Vorlage - VO/2021/09940  

Betreff: Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu mobilen Endgeräten an den Lübecker Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Beisiegel, Natalie
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.03.2021 
46. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
17.05.2022 
65. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der LN vom 20.03.2021 war im Lokalteil zu lesen, dass nach Ausführung des Schulleiters Herr Jörg Haltermann Nachweise für die Schüler ausgestellt werden, wenn ein mobiles Endgerät seitens der Schule nicht gestellt werden kann. Mit diesen Nachweis in Höhe von 350,- €nnen sich dann die Schüler ein eigenes Gerät erwerben.

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

1.Ist es richtig, dass immer noch nicht genutzte Endgeräte, welche durch die Hansestadt   beck bestellt wurden, vorhanden und „auf Lager liegen“?

 

2. Ist der in der LN geschilderte Vorgang auch an anderen Schulen üblich?

 

3. Wie viele solcher Nachweise sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden und von wem?

 

4. Wer übernimmt die Erst-Konfiguration und die evtl. Wartung der von den Schüler selbst erworbenen Geräte?

 

5. Wer überprüft den wirklichen Erwerb eines Gerätes nach Auszahlung durch das Jobcenter?

 

6. Wo und wie werden diese Kosten kontiert, bzw. wo verrechnet?

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/09940   Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu mobilen Endgeräten an den Lübecker Schulen   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2021/09940-01   Beantwortung der Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu mobilen Endgeräten an den Lübecker Schulen   4.401 - Schule und Sport   Antwort auf Anfrage öffentlich