der Schule nicht gestellt werden kann. Mit diesen Nachweis in Höhe von 350,- € können sich dann die Schüler ein eigenes Gerät erwerben.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1.Ist es richtig, dass immer noch nicht genutzte Endgeräte, welche durch die Hansestadt Lübeck bestellt wurden, vorhanden und „auf Lager liegen“?
2. Ist der in der LN geschilderte Vorgang auch an anderen Schulen üblich?
3. Wie viele solcher Nachweise sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden und von wem?
4. Wer übernimmt die Erst-Konfiguration und die evtl. Wartung der von den Schüler selbst erworbenen Geräte?
5. Wer überprüft den wirklichen Erwerb eines Gerätes nach Auszahlung durch das Jobcenter?
6. Wo und wie werden diese Kosten kontiert, bzw. wo verrechnet?
Begründung
Anlagen
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